Finanzamt nutzt ein Naturgesetz
Kennen Sie das
Benfordsche Gesetz? Sicher nicht, das lernt man nicht in
der Schule. Aber das Finanzamt kennt es und kommt damit
Steuerschummlern auf die Spur!
Der amerikanische Physiker Frank Benford hatte 1938 wissenschaftlich
bewiesen, was bereits 1881 von dem Mathematiker Simon Newcomb entdeckt
wurde: nämlich, dass die Ziffern von 1 bis 9 unterschiedlich häufig vorkommen.
Und zwar nach einer ganz bestimmten prozentualen Verteilung:
- Zahl 1: 30,10 %
- Zahl 2: 17,60 %
- Zahl 3: 12,49 %
- Zahl 4: 9,69 %
- Zahl 5: 7,91 %
- Zahl 6: 6,69 %
- Zahl 7: 5,79 %
- Zahl 8: 5,11 %
- Zahl 9: 4,47 %
Nachweisen lässt sich dies in allen Lebensbereichen: bei Aktienkursen,
in Buchtexten, bei Einwohnerzahlen, in Zinsrechnungen usw. - und eben
bei Steuererklärungen.
Manipuliert nun ein Steuerverkürzer seine Angaben, indem er z.B.
Ausgaben erfindet oder Einnahmen nach unten korrigiert, greift er damit
in die natürliche Verteilung der Ziffernhäufigkeit ein.
Das
Finanzamt besitzt allerdings eine Software, die Abweichungen von
Benfords Gesetz (auch auch Newcomb-Benford’s Law (NBL) oder
First-Digit-Gesetz genannt) in Bilanzen und
Steuererklärungen aufspürt. Gibt es Abweichungen, die gravierend sind,
besteht der Verdacht auf Steuerhinterziehung. Allerdings sind eklatante
Abweichungen vom NBL noch kein Beweis im juristischen Sinn. Dieser wird
mit weiteren Methoden versucht zu erbringen (siehe HIER).
Machtlos ist das Programm aber bei
Zahlenkompositionen von Steuertricksern, die dieses Gesetz kennen.
Neue
Finanzamt-Schnüffel-Software zur Internet-Fahndung
Das ominöse Bundesamt für Finanzen (BfF) sammelt schon seit Januar 2007
noch weit mehr Daten. Mit der neuartigen Software XPIDER werden
systematisch alle relevanten Verkaufsplattformen im Internet, also z.B.
ebay, Amazon usw., gescannt.
Dieses überaus intelligente, weil lernfähige Programm sammelt Daten von
Käufern und Verkäufern, vergleicht sie mit eigenen und anderen
Datenbanken (z.B. dem des Handelsregisters), sucht nach
Querverbindungen und so weiter. Alle gewonnenen Daten werden so
aufbereitet und gespeichert, dass sie gegebenenfalls vor Gericht als
unumstößliche Beweise verwendet werden können!
Neben anderen Unregelmäßigkeiten interessiert sich diese
Spionage-Software insbesondere auch dafür, ob in dem Internetauftritt
des Online-Händlers bestimmte Daten fehlen wie etwa fehlende oder
verfälschte Steuernummer oder Adresse etc., was der Finanzverwaltung
besonders verdächtig vorkommt. Die Konsequenz ist dann, dass das BfF
eine Kontrollmitteilung an das jeweilige lokale Finanzamt macht, was
wiederum zu Betriebsprüfungen, Sonderprüfungen und
Umsatzsteuer-Nachschauen führt.
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