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Die schier unglaubliche Geschichte rund um Hartz IV


Wussten Sie, woher der Begriff „Hartz IV“ stammt? Es ist eine schier unglaubliche Geschichte...

Der Begriff Hartz IV rührt her von Peter Hartz, dem Vorsitzenden einer in 2002 vom damaligen Bundeskanzler Schröder einberufenen Kommission, die „Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes“ ausarbeiten sollte. (Bevor Gerhard Schröder Kanzler wurde, war er Ministerpräsident von Niedersachsen; Wolfsburg liegt in Niedersachsen; in Wolfburg ist Volkswagen ansässig; dort war Peter Hartz Personalvorstand. Ja, nicht nur in der ehemaligen DDR gab es Seilschaften...)

Warum war diese Kommssion notwendig?
Wegen des Vermittlungsskandals der Bundesanstalt für Arbeit, der 2002 aufflog. Dabei wurde bekannt, dass diese "Anstalt" seit den 1990er, teilweise auch in den 1980er Jahren in ihrer Statistik Arbeitsvermittlungen auswies, die nicht nachvollziehbar, häufig sogar fingiert waren. Und das in erheblichem Umfang. Mit anderen Worten: Es wurden mittels fiktiver Stellenangebote Stellen vermittelt, die es gar nicht gab. Wahrscheinlich wahr mindestens jede dritte Vermittlung manipuliert; manche Quellen gehen sogar von 70% aus.

Außerdem kam das krasse Missverhältnis zwischen Stellenvermittlern (ca. 15.000) und Verwaltungspersonal (ca. 85.000) zutage.

Die Vorschläge der Hartz-Kommission (unter maßgeblicher Beteiligung der wirtschaftsnahen Bertelsmann-Stiftung) führten zu den sog. Hartz-Reformen, die heute unter dem Begriff Hartz IV (u.a. Arbeitslosengeld II) zusammengefasst werden.
Jahre später distanzierte sich Peter Hartz übrigens von Teilen seiner Reform…

Für seine Arbeit bekam Peter Hartz 2002 das Bundesverdienstkreuz verliehen. 2008 gab er es aber wieder zurück. Damit kam er einem seltenen, aber in diesem Fall sehr wahrscheinlichen Aberkennungsverfahren zuvor.

Was war geschehen?
Nun, vom Landgericht Braunschweig wurde Peter Hartz im Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung verurteilt („VW-Korruptionsaffäre“; der aktuelle Abgas-Skandal von Volkswagen ist also gar kein Einzelfall...).

In der ungewöhnlich kurzen, 2-tägigen Gerichtsverhandlung gab er alle 44 Anklagepunkte zu und wurde zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 576.000 Euro verurteilt.
Der Erfinder von Hartz IV gilt somit heute als vorbestraft.

Was hatte er sich zuschulden kommen lassen?
Er gab zu, VW-Firmengelder in Höhe von 2,6 Mio. Euro veruntreut zu haben, indem er u.a. Klaus Volkert 10 Jahre lang einen Sonderbonus von 200.000 Euro im Jahr gewährte oder dessen brasilianische Geliebte längere Zeit ein Einkommen in Höhe von 7.600 Euro pro Monat – insgesamt 399.000 Euro – verschaffte.

Warum er das tat? Um sich das Wohlwollen des damaligen Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert zu sichern.

Die Anklagepunkte 21 bis 44 betrafen Spesenmissbrauch, Lustreisen und Kosten für Prostituierte, auch für Peter Hartz selbst. Diese peinlichen Details wurden im Rahmen eines Deals des grundsätzlich geständigen Hartz mit der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schwere (!) allerdings eingestellt…

In der Summe wurde der Täter (Peter Hartz) milder bestraft als der Begünstigte (Klaus Volkert), der für 2 Jahre ins Gefängnis musste.

Das alles ist erstaunlich für ein Land, in dem es angeblich wenig bis keine Korruption geben soll…

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Korruption im Schwabenland, Teil 1
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