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Die neue GEZ

Die GEZ heißt seit 01.01.13 „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ und aus der GEZ-Gebühr wurde ein "Rundfunkbeitrag". Er ist eine Zwangsabgabe, die jeder Haushalt in Deutschland zahlen muss, ob er Rundfunkgeräte hat oder nicht.
Denn ARD und ZDF konnten einfach nicht glauben, dass 1,4 Millionen Haushalte weder Fernseher noch Radio, weder Computer noch Smartphone etc. besitzen.

Keine Regel ohne Ausnahmen: Folgende Personengruppen können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen:

  • Erwerbstätige, die wenig verdienen
  • Bafög-Empfänger, die nicht zuhause leben
  • Bezieher von Hartz IV
  • Bezieher von Sozialgeld
  • Bezieher von Grundsicherung im Alter
  • Bezieher von Pflegehilfe
  • Bezieher von Blindenhilfe
  • Taubblinde

Achtung:
Für andere Behinderte wie Sehbehinderte, Hörgeschädigte und Menschen mit 80% Behinderung endet die Beitragsbefreiung in 2013. Stattdessen müssen sie einen ermäßigten Monatsbeitrag von 5,99 Euro zahlen.


WICHTIG:
Mit einem Abgleich der Daten von GEZ und Einwohnermeldeämtern werden schwarzsehende Haushalte aufgedeckt werden. Deshalb sollte man eine Anmeldung bis zum Stichtag 03.03.13 vornehmen, um Maßnahmen der Zwangsvollstreckung rückständiger Gebühren zu vermeiden. Der Vorteil ist, dass der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ dann eine Generalamnestie gewährt, wodurch alle nicht gezahlten GEZ-Beiträge der Vergangenheit erlassen werden.

Notorische Nichtzahler müssen nach diesem Termin mit harten Inkassomaßnahmen rechnen bis hin zu Sach- und Lohnpfändung und Eidesstattlicher Versicherung.

Weitere Vor- und Nachte des neuen Rundfunkbeitrags:
  • Wer eine Zweitwohnung hat, muss nun den doppelten Beitrag von 17,98 Euro zahlen.
  • Mitglieder von Wohngemeinschaften müssen dem Beitragsservice mitteilen, wer für den Haushalt den Beitrag bezahlt, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
  • Für Firmen, Institutionen, Verbände und Vereine werden die Berechnungsgrundlagen vereinfacht. Nähere Informationen auf der unten stehenden Webseite.
  • Klein- und Kleinstunternehmen mit nicht mehr als 8 Beschäftigten müssen nur ein Drittel des Grundbeitrages bezahlen, also nur noch 5,99 Euro. 
  • Freiberufler und Selbstständige, die zuhause arbeiten und für ihre Wohnung bereits Rundfunkbeitrag zahlen, haben damit auch die Betriebsstätte abgedeckt.
Weitere Infos:
Der Internetauftritt der GEZ hat ebenfalls einen neuen Namen bekommen und heißt nicht mehr gez.de, sondern www.rundfunkbeitrag.de

Immer mehr Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Die frühere GEZ-Gebühr, die seit 01.01.2013 Rundfunkbeitrag heißt, sollte alles gerechter machen, doch weit gefehlt. In der Praxis treten immer mehr Ungerechtigkeiten zutage, so dass nun sogar ganze Städte (wie z.B. Köln) diesen Zwangsbeitrag ablehnen.

Auch Unternehmen laufen Sturm, weil sie eine erhebliche Zusatzbelastung darstellen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass manche Firmen das 100-Fache und mehr bezahlen sollen, weil sie jetzt nach der Anzahl der Mitarbeiter veranlagt werden. Die gleichen Mitarbeiter zahlen aber bereits selber Rundfunkbeitrag für ihren Haushalt…

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