Kapital-Wiederherstellung
Haben Sie in den letzten 10 Jahren Geld
verloren bei
Kapitalanlagen aufgrund fehlerhafter Beratung? Es besteht jetzt
Hoffnung auf
Wiederherstellung Ihres Kapitals!
Der Grund liegt darin, dass die
Rechtsprechung immer
anlegerfreundlicher wird. Damit bestehen nun gute Chancen auf
Schadensersatz.
Auch wenn Sie sich in dem einen oder anderen Fall schon haben
anwaltlich
beraten lassen und danach von einer Klage abgesehen haben, sollten Sie
sich
möglicherweise noch einmal beraten lassen, denn das Blatt hat sich
durch neue
Gerichtsurteile sehr zu Gunsten der Kapitalanleger gewendet.
Voraussetzung:
Ihr Fall ist noch keine 10 Jahre alt
und damit nicht verjährt. Doch die gute Nachricht ist, dass von der
anlegerfreundlichen Rechtsprechung im Grunde alle Arten von
Kapitalanlagen-Pleiten
profitieren: Lebensversicherungen, Zertifikate, Investmentfonds,
unternehmerische Beteiligungen usw.
So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil
vom
08.07.2010 (Az. IIIZR 249/09) entschieden, dass sich Banken und
Anlageberater
nicht mehr darauf berufen können, dem Anleger einen Verkaufsprospekt
ausgehändigt zu haben (oft nachträglich!), anhand dessen der Anleger
die
Richtigkeit der Angaben des Beraters überprüfen konnte. Der Anleger
muss sich
vielmehr auf die Angaben des Beraters verlassen können.
Auch kann sich ein Vermögens- oder
Bankberater nicht
mehr aus der Haftung herausreden, indem er anführt, dass der Anleger
über
Erfahrungen in Bezug auf Kapitalanlagen verfüge. Auch erfahrene Anleger
müssen
über mögliche Risiken ausgeklärt werden. Wird das versäumt, entsteht
ein
Schadensersatzanspruch (OLG Frankfurt, 08.12.2010, Az. 19 U 22/10).
Interessant
ist auch das Urteil des OLG Stuttgart vom 30.11.2010 (Az. 6 U 2/10):
Eine Bank
muss den Kunden darüber aufklären, dass sie bei Empfehlung für ein
bestimmtes
Kapitalanlageprodukt eine Vergütung erhält, wenn dies für den Kunden
nicht
erkennbar ist und er davon ausgeht, dass die Beratung neutral und
objektiv
erfolgt.
Kostenlose Beratung
und risikolose Abwicklung
Falls Sie in
- Fonds
- Aktien
- Genussscheine
- Optionen oder
Swaps
investiert
haben und Ihr so angelegtes Geld ist fast nichts mehr wert, sollten Sie
sich bei Rechtsanwälten beraten lassen, die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialistiert sind. Solch eine Anlaufstelle ist die Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte (https://www.resch-rechtsanwaelte.de/), die auch vom Magazin "Kapitalschutz vertraulich" empfohlen wird. Betroffene Anleger erhalten eine unverbindliche und
kostenlose Vorab-Prüfung des Falles. Wie die Kanzlei mitteilt, besteht
bei etwa 30% der Fälle keine Erfolgsaussicht, oder positiv gesehen: bei
70% besteht eine Erfolgsaussicht. Über Partnerkanzleien können auch
Anleger aus Österreich und der Schweiz bzw. prinzipiell auch aus aller
Weltvertreten werden. Über das Online-Formular auf der o.g. Internetseite kann der Fall bequem eingereicht werden.
Übrigens kann man heutzutage auch Strafanzeigen online einreichen, und zwar über die Internetseite der Kriminalpolizei unter https://online-strafanzeige.de/ (für Österreich: https://www.polizei.gv.at/).
Bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) werden
Verbraucher über dubiose Angebote und Unternehmen gewarnt: zur Webseite.
ei Verlusten aus Wertpapiergeschäften kann man sich auch – wenn
gravierende Fehler des Beraters beweisbar sind – an nachfolgende
Einrichtung wenden und gegebenenfalls eine Entschädigung erhalten:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Postfach 04 03 47
10062 Berlin
Tel. 030 / 20 36 99-0
Internet: www.e-d-w.de
Noch eine Anlaufstelle, die erste Hilfe leistet:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: www.fachanwalt-hotline.eu
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller
Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über
das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung
wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V.
können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V.
Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Auch folgender Service könnte etwas für geschädigte Kapitalanleger sein (Unterstützung und Finanzierung bei Prozessführung):
Kostenlose Einschätzung Ihres Falles
Ob außerbörsliche Investments oder durch die Finanzkrise wertlose
gewordene Wertpapiere – auf erlittenen Verlusten müssen Sie nicht
unbedingt sitzenbleiben, sondern können sich wehren. Doch ob Sie
Erfolgsaussichten haben, ist die entscheidende Frage.
LegalTech-Dienstleister wie myright.de, advocado.de, jurato.de oder frag-einen-anwalt.de
prüfen und geben eine kostenlose Ersteinschätzung. Erst wenn man die
beratende Kanzlei mit einem Mandat beauftragt, fallen die entsprechenden
Anwaltsgebühren an; dann wäre es gut, man hat eine
Rechtsschutzversicherung...
Falls Sie zufällig Leser von "Kapitalschutz vertraulich" sind, können Sie sich an eine der renommiertesten Kanzleien Deutschland in Sachen Anlegerschutz wenden: Kanzlei Herfurtner.
Deren Anwälte beantworten vertraulich Ihre Fragen und geben eine
Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Die Anfrage ist für Ksv-Leser
kostenfrei. Die Kanzlei Herfurtner vertritt ausschließlich Verbraucher
und private Anleger. Banken und Anbieter von Finanzdienstleistungen und
Kapitalmarktprodukten gehören nicht zum Mandantenkreis. Somit gibt es
keinen Interessenskonflikt.
P.S.
Das neue
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll die Beratungsqualität für den
privaten Anleger erhöhen, ihn besser als bisher schützen und
Fehlverhalten, Fehlleistungen und Betrug der Berater und/oder
Institutionen leichter nachweisen. Endlich wurden die von seriösen
Beratern und Verbraucherschutzverbänden geforderten konkreten
Verhaltensregeln bei der Anlageberatung festgelegt:
Ein Institut bzw.
ein Berater muss beispielsweise stets Interessenkonflikte vermeiden und
das Kundeninteresse voranstellen. Es muss offenbart werden, wenn das
Institut (oder der Berater) keine ausreichenden Kenntnisse zu einem
bestimmten Papier hat. Auch muss nun zwingend alles, was die
Anlageentscheidung beeinflusst, offenbart werden, wie zum Beispiel:
Verlustrisiken, Laufzeiten, Auszahlungsfristen, Aufschläge, Gebühren,
Provisionen usw.
Grauer Kapitalmarkt
Die Tatsache ist so
traurig wie die Summe gewaltig ist: Nicht weniger als 30 Milliarden
Euro verlieren Anleger jedes Jahr durch dubiose Kapitalanlagen. Die
STIFTUNG WARENTEST hat eine Warnliste zusammengestellt, die alle
Anlageangebote, Initiatoren, Anbieter, Vermittler benennt, die in den
letzten zwei Jahren negativ aufgefallen sind. Die Liste wird jeden
Monat aktualisiert. Leider ist die z.Zt. 13-seitige Information
kostenpflichtig (2,50 Euro):
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/infodok/Geldanlageangebote-Warnliste-1131965-2131965/
Literatur-Tipp:
„Achtung, Anlegerfallen“ von Stefan Loipfinger
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