Weniger
Fixkosten beim Immobilienkauf
Wer eine Immobilie kauft,
muss nicht nur den
eigentlichen Kaufpreis aufbringen, sondern etwa 10 Prozent mehr. Denn
neben dem
Verkäufer wollen noch weitere Beteiligte Geld sehen: der Makler, der
Notar und
das Finanzamt. Doch es gibt ein paar einfache und legale Tricks, wie
man diese
unumgänglichen Kosten spürbar senken kann.
- Wird ein Sachverständiger
benötigt, sollte man sich
nicht scheuen, das Thema Honorar anzusprechen. Es ist nämlich durchaus
verhandelbar. Schnell sind hier ein paar Hundert Euro gewonnen.
- Erwirbt
man eine Immobilie, die auch
Einrichtungsgegenstände enthält – z.B. Küche, Möbel, Bar,
Partyraum-Einrichtung, Gartenhaus, Pflanzen, Satellitenantenne,
Freiluft-Kinderspielgeräte, Werkzeug, Öltank u.v.a.m. – sollte man
diese in
einem gesonderten Kaufvertrag erfassen. Sie werden staunen, welche
Summe da
schnell zusammenkommt. Und genau auf diese müssen Sie dann weder
Makler-Courage, Notarhonorar, Grunderwerbssteuer noch
Grundbuchamt-Gebühren zahlen.
- Kauft man ein Grundstück,
das noch nicht
erschlossen ist, sollte das auch unbedingt im Kaufvertrag erwähnt
werden. Man
spart dann nämlich bei den später anfallenden Erschließungskosten die
anteilige
Grunderwerbssteuer. Man kann sich hierbei auf ein höchstrichterliches
Urteil
stützen: Bundesfinanzhof Az II R 39/99.
Wo man
beim Architekten über das Honorar offen
verhandeln kann, ist das beim Notar sinnlos. Der hält sich nämlich
strikt an
seine Gebührenordnung. Und dennoch geht was. Neben der Trennung von
Immobilie
und Einrichtung kann man bei den Notarkosten noch mehr sparen:
- Falls Bonität und
Seriosität des Verkäufers gut
sind, kann man auf die so genannte Auflassungsvormerkung verzichten,
was zudem
auch einen kleinen Zeitvorteil bringt.
- Beim Notartermin wird
fast automatisch die
Einrichtung eines Notaranderkontos veranlasst. Unter gewissen
Voraussetzungen
ist das aber entbehrlich. Nämlich dann, wenn keine Grundschuld zu
Lasten des
Verkäufers im Grundbuch eingetragen ist. Eine einfache Notarbestätigung
tut’s
dann auch und die ist bei einem Kaufpreis von beispielsweise 250.000
Euro über
500 Euro günstiger als die Gebühren für das Notaranderkonto.
- Aber selbst, wenn ein
Notaranderkonto unvermeidlich
ist, sollte man sich unbedingt gegen die betreffende Gebühr wehren. Das
Anderkonto wird nämlich dann benötigt, wenn auf der zu erwerbenden
Immobilie
eine Grundschuld zu Lasten des Verkäufers eingetragen ist, die mit der
Zahlung
des Kaufpreises beglichen werden soll. Die Kontoeinrichtung ist also in
der
finanziellen Situation des Verkäufers begründet. Warum sollte dann der
Käufer
die Gebühren tragen? Mit einem entsprechenden Passus im Kaufvertrag
kann man
das leicht regeln.
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