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Weniger Fixkosten beim Immobilienkauf

Wer eine Immobilie kauft, muss nicht nur den eigentlichen Kaufpreis aufbringen, sondern etwa 10 Prozent mehr. Denn neben dem Verkäufer wollen noch weitere Beteiligte Geld sehen: der Makler, der Notar und das Finanzamt. Doch es gibt ein paar einfache und legale Tricks, wie man diese unumgänglichen Kosten spürbar senken kann.

  • Wird ein Sachverständiger benötigt, sollte man sich nicht scheuen, das Thema Honorar anzusprechen. Es ist nämlich durchaus verhandelbar. Schnell sind hier ein paar Hundert Euro gewonnen.
  • Erwirbt man eine Immobilie, die auch Einrichtungsgegenstände enthält – z.B. Küche, Möbel, Bar, Partyraum-Einrichtung, Gartenhaus, Pflanzen, Satellitenantenne, Freiluft-Kinderspielgeräte, Werkzeug, Öltank u.v.a.m. – sollte man diese in einem gesonderten Kaufvertrag erfassen. Sie werden staunen, welche Summe da schnell zusammenkommt. Und genau auf diese müssen Sie dann weder Makler-Courage, Notarhonorar, Grunderwerbssteuer noch Grundbuchamt-Gebühren zahlen.
  • Kauft man ein Grundstück, das noch nicht erschlossen ist, sollte das auch unbedingt im Kaufvertrag erwähnt werden. Man spart dann nämlich bei den später anfallenden Erschließungskosten die anteilige Grunderwerbssteuer. Man kann sich hierbei auf ein höchstrichterliches Urteil stützen: Bundesfinanzhof Az II R 39/99.
Wo man beim Architekten über das Honorar offen verhandeln kann, ist das beim Notar sinnlos. Der hält sich nämlich strikt an seine Gebührenordnung. Und dennoch geht was. Neben der Trennung von Immobilie und Einrichtung kann man bei den Notarkosten noch mehr sparen:
  • Falls Bonität und Seriosität des Verkäufers gut sind, kann man auf die so genannte Auflassungsvormerkung verzichten, was zudem auch einen kleinen Zeitvorteil bringt.
  • Beim Notartermin wird fast automatisch die Einrichtung eines Notaranderkontos veranlasst. Unter gewissen Voraussetzungen ist das aber entbehrlich. Nämlich dann, wenn keine Grundschuld zu Lasten des Verkäufers im Grundbuch eingetragen ist. Eine einfache Notarbestätigung tut’s dann auch und die ist bei einem Kaufpreis von beispielsweise 250.000 Euro über 500 Euro günstiger als die Gebühren für das Notaranderkonto.
  • Aber selbst, wenn ein Notaranderkonto unvermeidlich ist, sollte man sich unbedingt gegen die betreffende Gebühr wehren. Das Anderkonto wird nämlich dann benötigt, wenn auf der zu erwerbenden Immobilie eine Grundschuld zu Lasten des Verkäufers eingetragen ist, die mit der Zahlung des Kaufpreises beglichen werden soll. Die Kontoeinrichtung ist also in der finanziellen Situation des Verkäufers begründet. Warum sollte dann der Käufer die Gebühren tragen? Mit einem entsprechenden Passus im Kaufvertrag kann man das leicht regeln.

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