Die neue Flugticket-Steuer und wie man sie umgeht
Banken, Griechen, Flüchtlinge und Corona haben die
Kassen des
Bundeshaushalts noch leerer gemacht, als sie ohnehin schon waren. Also
hat die
Bundesregierung rückwirkend (!) zum 01.09.2010 beschlossen, die neue
Flugticket-Steuer einzuführen, mit der schon seit 01.01.11 alle Flüge
von deutschen
Flughäfen belastet werden.
Es gibt 3 Steuerklassen für Kurz-, Mittel
und
Langstreckenflüge.
- Als
Kurzstrecke gelten alle Flüge unter 2.500
Kilometer und alle Inlandsflüge.
- Mittelstrecke
sind Flüge zwischen 2.500 und 6.000
Kilometer.
- Langstreckenflüge
sind länger als 6.000 Kilometer.
Pro Passagier fallen dementsprechend
folgende Steuersätze an (Stand Mai 2024):
- Kurzstreckenflüge: 15,53 Euro
- Mittelstreckenflüge: 39,34 Euro
- Langstreckenflüge: 70,83 Euro
Die Steuer muss jeder Passagier bezahlen,
außer
Kinder unter 2 Jahren. Wenn Sie aber einen eigenen Sitzplatz haben,
zahlen auch
sie. Kinder über 2 Jahre zahlen nicht etwa die Hälfte, sondern wie
Erwachsene
den vollen Steuersatz.
Die Steuer gilt für jede Fluggesellschaft,
auch für
ausländische, sofern sie von einen deutschen Flughafen abfliegen.
Die Steuer gilt für jeden Flug, d.h. bei
einem
Inlands-Hin- und Rückflug fällt auch zwei Mal die Ticketsteuer an, da
die
Flughäfen in Deutschland liegen.
Startet dagegen der Rückflug von einem
ausländischen
Flughafen, fällt keine Steuer an. Beispiel: Wer von Frankfurt nach
Berlin hin-
und zurückfliegt, wird zweimal zur Kasse gebeten, wer beispielsweise
von
Frankfurt nach Spanien in Urlaub fliegt, nur einmal.
Wie die die Regierung
das Gegenteil erreicht von dem, was sie will
Ein Beispiel: Sie fliegen von
München direkt in die USA, dann entfallen auf Ihrem Langstreckenflug
CO2-Abgaben, die den Ticketpreis erhöhen. Steigen Sie vorher in Istanbul um,
dann zahlen Sie die Abgabe nur von München nach Istanbul, aber nicht von
Istanbul in die USA. Sie können je nach Ziel dadurch günstiger fliegen, haben
aber mehr Strecke, eine längere Flugzeit und dadurch mehr CO2, was auch
Carbon-Leakage genannt wird. Somit wird also damit das Gegenteil von dem erreicht,
was man "aus Umwelt- und Klimaschutz-Gründen" eigentlich wollte, schädigt aber insbesondere die Lufthansa.
Laut Gesetz werden die Fluggesellschaften
mit der
Ticketsteuer belastet, aber wie zu erwarten war, werden diese die
Kosten in
voller Höhe an die Reisenden weitergeben. Um die o.g. Beträge werden
Flüge, die
von deutschen Boden ausgehen, also teurer. Vielflieger und Familien mit
Kindern
werden spürbar belastet.
Angeblich soll der Zweck der
Flugticketsteuer der
Umweltschutz sein, der Bund der Steuerzahler bezweifelt das aber. Es
gibt
nämlich keine Pläne, die Mehreinnahmen von rund 1 Milliarde Euro in
Umweltschutzmaßnahmen zu investieren. Hier sollen die Bürger wohl
wieder das riesige
Haushaltsdefizit stopfen, das nicht zuletzt auch durch das bankrotte
EU-Mitglied Griechenland entstanden ist. Ironie der Wirklichkeit:
Griechenland-Urlauber (und andere) finanzieren also indirekt die
milliardenschweren
Hilfskredite mit...
Ein
weiteres Ärgernis bei dieser neuen
Steuer war anfangs die
Tatsache, dass es sich wieder mal um einen deutschen Alleingang
handelt. Einzig
die Niederlande hatten vor ein paar Jahren solch eine Abgabe eingeführt
– und
schnell wieder rückgängig gemacht, als es zu wirtschaftlichen Problemen
kam. Mittlerweise haben aber die meisten westlichen EU-Mitglieder
nachgezogen. Davon haben Schweden und Irland die Steuer jedoch wieder
abgeschafft. Inzwischen ist Deutschland zwar nicht mehr das einzige Ticket-Steuer-Land, Flugpassagiere haben aber immer noch die Chance, die ungeliebte
Steuer legal
zu umgehen. Wer nämlich grenznah wohnt (z.B. Schweiz, Belgien, Dänemark, Polen, Tschechien), den kann kein Finanzminister
daran
hindern, von einem ausländischen Airport abzufliegen. Und er kann es
auch nicht
verhindern, wenn man bei der Rückkehr gleich auf einem deutschen
Flughafen landet. Der
Herr Minister geht dann gänzlich leer aus. Pech gehabt!
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