Die schier unglaubliche Geschichte rund um Hartz IV
Wussten Sie, woher der Begriff „Hartz IV“ stammt? Es ist eine schier unglaubliche Geschichte...
Der Begriff Hartz IV rührt her von Peter Hartz, dem Vorsitzenden einer
in 2002 vom damaligen Bundeskanzler Schröder einberufenen Kommission,
die „Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes“ ausarbeiten sollte. (Bevor
Gerhard Schröder Kanzler wurde, war er Ministerpräsident von
Niedersachsen; Wolfsburg liegt in Niedersachsen; in Wolfburg ist
Volkswagen ansässig; dort war Peter Hartz Personalvorstand. Ja, nicht
nur in der ehemaligen DDR gab es Seilschaften...)
Warum war diese Kommssion notwendig?
Wegen des Vermittlungsskandals der Bundesanstalt für Arbeit, der 2002
aufflog. Dabei wurde bekannt, dass diese "Anstalt" seit den 1990er,
teilweise auch in den 1980er Jahren in ihrer Statistik
Arbeitsvermittlungen auswies, die nicht nachvollziehbar, häufig sogar
fingiert waren. Und das in erheblichem Umfang. Mit anderen Worten: Es
wurden mittels fiktiver Stellenangebote Stellen vermittelt, die es gar
nicht gab. Wahrscheinlich wahr mindestens jede dritte Vermittlung
manipuliert; manche Quellen gehen sogar von 70% aus.
Außerdem kam das krasse Missverhältnis zwischen Stellenvermittlern (ca. 15.000) und Verwaltungspersonal (ca. 85.000) zutage.
Die Vorschläge der Hartz-Kommission (unter maßgeblicher Beteiligung der
wirtschaftsnahen Bertelsmann-Stiftung) führten zu den sog.
Hartz-Reformen, die heute unter dem Begriff Hartz IV (u.a.
Arbeitslosengeld II) zusammengefasst werden.
Jahre später distanzierte sich Peter Hartz übrigens von Teilen seiner Reform…
Für seine Arbeit bekam Peter Hartz 2002 das Bundesverdienstkreuz
verliehen. 2008 gab er es aber wieder zurück. Damit kam er einem
seltenen, aber in diesem Fall sehr wahrscheinlichen
Aberkennungsverfahren zuvor.
Was war geschehen?
Nun, vom Landgericht Braunschweig wurde Peter Hartz im Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung verurteilt („VW-Korruptionsaffäre“; der aktuelle Abgas-Skandal von Volkswagen ist also gar kein Einzelfall...).
In der ungewöhnlich kurzen, 2-tägigen Gerichtsverhandlung gab er alle
44 Anklagepunkte zu und wurde zu einer Strafe von zwei Jahren auf
Bewährung sowie einer Geldstrafe von 576.000 Euro verurteilt.
Der Erfinder von Hartz IV gilt somit heute als vorbestraft.
Was hatte er sich zuschulden kommen lassen?
Er gab zu, VW-Firmengelder in Höhe von 2,6 Mio. Euro veruntreut zu
haben, indem er u.a. Klaus Volkert 10 Jahre lang einen Sonderbonus von
200.000 Euro im Jahr gewährte oder dessen brasilianische Geliebte
längere Zeit ein Einkommen in Höhe von 7.600 Euro pro Monat – insgesamt
399.000 Euro – verschaffte.
Warum er das tat? Um sich das Wohlwollen des damaligen Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert zu sichern.
Die Anklagepunkte 21 bis 44 betrafen Spesenmissbrauch, Lustreisen und
Kosten für Prostituierte, auch für Peter Hartz selbst. Diese peinlichen
Details wurden im Rahmen eines Deals des grundsätzlich geständigen
Hartz mit der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schwere (!) allerdings
eingestellt…
In der Summe wurde der Täter (Peter Hartz) milder bestraft als der
Begünstigte (Klaus Volkert), der für 2 Jahre ins Gefängnis musste.
Das alles ist erstaunlich für ein Land, in dem es angeblich wenig bis keine Korruption geben soll…
AUCH INTERESSANT:
Hartz IV-Kredit?
Korruption im Schwabenland, Teil 1
Korruption im Schwabenland, Teil 2
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