Qualitäts-Ratschläge
der Geldbrief-Redaktion
Der Euro ist bald
keinen Dollar mehr wert
– so der ganz mehrheitliche Konsens der Börsenexperten – schon damals
reichlich naiv! – Ende 2015 für den Währungsausblick 2016. Wir haben an
dieser Stelle – ziemlich deutlich – darauf hingewiesen, dass wir genau
das für eine „besonders gefährliche“ Konsensmeinung halten (siehe
Geldbrief vom 16.12.2015, Seite 4). Und genau das hat sich bewahrheitet.
Wer entsprechend den Expertenratschlägen in den vermeintlich starken
Dollar geflüchtet ist, hat bislang jedenfalls aufs falsche Pferd
gesetzt. Wir gehen davon aus, dass sich an diesem Trend bis auf
weiteres nichts ändern wird (schwache US-Konjunktur, vermutlich keine
weiteren US-Zinserhöhungen in 2016! – wie von uns bereits im Dezember
prognostiziert).
Entgegen dem
allgemeinen Trend
haben wir zuletzt im Geldbrief vom 16.09.2015 dazu geraten, die
gefallenen Goldnotierungen bei unter 1‘100 USD „sukzessive für Zukäufe“
zu nutzen. Und genau damit hat/hätte man bis heute gutes Geld verdient.
Wir gehen auch weiterhin davon aus, dass Gold – unter Schwankungen –
auf Sicht der nächsten Monate/Jahre ein starkes Comeback erleben wird.
Nochmals: Grundsätzlich nur in physisches Gold investieren und dieses
am besten in einem Schließfach im Ausland lagern. Kaufquittungen immer
(!) aufbewahren. Private „Spekulationsgewinne“ bei Gold sind für
Steuerpflichtige in Deutschland nach einem Jahr noch immer (keine
Abgeltungsteuer!) steuerfrei.
Anlageklasse Hochzinsanleihen
Wir bleiben
dabei: Die Anlageklasse Hochzinsanleihen (insbesondere mit starkem
Rohstoffbezug) ist strikt zu meiden, auch wenn – insbesondere von
Seiten der Fondsindustrie – hier immer wieder Chancen für antizyklische
Anleger beschworen werden.
Die Ausfallrisiken sind eklatant und eben nicht durch die höheren
Zinsversprechen angemessen „bezahlt“. Vieles spricht dafür, dass die
nächste Finanzkrise – sofern sie denn kommt – im Markt für
Hochzinsanleihen ihren Ursprung haben wird (weiter fallender Ölpreis,
erste Ausfälle bei Unternehmen aus dem Öl- und Gassektor – und dann
wird man mal schauen müssen, welche Kettenreaktionen sich dann
einstellen). Nein, in der Anlageklasse Hochzinsanleihen – in der Höhle
des Löwen - muss man wirklich nicht positioniert sein!
Automatischer
Auskunftsverkehr (AIA)
Hier geistern immer wieder falsche Jahreszahlen durch die Landschaft.
Nochmals, aktueller Stand: Liechtenstein (sog. early adopter) sammelt
die Daten ab 01.01.2016 – also bereits jetzt. Diese Daten (aus 2016)
werden dann voraussichtlich im Herbst 2017 an das deutsche
Bundeszentralamt für Steuern gemeldet.
Konkret: In Form von elektronischen Datensätzen, die erst einmal
gesichtet, bearbeitet und sortiert werden müssen. Also voraussichtlich
keine „Weitermeldungen“ durch die Zentralstelle an die zuständigen
Veranlagungsämter vor Anfang 2018.
Ausnahmen: Für 2016 werden in Liechtenstein nur Finanzkonten mit hohem
Wert (über 1 Mio.) erfasst. Verbindlich will das jedoch keiner
bestätigen!
Und die Schweiz? Wie oben, nur alles (voraussichtlich, vorbehaltlich
der endgültigen nationalen Umsetzung!) um 1 Jahr später, also
automatische Datenerfassungen erst für das Jahr 2017 und Weitermeldung
nach Deutschland erstmals im Herbst 2018.
Andorra hat den Vertrag zum AIA mit der EU soeben am 12. Februar 2016
in Brüssel abgeschlossen und meldet „alles von allen“ ab 2018 mit den
Daten von 2017. Rückwirkend werden Konten, die vor dem 31.12.2016
bestanden haben, nur gemeldet, wenn der Betrag über 250‘000 Dollar
liegt.
Gruppenanfragen
Also Anfragen wie „Wer hat in 2014 sein Schweizer Bankkonto liquidiert
und den Saldo z.B. nach Singapur transferiert?“ können vom deutschen
Fiskus bereits jetzt an die Schweiz gestellt werden. Das hat mit der
Einführung des AIA nichts zu tun. Dieses Risiko ist bereits jetzt
ständig vorhanden. © jur. Muc 2016
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