Tipps gegen Internet-Abzocke
Seit
es das
Internet gibt, häufen sich die Gratis-Angebote für Ebooks, Software,
CDs und
Dienstleistungen. Doch nicht alles, was gratis ist, ist letztendlich
auch
kostenlos. So manche Webseite tarnt sich nur mit dem Zauberwort
kostenlos, um
Besucher in die Kostenfalle zu locken. Erfahren Sie, wie Sie schwarze
Schafe
erkennen und wie Sie sich – falls es doch passiert ist – gegen Abzocker
wehren
können:
Ob
Gratis-Download,
Hausaufgabenhilfe oder Routenplanung – die Kreativität von
arbeitsscheuen
Internetbetrügern kennt keine Grenzen. Nach wie vor versuchen sie mit
allerlei
Tricks und Vorwänden, den Usern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Doch
es gibt
Mittel und Wege, sich zu schützen und zur Wehr zu setzen:
- Der
erste Schutz gegen Kostenfalle ist aufmerksames Lesen der Webseite.
Lassen Sie
sich nicht von Kostenlos & Co. in großen Lettern blenden, denn
oftmals sind
Konditionen, Einschränkungen und Preisangaben irgendwo auf der Webseite
untergebracht – nur eben so geschickt, dass man es erst auf den zweiten
Blick
erkennt.
- Studieren Sie auch
die AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens
hier werden Sie fündig, falls Kosten entstehen sollten. Falls auch
da keine
Preisangaben gemacht werden, haben etwaige spätere Rechnungen sowieso
keine
Grundlage.
- Drucken
Sie die Webseite und die AGB aus, um später nachweisen zu können, dass
das
Angebot kostenfrei war bzw. dass Sie arglistig getäuscht worden sind.
- Die
Verbraucherzentrale Hamburg hat dankenswerterweise
eine gute Übersicht über alle ihr bekannten Webseiten veröffentlicht,
die gegen
die Preiswahrheit und die Preisklarheit der Preisangabeverordnung
verstoßen. In
all diesen Fällen rät die VZ, nicht zu zahlen, da kein gültiger Vertrag
zustande gekommen ist. Zur Übersicht: http://www.vzhh.de/telekommunikation/31481/abofallen-uebersicht.aspx
- Eine recht
neue Masche sind kostenlose Apps – in letzter Zeit werden
sie immer häufiger als Abofallen missbraucht. Erfahren Sie, wie
WAP-Billing
funktioniert und wie Sie sich schützen können. WEITERLESEN: http://www.teltarif.de/wap-billing-smartphone-abofallen/news/45187.html
- Eine
gute Hilfe ist auch das Gratis-Computerprogramm
"Kostenfinder" vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV). Dieses Browser-Plugin findet Kosten in Sekundenschnelle,
auch wenn sie
gut versteckt sind. Zum Download
- Fakeshop-Finder: Beileibe nicht alle Online-Händler sind seriös.
Manche liefern nicht, was inseriert war, manche überhaupt nicht. Andere
stehlen Kunden- und Kreditkarten-Daten und verkaufen sie oder räumen
gleich das ganze Konto leer. Darum hat die Verbraucherzentrale NRW
einen neues, kostenloses Tool entwickelt, mit dem Online-Shops auf
Seriosität überprüft werden können: https://www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshopfinder-71560
Was tun,
wenn man doch hereingefallen ist?
Die meisten
Rechnungen, die unerwartet zugesandt werden, liegen im Bereich zwischen
30 und
100 Euro. In der Regel kommen sie per Email. Reagieren Sie aber nicht
auch per
Email, sondern machen Sie sich die Mühe, auf der betreffenden Webseite
das
Impressum aufzurufen, um die korrekte Postanschrift des Betreibers zu
ermitteln. Widersprechen Sie der Rechnung schriftlich per Einschreiben
mit
Rückschein, nicht nur per Email, deren Erhalt leicht geleugnet werden
kann.
Musterbriefe
für verschiedene Sachverhalte finden kostenlos auf dieser Seite des
Europäischen
Verbraucherzentrums Deutschland: http://www.vorsicht-im-netz.de/wissen/hilfe-wenn-es-passiert-ist/selbsthilfe/downloads/
Ignoriert
der Seitenbetreiber Ihren Widerspruch und beauftragt er ein Inkassobüro
mit der
Einziehung der Forderung, brauchen Sie darauf nicht reagieren. Einer
Inkassofirma stehen keinerlei rechtliche Hilfs- und Druckmittel zur
Verfügung.
Es kann vor allem keinen Mahnbescheid beantragen, das darf nur der
Anspruchsteller
selbst.
Sollte das
geschehen und Sie erhalten von einem Amtsgericht einen Mahnbescheid,
dann
müssen Sie allerdings unbedingt aktiv werden und innerhalb von 2 Wochen
Widerspruch einlegen.
Der nächste
Schritt wäre dann, dass der Anspruchsteller bei seinem Amtsgericht
gegen Sie
Klage erheben müsste. Der Erfahrung zeigt, dass dies in den seltensten
Fällen
geschieht, wenn die Forderung auf dubiose Weise zustande gekommen ist.
Eine sehr
wirkungsvolle Reaktion ist, wenn der Verbraucher eine
Rechtsschutzversicherung
hat, die allgemeinen Vertragsrechtschutz mit einschließt. Dann kann er
sich
ohne Kostenrisiko einen Anwalt nehmen, der die Rechnung zurückweist.
Danach hören
Sie aller Regel nie mehr etwas von dem Hallodri...
Internet-Derektive, die Ihr Geld wiederfinden können: https://www.jeden-tag-reicher.eu/internet_detektive.html
Online-Poker: Geld vom Anbieter zurückholen: https://www.jeden-tag-reicher.eu/online-poker_CLLB.html
AUCH INTERESSANT:
Domain- und Server-Lösungen, die nicht so schnell gesperrt werden können
Schadenersatz bei
Internet-Ausfall
Die 10 Vorteile
eines Internet-Business
5 Rezepte erfolgreicher Internet-Marketer
Konzepte für Gratis-Kredite
Die perfekte Hammer-Sparanlage, die vielleicht beste der Welt
500 Euro kostenlos
Gratis-Ebook: Ich will mein Geld zurück (von GEZ, Banken, Versicherungen)
Gratis-Taschenbuch: Reicher als die Geissens
|