Achtung:
Abmahnung wegen "Gefällt mir" Button von Facebook droht!
Facebook schreibt eine
Erfolgsgeschichte nach der anderen und lässt langsam auch Google alt
aussehen.
Wie ein Lauffeuer hat sich das Netzwerk in den letzten Jahren
ausgebreitet; dazu hat
nicht zuletzt auch der „Like“ oder „Gefällt mir“ Button beigetragen.
Denn mit
nur einem Klick kann ein Facebook-Nutzer einen Link zu der besuchten
Website
(die ihm gefallen hat) in seinem Facebook-Profil herstellen. Damit
teilt er
seinen Facebook-Freunden mit, welche Seiten, Dienstleistungen und
Produkte ihm
gefallen.
Für
gewerbliche Internet
Marketer ist das willkommene kostenlose Werbung, denn mehr Verlinkungen
führen
zu mehr Besuchern und letztendlich zu mehr Umsatz. Doch nun wurden die
ersten
Webmaster und Blogger eben wegen dieses Buttons abgemahnt.
Es
geht dabei wieder um die
alte, immer noch nicht abschließend geklärte Frage, ob eine IP-Adresse
zu den
schützenswerten personenbezogenen Daten gehört. Diese Problematik kennt
man
schon von Google Analytics und Google AdSense.
Tatsächlich
werden durch das
Facebook Plug-in zahlreiche Daten an Facebook übertragen, auch von
Usern, die
nicht Mitglied bei Facebook sind.
Für
Datenschützer sind
dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten. Daher muss ihrer Ansicht
nach
für deren Nutzung entweder ein gesetzlicher Grund vorliegen oder der
User hat
der Datenübermittlung zugestimmt. Angeblich laufen Gespräche zwischen
Datenschutzbehörden und Facebook, dennoch wurden die ersten
Seitenbetreiber von
(vorgeblichen?) Datenschützern bereits abgemahnt, den Button zu
entfernen.
Nun,
Abmahnungen sind
schnell geschrieben, aber ob sie relevant sind in Bezug auf
Datenschutzverstoß,
ist eine andere Frage, denn „bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
muss immer
auch eine wettbewerbsrechtliche Relevanz gegeben sein, die hier aber
nicht
erkennbar ist“, schreibt der auf Internetrecht spezialisierte
Rechtsanwalt
Sören Siebert. Auf alle Fälle gibt es noch keine Gerichtsurteile, da
die
Thematik noch relativ neu ist.
Was können Sie als
möglicherweise gefährdeter Webmaster tun?
Eigentlich
müsste er sich
von jedem User zum Beginn des Seitenbesuchs die Einwilligung holen,
dass er der Datenübertragung an Facebook zustimmt, ansonsten wird ihm
der Zutritt
zu den Seiten verwehrt. Klar, dass dies völlig unpraktikabel ist.
Als
Alternative bietet sich
an, dass der Seitenbetreiber seine Datenschutzerklärung (die
hoffentlich
vorhanden ist!) um einen Facebook-Disclaimer erweitert.
Internet-Anwalt
Sören
Siebert bietet auf seiner Seite ein Muster einer solchen
Datenschutz-Erklärung
an, die – unter Angabe der Quelle – kostenlos übernommen werden darf:
Datenschutzerklärung für die Nutzung von
Facebook-Plugins
(Like-Button)
Auf unseren Seiten sind Plugins
des sozialen Netzwerks
Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA
integriert.
Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem
"Like-Button" ("Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht
über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte
Verbindung
zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook
erhält
dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite
besucht
haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in
Ihrem
Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten
auf
Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch
unserer
Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir
als
Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten
sowie
deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu
finden Sie
in der Datenschutzerklärung von facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php
Wenn Sie nicht wünschen, dass
Facebook den Besuch unserer
Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte
aus
Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.
Quelle:
Facebook-Disclaimer von eRecht24.de
AUCH INTERESSANT:
Schadenersatz bei Internet-Ausfall
Geld im Internet mit der eigenen Startseite
|