Wie man deutsche Immobilien
ohne deutsche Besteuerung verkauft/vererbt
Das Finanzamt ist immer dabei: Wer seine
deutsche
Immobilie verkauft, wird zur Kasse gebeten. Je nach persönlichem
Steuersatz
können bis zu 42% des Gewinns wieder weg sein; wer Pech hat, zahlt
zusätzlich
3% Reichensteuer.
Auch im Erbfall hält das Finanzamt seine
unersättliche Hand
auf, da hilft auch die per 01.04.2008 erfolgte Reform der
Erbschaftssteuer
nichts, wobei im Bundesfinanzministerium schon wieder Überlegungen
angestellt werden, die Reform zu reformieren – sprich: die
Bemessungsgrundlage
zu ändern. Setzt sich der Entwurf durch, müssten Erben Immobilien über
dem
Marktwert (!) versteuern...
Eine solch instinktlose, unkluge, inhumane
und Vermögen
vernichtende Politik macht mich wütend, so dass es mir eine
spitzbübische
Freude ist, Ihnen hiermit einen legalen Trick zu verraten, wie Sie ohne
deutschen Fiskus vererben oder verkaufen können:
Bei Immobilien greift das
Belegenheitsstaatsprinzip nach OECD-Abkommen. Es
besagt, egal wer Eigner der Immobilie ist, also auch wenn eine
ausländische
Gesellschaft Eigentümer ist, steht das Besteuerungsrecht - wie für die Gewinne aus Vermietung oder
Verpachtung - bei Verkauf
oder
Vererben dem Sitzstaat der Immobilie zu, in unserem Fall also
Deutschland.
Doch zumindest für letzteres, also für das
Verkaufen oder Vererben von Immobilien, gibt es eine rechtlich
wasserdichte Lösung des
Steuerproblems:
Im ersten Schritt wird eine zyprische
Limited mit
einziger Betriebsstätte auf Zypern (EU-Mitglied!) gegründet.
Die deutsche
Immobilie wird nun günstig an die zyprische
Limited verkauft.
Soll
die Immobilie nun eines Tages den Eigentümer
wechseln, wird nicht die Immobilie selbst verkauft oder vererbt,
sondern die
Zypern-Limited. Sie bleibt also weiterhin die Eigentümerin der
Immobile, es
werden lediglich die Anteile der zyprischen Gesellschaft veräußert bzw.
vererbt.
Das hat nun steuerlich
folgende Konsequenzen bzw. Vorteile:
- Beim Verkauf
der Gesellschaft wird der Gewinn mithin auf
Zypern mit maximal 10% besteuert.
(Bei einem
Konstrukt über Österreich oder Liechtenstein bleibt der Verkaufsogar
gänzlich steuerfrei)
- Beim
Vererben fällt sogar überhaupt keine Steuer an, da
Zypern in diesem Fall keine Erbschaftssteuer kennt.
Der
deutsche Fiskus geht gänzlich leer aus, denn im
deutschen Grundbuch ist keine Änderung erforderlich, womit auch eine
Meldung an
das zuständige deutsche Finanzamt entfällt!
Wenn
Sie
sich für dieses pfiffige Steuersparmodell interessieren, kann Ihnen
diese Steueranwaltskanzlei die Vertragsgestaltung möglicherweise juristisch
einwandfrei
umsetzen:
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