Die verschiedenen Franchising-Arten
n den USA erlebte
der Begriff im 20. Jahrhundert eine Renaissance, indem damit ein
neuartiges
Vertriebskonzept bezeichnet wurde: das Recht, ein bereits bestehendes,
erfolgreiches Vertriebskonzept regional kopieren zu dürfen.
Wer
den perfekten Einstieg in die Selbstständigkeit
sucht, hat durch Franchising sehr gute Chancen, einen guten Start
hinzulegen
und im weiteren Verlauf überdurchschnittlich zu verdienen.
Es
haben sich nun
aber ganz verschiedene Arten des Franchising herausgebildet. Hier
erhalten Sie
eine gute Übersicht:
Zunächst einmal
gibt es die Unterscheidung, ob die Partner gleichberechtigt sind oder
unter-
bzw. übergeordnet.
1.
Subordinations-Franchising: Das
ist die weitaus häufigste Form. Der Franchise-Geber steht über dem
Franchise-Nehmer und legt einseitig die vertraglichen Bestimmungen
fest. Der
Franchise-Nehmer muss auch an den Franchise-Geber einmalige und/oder
laufende
Gebühren zahlen.
2.
Partner-Franchising: Beide
Partner sind gleichberechtigt und entwickeln das Franchise-System
gemeinsam.
Diese Form ist sehr selten.
Beim
Subordinations-Franchising unterscheidet man wiederum zwischen
folgenden Arten:
·
Voll-Franchising:
Die häufigste
Variante sei auch hier wieder zuerst aufgeführt. Der Franchise-Nehmer
erwirbt
vom Franchise-Geber durch Zahlung einer Einstiegs- und (meist)
umsatzabhängigen
laufenden Gebühr, das Recht („die Lizenz“), ein bereits bestehendes
Geschäftskonzept selbstständig unternehmerisch zu führen. Ein gutes
Beispiel
sind die McDonald’s Filialen, die äußerlich nicht unterscheidbar sind,
ob sie
vom Mutterunternehmen selbst oder von einem Franchise-Nehmer geleitet
werden,
welcher wirtschaftlich und steuerlich auf eigene Rechnung arbeitet.
·
Conversion-Franchise:
Zu meiner
Zeit als McDonald’s Mitarbeiter habe ich es ein paar Mal erlebt, dass
ein
Store, der ursprünglich zur Muttergesellschaft gehörte, von einem
angestellten
leitenden Manager übernommen wurde. Eine Übergabe einer konzerneigenen
Filiale
an einen externen Franchisenehmer ist selbstverständlich auf möglich.
·
Shop-in-Shop
Franchising:
Diese Form findet man häufig in großen
Supermärkten und Kaufhäusern. Filialen
von Bäckereien, Metzgereien, Schlüsseldienste/Schuhreparaturen,
chemische
Reinigungen, Augen-Optikerläden, Reisebüros usw. werden häufig auf
diese Weise
betrieben.
·
Groß-Franchising:
auch Corporate
Franchising genannt. Ein Investor erwirbt mehrere Franchising-Lizenzen,
meist
der gleichen Branche (z.B. mehrere McDonald‘s Filialen), für die er
jeweils
einen Geschäftsführer einsetzt.
·
Mini-Franchising:
Davon spricht
man, wenn ein bestehendes Unternehmen eine Geschäftserweiterung in
einer neuen
Nische vornehmen will und dabei auf das Know-how eines Franchisegebers
zurückgreift.
Master-Franchising
Master-Franchising
ist quasi eine Zwitterform, denn der Franchise-Nehmer wird hier
seinerseits
auch zum Franchise-Geber für neue untergeordnete Franchise-Nehmer. Das
ist
beispielsweise dann der Fall, wenn der Franchise-Nehmer von einem
ausländischen
Franchise-Geber die Lizenz erwirbt, dessen Produkt oder Dienstleistung
in einem
neuen Land einzuführen. Nehmen wir an, ein amerikanischer
Nahrungsergänzungsmittel-Konzern war bisher noch nicht auf dem
deutschen Markt
vertreten. Der deutsche Master-Franchise-Nehmer sichert sich nun das
Recht, in
Deutschland diese Produkte einzuführen und zu vertreiben, indem er sich
seinerseits wieder Unter-Lizenznehmer sucht. Master-Franchising kann es
auch für
bestimmte Regionen eines Landes geben.
Mehrfach-Franchising
Theoretisch
kann
ein Franchise-Nehmer auch Lizenzen von verschiedenen Franchise-Gebern
erwerben,
sofern er kapitalkräftig genug ist und es durch bestehende
Lizenzverträge nicht
ausgeschlossen ist. In der Praxis gibt es das auch gelegentlich.
Beispiel: Ein
Groß-Franchise-Nehmer hat Verträge mit einem Fastfood-Unternehmen,
einer
Autovermietung und einem Textilhersteller.
Franchising-Bereiche:
Der
Franchise-Geber
stellt immer grundsätzlich das Geschäftskonzept, den Markennamen, sein
Know-how
und die Schutzrechte zur Verfügung. In der Praxis ergeben sich dann
folgende
Sonderformen:
·
Vertriebs-Franchising:
Der
Franchise-Nehmer erwirbt vom Franchise-geber das Recht, ein Ladenlokal,
Restaurant o.ä. unter dem Namen und mit dem Erkennungs- und
Erscheinungsbild
des Lizenzgebers zu betreiben. Die zu vertreibenden Produkte erhält er
direkt
vom Franchise-Geber oder von dessen Zulieferern. Beispiel:
McDonald’s
·
Produkt-Franchising:
Ein gutes
Beispiel für Produkt- oder Herstellungs-Franchising ist Coca-Cola. Die
Herstellung der Getränke in den USA und dann der Vertrieb in alle
Länder der
Welt wäre viel zu aufwändig und teuer. Also werden Lizenzen an im
jeweiligen
Land ansässige Abfüllbetriebe vergeben, die die Produkte unter dem
Warenzeichen
des Franchise-Gebers herstellen. Disney-Produkte werden ebenfalls
Franchise-Lizenzen vergeben.
·
Dienstleistungs-Franchising:
Dies findet sich oft bei Zeitarbeitsfirmen,
Autovermietungen,
Unternehmensberatungen, Schülernachhilfe und vielen anderen Branchen.
Der
Lizenzgeber stellt hier hauptsächlich seinen am Markt etablierten guten
Namen
und sein Know-how zur Verfügung.
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