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Finanzamt nutzt ein Naturgesetz

Kennen Sie das Benfordsche Gesetz? Sicher nicht, das lernt man nicht in der Schule. Aber das Finanzamt kennt es und kommt damit Steuerschummlern auf die Spur!

Der amerikanische Physiker Frank Benford hatte 1938 wissenschaftlich bewiesen, was bereits 1881 von dem Mathematiker Simon Newcomb entdeckt wurde: nämlich, dass die Ziffern von 1 bis 9 unterschiedlich häufig vorkommen. Und zwar nach einer ganz bestimmten prozentualen Verteilung:
  • Zahl 1: 30,10 %
  • Zahl 2: 17,60 %
  • Zahl 3: 12,49 %
  • Zahl 4:   9,69 %
  • Zahl 5:   7,91 %
  • Zahl 6:   6,69 %
  • Zahl 7:   5,79 %
  • Zahl 8:   5,11 %
  • Zahl 9:   4,47 %
Nachweisen lässt sich dies in allen Lebensbereichen: bei Aktienkursen, in Buchtexten, bei Einwohnerzahlen, in Zinsrechnungen usw. - und eben bei Steuererklärungen.

Manipuliert nun ein Steuerverkürzer seine Angaben, indem er z.B. Ausgaben erfindet oder Einnahmen nach unten korrigiert, greift er damit in die natürliche Verteilung der Ziffernhäufigkeit ein.

Das Finanzamt besitzt allerdings eine Software, die Abweichungen von Benfords Gesetz (auch auch Newcomb-Benford’s Law (NBL) oder First-Digit-Gesetz genannt) in Bilanzen und Steuererklärungen aufspürt. Gibt es Abweichungen, die gravierend sind, besteht der Verdacht auf Steuerhinterziehung. Allerdings sind eklatante Abweichungen vom NBL noch kein Beweis im juristischen Sinn. Dieser wird mit weiteren Methoden versucht zu erbringen (siehe HIER).

Machtlos ist das Programm aber bei Zahlenkompositionen von Steuertricksern, die dieses Gesetz kennen.

Neue Finanzamt-Schnüffel-Software zur Internet-Fahndung
Das ominöse Bundesamt für Finanzen (BfF) sammelt schon seit Januar 2007 noch weit mehr Daten. Mit der neuartigen Software XPIDER werden systematisch alle relevanten Verkaufsplattformen im Internet, also z.B. ebay, Amazon usw., gescannt.

Dieses überaus intelligente, weil lernfähige Programm sammelt Daten von Käufern und Verkäufern, vergleicht sie mit eigenen und anderen Datenbanken (z.B. dem des Handelsregisters), sucht nach Querverbindungen und so weiter. Alle gewonnenen Daten werden so aufbereitet und gespeichert, dass sie gegebenenfalls vor Gericht als unumstößliche Beweise verwendet werden können!

Neben anderen Unregelmäßigkeiten interessiert sich diese Spionage-Software insbesondere auch dafür, ob in dem Internetauftritt des Online-Händlers bestimmte Daten fehlen wie etwa fehlende oder verfälschte Steuernummer oder Adresse etc., was der Finanzverwaltung besonders verdächtig vorkommt. Die Konsequenz ist dann, dass das BfF eine Kontrollmitteilung an das jeweilige lokale Finanzamt macht, was wiederum zu Betriebsprüfungen, Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen führt.




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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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