Die
GEZ heißt seit 01.01.13 „ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice“ und aus der GEZ-Gebühr wurde ein "Rundfunkbeitrag". Er ist eine
Zwangsabgabe, die jeder
Haushalt in Deutschland zahlen muss, ob er Rundfunkgeräte hat oder
nicht.
Denn
ARD und ZDF konnten einfach nicht glauben, dass 1,4 Millionen Haushalte
weder
Fernseher noch Radio, weder Computer noch Smartphone etc. besitzen.
Keine Regel ohne Ausnahmen:
Folgende Personengruppen können sich von der
Rundfunkgebühr befreien lassen:
- Erwerbstätige,
die wenig verdienen
- Bafög-Empfänger,
die nicht zuhause leben
- Bezieher
von Hartz IV
- Bezieher
von Sozialgeld
- Bezieher
von Grundsicherung im Alter
- Bezieher
von Pflegehilfe
- Bezieher
von Blindenhilfe
- Taubblinde
Achtung:
Für
andere Behinderte wie Sehbehinderte, Hörgeschädigte und Menschen mit
80%
Behinderung endet die Beitragsbefreiung in 2013. Stattdessen müssen sie
einen
ermäßigten Monatsbeitrag von 5,99 Euro zahlen.
WICHTIG:
Mit
einem Abgleich der Daten von GEZ und Einwohnermeldeämtern werden
schwarzsehende
Haushalte aufgedeckt werden. Deshalb sollte man eine Anmeldung bis zum
Stichtag
03.03.13 vornehmen, um Maßnahmen der Zwangsvollstreckung rückständiger
Gebühren
zu vermeiden. Der Vorteil ist, dass der „ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice“ dann eine Generalamnestie gewährt, wodurch alle nicht
gezahlten GEZ-Beiträge der Vergangenheit erlassen werden.
Notorische
Nichtzahler müssen nach diesem Termin mit harten Inkassomaßnahmen
rechnen bis
hin zu Sach- und Lohnpfändung und Eidesstattlicher Versicherung.
Weitere
Vor- und Nachte des neuen Rundfunkbeitrags:
- Wer
eine Zweitwohnung hat, muss nun den doppelten Beitrag von 17,98 Euro
zahlen.
- Mitglieder
von Wohngemeinschaften müssen dem Beitragsservice mitteilen, wer für
den
Haushalt den Beitrag bezahlt, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
- Für
Firmen, Institutionen, Verbände und Vereine werden die
Berechnungsgrundlagen
vereinfacht. Nähere Informationen auf der unten stehenden Webseite.
- Klein-
und Kleinstunternehmen mit nicht mehr als 8 Beschäftigten müssen nur
ein
Drittel des Grundbeitrages bezahlen, also nur noch 5,99 Euro.
- Freiberufler
und Selbstständige, die zuhause arbeiten und für ihre Wohnung bereits
Rundfunkbeitrag zahlen, haben damit auch die Betriebsstätte abgedeckt.
Weitere
Infos:
Der
Internetauftritt der GEZ hat ebenfalls einen neuen Namen bekommen und
heißt nicht
mehr gez.de, sondern www.rundfunkbeitrag.de
Immer
mehr Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Die
frühere
GEZ-Gebühr, die seit 01.01.2013 Rundfunkbeitrag heißt, sollte alles
gerechter
machen, doch weit gefehlt. In der Praxis treten immer mehr
Ungerechtigkeiten
zutage, so dass nun sogar ganze Städte (wie z.B. Köln) diesen
Zwangsbeitrag
ablehnen.
Auch
Unternehmen
laufen Sturm, weil sie eine erhebliche Zusatzbelastung darstellen. Es
hat sich
nämlich gezeigt, dass manche Firmen das 100-Fache und mehr bezahlen
sollen,
weil sie jetzt nach der Anzahl der Mitarbeiter veranlagt werden. Die
gleichen
Mitarbeiter zahlen aber bereits selber Rundfunkbeitrag für ihren
Haushalt…
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