Was tun, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben will?
Wenn
die rund 100 gesetzlichen
Krankenkassen in Deutschland mit
ihrem Anteil aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, dürfen sie einen
sog. Zusatzbeitrag von 8 bis 15 Euro monatlich von ihren
Mitgliedern
erheben. Inzwischen ist es ein Prozentsatz. Ab 2023 steigt der
durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
von 1,3% auf 1,6%. Den Krankenkassen bleibt es selbst überlassen, wie
und on sie die Erhöhung umsetzen. Versicherte, deren Beitrag steigt,
verfügen über ein Sonderkündigungsrecht, insofern geht der Schuss für viele
Krankenkassen nach hinten los und macht das Finanzloch noch größer.
Denn zum einen erleben viele Krankenkassen
eine wahre Austrittswelle, weil ihre Versicherten verärgert sind und zu
einer Krankenkasse
ohne Zusatzbeiträge wechseln.
Zum anderen verursacht die Überwachung des
vergleichsweise geringen Geldbeträge erhebliche Verwaltungskosten. Dazu
kommt,
dass viele Mitglieder nicht zahlen, teils aus Unwissenheit, teils aus
Protest.
Bei bis zu einer Million Versicherten mussten deshalb Mahnverfahren,
teilweise
sogar Pfändungen eingeleitet werden. Die Kosten für Inkasso und
Vollstreckung
übersteigen inzwischen den Nutzen und erhöhen das Defizit.
Die Gesundheitspolitik hat nichts gelernt:
Das Krankenhausnotopfer Ende der 1990er Jahre war ein ähnliches
Desaster und
viele Gelder konnten nie eingetrieben werden.
Ärgerlich ist auch, dass nur wenige Bürger
Anspruch auf Befreiung haben – selbst Hartz IV-Empfänger müssen bei
vielen
Krankenkassen zahlen! Ein Übersicht über die Möglichkeiten zu Befreiung
vom
Zusatzbeitrag erhalten Sie HIER
Was ist
zu tun?
Wer von seiner
Krankenkasse eine Aufforderung
zu Zahlung des Zusatzbeitrages erhalten hat, sollte schnell handeln,
sonst
drohen Säumniszuschläge, Mahngebühren und Pfändung, denn die Rechtslage
ist
eindeutig.
Wer den Betrag nicht in einer Summe
zahlen
kann, sollte seine Krankenkasse um Ratenzahlung bitten, die in der
Regel auch
gewährt wird.
Werden Zahlungen längere Zeit ignoriert,
leitet die Krankenkasse den Fall an das zuständige Hauptzollamt weiter,
dass
das gesetzliche Vollstreckungsorgan der Krankenkasse ist. Zahlt der
Versicherte
weiterhin nicht, können Lohn, Gehalt und Rente gepfändet werden.
Außer der Vermeidung unnötiger Kosten hat
die
Zahlung der Zusatzbeiträge noch einen ganz
enorm wichtigen Grund: Solange sie
nicht bezahlt sind, hat der Versicherte auch nicht die Möglichkeit, von
seinem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und kann somit nicht zu einer
Krankenkasse ohne Zusatzbeiträge wechseln. Prüfen Sie bei dieser
Gelegenheit auch, ob für Sie der
Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung eine Option ist.
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