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Achtung: Abmahnung wegen "Gefällt mir" Button von Facebook droht!

Facebook schreibt eine Erfolgsgeschichte nach der anderen und lässt langsam auch Google alt aussehen. Wie ein Lauffeuer hat sich das Netzwerk in den letzten Jahren ausgebreitet; dazu hat nicht zuletzt auch der „Like“ oder „Gefällt mir“ Button beigetragen. Denn mit nur einem Klick kann ein Facebook-Nutzer einen Link zu der besuchten Website (die ihm gefallen hat) in seinem Facebook-Profil herstellen. Damit teilt er seinen Facebook-Freunden mit, welche Seiten, Dienstleistungen und Produkte ihm gefallen.

Für gewerbliche Internet Marketer ist das willkommene kostenlose Werbung, denn mehr Verlinkungen führen zu mehr Besuchern und letztendlich zu mehr Umsatz. Doch nun wurden die ersten Webmaster und Blogger eben wegen dieses Buttons abgemahnt.

Es geht dabei wieder um die alte, immer noch nicht abschließend geklärte Frage, ob eine IP-Adresse zu den schützenswerten personenbezogenen Daten gehört. Diese Problematik kennt man schon von Google Analytics und Google AdSense.

Tatsächlich werden durch das Facebook Plug-in zahlreiche Daten an Facebook übertragen, auch von Usern, die nicht Mitglied bei Facebook sind.

Für Datenschützer sind dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten. Daher muss ihrer Ansicht nach für deren Nutzung entweder ein gesetzlicher Grund vorliegen oder der User hat der Datenübermittlung zugestimmt. Angeblich laufen Gespräche zwischen Datenschutzbehörden und Facebook, dennoch wurden die ersten Seitenbetreiber von (vorgeblichen?) Datenschützern bereits abgemahnt, den Button zu entfernen.

Nun, Abmahnungen sind schnell geschrieben, aber ob sie relevant sind in Bezug auf Datenschutzverstoß, ist eine andere Frage, denn „bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss immer auch eine wettbewerbsrechtliche Relevanz gegeben sein, die hier aber nicht erkennbar ist“, schreibt der auf Internetrecht spezialisierte Rechtsanwalt Sören Siebert. Auf alle Fälle gibt es noch keine Gerichtsurteile, da die Thematik noch relativ neu ist.

Was können Sie als möglicherweise gefährdeter Webmaster tun?
Eigentlich müsste er sich von jedem User zum Beginn des Seitenbesuchs die Einwilligung holen, dass er der Datenübertragung an Facebook zustimmt, ansonsten wird ihm der Zutritt zu den Seiten verwehrt. Klar, dass dies völlig unpraktikabel ist.

Als Alternative bietet sich an, dass der Seitenbetreiber seine Datenschutzerklärung (die hoffentlich vorhanden ist!) um einen Facebook-Disclaimer erweitert.

Internet-Anwalt Sören Siebert bietet auf seiner Seite ein Muster einer solchen Datenschutz-Erklärung an, die – unter Angabe der Quelle – kostenlos übernommen werden darf:

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)

Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/ Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php

Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

Quelle: Facebook-Disclaimer von eRecht24.de


Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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