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Schadenersatz bei Internet-Ausfall

Das Internet hat unser Leben wie kein anderes Medium innerhalb kürzester Zeit verändert. Es ist sogar nach Auffassung des Bundesgerichtshofes auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung. Dies hat nun Auswirkung auf ein höchstrichterliches Urteil zum Internetzugang:

In seinem Urteil mit dem Aktenzeichen III ZR 98/12 besteht Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein Verbraucher keine Möglichkeit der Internetnutzung hat. Das Gleiche gilt für die Telefon- und Faxnutzung.

Der Schadenersatzanspruch besteht auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens.

Eine konkrete Summe hat das BGH allerdings nicht genannt und überlässt die Entscheidung unteren Gerichten je nach Umständen des Einzelfalles. Der Schadenersatz dürfte sich nach den Kosten des Internetanschlusses richten sowie Ersatz etwaiger Mehrkosten, die durch Nutzung anderer Medien entstanden sind.

Solch ein Schadenersatzanspruch bestand bisher nur bei Kraftfahrzeugen und Wohnhäusern.

Nach Auffassung des BGH wirken sich der Ausfall von Telefon und Internet signifikant auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung aus.

Mit diesem Grundsatzurteil hob der Bundesgerichtshof die Urteile der Vorinstanzen auf und hält die ständige Verfügbarkeit für die moderne Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung.

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