Inhaberschuldverschreibungen
wie
Xetra-Gold oder Euwax-Gold sind sehr beliebt, weil sehr sicher, da sie
zu 100%
mit Geld hinterlegt sind. Das gilt auch für Schweizer Edelmetall-ETFs
oder liechtensteinische
Edelmetallfonds.
Kursgewinne sind nach einem
Jahr Spekulationsfrist
steuerfrei. Die meisten Finanzämter stufen diese Anlagen jedoch trotz
physischer Hinterlegung und unabhängig von der Haltefrist als
abgeltungssteuerpflichtig ein. Doch das dürfte sich nun ändern.
Anlass zu dieser Hoffnung
geben zwei
aktuelle Urteile von Finanzgerichten. Zum einen ist das Finanzgericht
Sachsen im
Gegensatz zum Fiskus der Ansicht, dass ein ETC wie Xetra-Gold keine
Kapitalforderung darstellt, sondern eine Forderung auf eine
Sachleistung (in
diesem Fall Gold). Somit sind Verkäufe von Xetra-Gold
abgeltungssteuerfrei. Das
Aktenzeichen hierzu lautet: 1 K 1406/13 vom 27.03.2014.
Zum anderen ist ein Urteil
des
Finanzgerichts Münster ebenfalls sehr positiv für Edelmetall-Anleger.
Da die
Kosten sehr gering sind, haben sich viele Anleger von Xetra-Gold und
Euwax-Gold
nämlich das Edelmetall gegen Rückgabe der Inhaberschuldverschreibungen
physisch
ausliefern lassen. Die Finanzverwaltungen behandelten diese
Auslieferungen wie
Verkäufe. Das Finanzgericht Münster widersprach dieser Auffassung mit
Urteil 12
K 3284/13E vom 14.03.2014.
Die Finanzämter können
gegen die o.g.
Urteile Revision beim Bundesfinanzhof einlegen, was Sie wohl auch tun
werden.
Experten gehen jedoch davon aus, dass der BFH der Ansicht der
Finanzgerichte
folgen wird.
Alle Inhaber von
goldgedeckten Finanzprodukten können von
diesen anlegerfreundlichen Urteilen profitieren, indem sie vorsorglich
Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen und sich auf die o.g.
Entscheidungen berufen.
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