Wie kündigt man einen Kredit?
Jeder
Darlehensnehmer hat grundsätzlich das Recht, seinen Kreditvertrag zu
kündigen.
Aber es sollte genau geprüft werden, ob es sich
lohnt, denn damit sind Kosten
verbunden.
Klarheit
schafft ein Blick in den Kreditvertrag. Dort sind unter anderem die
Kündigungsfristen festgelegt:
- Ratenkredite
mit variablem Zinssatz – Kündigungsfrist 3 Monate
- Ratenkredite
mit festem Zinssatz – Kündigungsfrist 3 bis 6 Monate
- Immobilienkredite
mit Zinsfestschreibung – meistens zum Ablauf nach 10 Jahren. Läuft die
Zinsbindung früher aus, kann man 1 Monat vor Ablauf kündigen. In diesem
Fall
ist keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Gleichzeitig sollte
man sich
rechtzeitig von seiner bisherigen Bank, aber auch von anderen
Kreditinstituten
ein neues Angebot machen lassen und sorgfältig miteinander vergleichen,
um
Kosteneinsparungen zu nutzen.
Haben
Sie einen Ratenkredit abgeschlossen, aber das allgemeine Zinsniveau
sinkt, kann
sich eine vorzeitige Kreditkündigung lohnen um umzuschulden.
Dabei
müssen Sie
aber genau durchrechnen: Denn es fallen eine Bearbeitungsgebühr und
eine
Vorfälligkeitsentschädigung an (die Vorfälligkeitsentschädigung richtet
sich
nach der Restschuld, dem im Kreditvertrag vereinbarten Zinssatz und dem
aktuellen
Zinsniveau).
Die
Summe aus Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühr
muss niedriger sein als die Einsparung, die der niedrigere Zinssatz
während der Laufzeit des neuen Ratenkredits mit sich
bringt.
Achtung:
Bei einem neuen Kreditvertrag fällt wieder eine
Bearbeitungsgebühr an, aber oft lässt sich deren Höhe verhandeln.
RESTSCHULDVERSICHERUNG
Nicht
immer ist beim damaligen Abschluss eines Verbraucherkredits alles mit
rechten Dingen zugegangen. Oft kommt es vor, dass eine Bank dem Kunden
Verträge aufgedrückt hat, die er nicht braucht oder die gar
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KONTOFÜHRUNGSGEBÜHREN
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Bank Kontoführungsgebühren für Baudarlehen, Raten- oder
Verbraucherkredite berechnet hat! Der Bundesgerichtshof hat diese
Gebühren für nichtig erklärt, weil die Unterhaltung von Darlehenskonten
Sache der Bank ist. Die Bankenverbände haben sich nun verpflichtet, die
o.g. Gebühren rückwirkend ab 2008 zu erstatten. Ein formloser Brief mit
Erwähnung des BGH-Urteils (BGH Az.: XI ZR 388/10) reicht vollkommen aus.
Auch Kredit-Bearbeitungsgebühren sind ein möglicher Grund, den
Darlehensvertrag anzufechten. Näheres dazu in dem Ebook ICH WILL MEIN
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