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Qualitäts-Ratschläge der Geldbrief-Redaktion


Der Euro ist bald keinen Dollar mehr wert
– so der ganz mehrheitliche Konsens der Börsenexperten – schon damals reichlich naiv! – Ende 2015 für den Währungsausblick 2016. Wir haben an dieser Stelle – ziemlich deutlich – darauf hingewiesen, dass wir genau das für eine „besonders gefährliche“ Konsensmeinung halten (siehe Geldbrief vom 16.12.2015, Seite 4). Und genau das hat sich bewahrheitet.

Wer entsprechend den Expertenratschlägen in den vermeintlich starken Dollar geflüchtet ist, hat bislang jedenfalls aufs falsche Pferd gesetzt. Wir gehen davon aus, dass sich an diesem Trend bis auf weiteres nichts ändern wird (schwache US-Konjunktur, vermutlich keine weiteren US-Zinserhöhungen in 2016! – wie von uns bereits im Dezember prognostiziert).

Entgegen dem allgemeinen Trend
haben wir zuletzt im Geldbrief vom 16.09.2015 dazu geraten, die gefallenen Goldnotierungen bei unter 1‘100 USD „sukzessive für Zukäufe“ zu nutzen. Und genau damit hat/hätte man bis heute gutes Geld verdient. Wir gehen auch weiterhin davon aus, dass Gold – unter Schwankungen – auf Sicht der nächsten Monate/Jahre ein starkes Comeback erleben wird.

Nochmals: Grundsätzlich nur in physisches Gold investieren und dieses am besten in einem Schließfach im Ausland lagern. Kaufquittungen immer (!) aufbewahren. Private „Spekulationsgewinne“ bei Gold sind für Steuerpflichtige in Deutschland nach einem Jahr noch immer (keine Abgeltungsteuer!) steuerfrei.

Anlageklasse Hochzinsanleihen
Wir bleiben dabei: Die Anlageklasse Hochzinsanleihen (insbesondere mit starkem Rohstoffbezug) ist strikt zu meiden, auch wenn – insbesondere von Seiten der Fondsindustrie – hier immer wieder Chancen für antizyklische Anleger beschworen werden.

Die Ausfallrisiken sind eklatant und eben nicht durch die höheren Zinsversprechen angemessen „bezahlt“. Vieles spricht dafür, dass die nächste Finanzkrise – sofern sie denn kommt – im Markt für Hochzinsanleihen ihren Ursprung haben wird (weiter fallender Ölpreis, erste Ausfälle bei Unternehmen aus dem Öl- und Gassektor – und dann wird man mal schauen müssen, welche Kettenreaktionen sich dann einstellen). Nein, in der Anlageklasse Hochzinsanleihen – in der Höhle des Löwen - muss man wirklich nicht positioniert sein!

Automatischer Auskunftsverkehr (AIA)
Hier geistern immer wieder falsche Jahreszahlen durch die Landschaft. Nochmals, aktueller Stand: Liechtenstein (sog. early adopter) sammelt die Daten ab 01.01.2016 – also bereits jetzt. Diese Daten (aus 2016) werden dann voraussichtlich im Herbst 2017 an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern gemeldet.

Konkret: In Form von elektronischen Datensätzen, die erst einmal gesichtet, bearbeitet und sortiert werden müssen. Also voraussichtlich keine „Weitermeldungen“ durch die Zentralstelle an die zuständigen Veranlagungsämter vor Anfang 2018.

Ausnahmen: Für 2016 werden in Liechtenstein nur Finanzkonten mit hohem Wert (über 1 Mio.) erfasst. Verbindlich will das jedoch keiner bestätigen!

Und die Schweiz? Wie oben, nur alles (voraussichtlich, vorbehaltlich der endgültigen nationalen Umsetzung!) um 1 Jahr später, also automatische Datenerfassungen erst für das Jahr 2017 und Weitermeldung nach Deutschland erstmals im Herbst 2018.

Andorra hat den Vertrag zum AIA mit der EU soeben am 12. Februar 2016 in Brüssel abgeschlossen und meldet „alles von allen“ ab 2018 mit den Daten von 2017. Rückwirkend werden Konten, die vor dem 31.12.2016 bestanden haben, nur gemeldet, wenn der Betrag über 250‘000 Dollar liegt.

Gruppenanfragen
Also Anfragen wie „Wer hat in 2014 sein Schweizer Bankkonto liquidiert und den Saldo z.B. nach Singapur transferiert?“ können vom deutschen Fiskus bereits jetzt an die Schweiz gestellt werden. Das hat mit der Einführung des AIA nichts zu tun. Dieses Risiko ist bereits jetzt ständig vorhanden. © jur. Muc 2016

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