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Tipps gegen Internet-Abzocke

Seit es das Internet gibt, häufen sich die Gratis-Angebote für Ebooks, Software, CDs und Dienstleistungen. Doch nicht alles, was gratis ist, ist letztendlich auch kostenlos. So manche Webseite tarnt sich nur mit dem Zauberwort kostenlos, um Besucher in die Kostenfalle zu locken. Erfahren Sie, wie Sie schwarze Schafe erkennen und wie Sie sich – falls es doch passiert ist – gegen Abzocker wehren können:

Ob Gratis-Download, Hausaufgabenhilfe oder Routenplanung – die Kreativität von arbeitsscheuen Internetbetrügern kennt keine Grenzen. Nach wie vor versuchen sie mit allerlei Tricks und Vorwänden, den Usern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Doch es gibt Mittel und Wege, sich zu schützen und zur Wehr zu setzen:

  • Der erste Schutz gegen Kostenfalle ist aufmerksames Lesen der Webseite. Lassen Sie sich nicht von Kostenlos & Co. in großen Lettern blenden, denn oftmals sind Konditionen, Einschränkungen und Preisangaben irgendwo auf der Webseite untergebracht – nur eben so geschickt, dass man es erst auf den zweiten Blick erkennt.
  • Studieren Sie auch die AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens hier werden Sie fündig, falls Kosten entstehen sollten. Falls auch da keine Preisangaben gemacht werden, haben etwaige spätere Rechnungen sowieso keine Grundlage.
  • Drucken Sie die Webseite und die AGB aus, um später nachweisen zu können, dass das Angebot kostenfrei war bzw. dass Sie arglistig getäuscht worden sind.
  • Die Verbraucherzentrale Hamburg hat dankenswerterweise eine gute Übersicht über alle ihr bekannten Webseiten veröffentlicht, die gegen die Preiswahrheit und die Preisklarheit der Preisangabeverordnung verstoßen. In all diesen Fällen rät die VZ, nicht zu zahlen, da kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Zur Übersicht: http://www.vzhh.de/telekommunikation/31481/abofallen-uebersicht.aspx
  • Eine recht neue Masche sind kostenlose Apps – in letzter Zeit werden sie immer häufiger als Abofallen missbraucht. Erfahren Sie, wie WAP-Billing funktioniert und wie Sie sich schützen können. WEITERLESEN: http://www.teltarif.de/wap-billing-smartphone-abofallen/news/45187.html
  • Eine gute Hilfe ist auch das Gratis-Computerprogramm "Kostenfinder" vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Dieses Browser-Plugin findet Kosten in Sekundenschnelle, auch wenn sie gut versteckt sind. Zum Download
  • Fakeshop-Finder: Beileibe nicht alle Online-Händler sind seriös. Manche liefern nicht, was inseriert war, manche überhaupt nicht. Andere stehlen Kunden- und Kreditkarten-Daten und verkaufen sie oder räumen gleich das ganze Konto leer. Darum hat die Verbraucherzentrale NRW einen neues, kostenloses Tool entwickelt, mit dem Online-Shops auf Seriosität überprüft werden können: https://www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshopfinder-71560

Was tun, wenn man doch hereingefallen ist?

Die meisten Rechnungen, die unerwartet zugesandt werden, liegen im Bereich zwischen 30 und 100 Euro. In der Regel kommen sie per Email. Reagieren Sie aber nicht auch per Email, sondern machen Sie sich die Mühe, auf der betreffenden Webseite das Impressum aufzurufen, um die korrekte Postanschrift des Betreibers zu ermitteln. Widersprechen Sie der Rechnung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, nicht nur per Email, deren Erhalt leicht geleugnet werden kann.

Musterbriefe für verschiedene Sachverhalte finden kostenlos auf dieser Seite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland: http://www.vorsicht-im-netz.de/wissen/hilfe-wenn-es-passiert-ist/selbsthilfe/downloads/

Ignoriert der Seitenbetreiber Ihren Widerspruch und beauftragt er ein Inkassobüro mit der Einziehung der Forderung, brauchen Sie darauf nicht reagieren. Einer Inkassofirma stehen keinerlei rechtliche Hilfs- und Druckmittel zur Verfügung. Es kann vor allem keinen Mahnbescheid beantragen, das darf nur der Anspruchsteller selbst.

Sollte das geschehen und Sie erhalten von einem Amtsgericht einen Mahnbescheid, dann müssen Sie allerdings unbedingt aktiv werden und innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen.

Der nächste Schritt wäre dann, dass der Anspruchsteller bei seinem Amtsgericht gegen Sie Klage erheben müsste. Der Erfahrung zeigt, dass dies in den seltensten Fällen geschieht, wenn die Forderung auf dubiose Weise zustande gekommen ist.

Eine sehr wirkungsvolle Reaktion ist, wenn der Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung hat, die allgemeinen Vertragsrechtschutz mit einschließt. Dann kann er sich ohne Kostenrisiko einen Anwalt nehmen, der die Rechnung zurückweist. Danach hören Sie aller Regel nie mehr etwas von dem Hallodri...

Internet-Derektive, die Ihr Geld wiederfinden können: https://www.jeden-tag-reicher.eu/internet_detektive.html

Online-Poker: Geld vom Anbieter zurückholen: https://www.jeden-tag-reicher.eu/online-poker_CLLB.html




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