EU-Maulkorb: Pläne zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung in der EU
Und
niemand gebietet Einhalt. Hinter den EU-Mauern wird ein neues
„Überwachungsprogramm“ ausgeheckt! Die EU will „intolerante Bürger“
überwachen.
Das European Council on Tolerance and Reconciliation (ECTR) hat einen
Entwurf
dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des
Europaparlaments überreicht. Er soll zur Verabschiedung vorbereitet
werden. Mit dem sinnigen Titel: „European
Framework National Statute for the Promotion of Tolerance“.
Der
beunruhigende Vorschlag würde europäische Regierungen verpflichten (!),
Bürgerinnen und Bürger, die als „intolerant“ angesehen werden, zu
überwachen.
Dies könnte somit auch zu einem Verbot sämtlicher Kritik gegenüber dem
Islam oder
dem Feminismus führen...
Gemäß
kritischen Beobachtern stellt dieses Statut eine „beispiellose
Bedrohung des
Grundrechts auf Rede- und Meinungsfreiheit“ dar und könnte letztlich
dazu
führen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in Europa massiv
eingeschränkt wird. Weil etwa kritische Stimmen gegenüber dem Islam und
dem
islamischen Recht, der Scharia, verboten werden könnten.
Auf dieses Ziel haben
moslemische Aktivistengruppen seit mehr als zwei Jahrzehnten
hingearbeitet.
Artikel 4 der vorgesehenen Verordnung ist aufschlussreich: „...es gibt
keinen
Grund, tolerant gegenüber intoleranten Menschen zu sein. Dies ist dann
besonders
wichtig, wenn das Recht auf freie Meinungsäußerung, Rede- und
Meinungsfreiheit
berührt ist!“
Die
Ausrottung der Intoleranz hat mit anderen Worten Vorrang vor dem Recht
auf
freie Meinungsäußerung von Millionen europäischen Bürgern...
Es
wird noch besser:
In dem Entwurf wird festgelegt: „Angehörige gefährdeter oder
benachteiligter Gruppen genießen zusätzlich (!) zu dem allgemeinen
Schutz, zu
dem die Regierung jeder Person innerhalb des Staates gegenüber
verpflichtet
ist, noch besonderen Schutz.“ Dahinter steht die Forderung, das Recht
auf freie
Meinungsäußerung der Bürger Europas müsse eingeschränkt werden, damit
die
„zusätzlichen“ Rechte von Minderheiten nicht durch „intolerante“
Bemerkungen
beeinträchtigt werden. Alleine schon Satire wäre verboten. (Anm.: der
Red.: Der
geniale Kabarettist Dieter Hildebrand wäre wohl bald kriminalisiert
worden,
wäre er nicht rechtzeitig gestorben).
Auch
hier „Big Brother“, gepaart mit Bürokratie: Das Rahmenstatut fordert
den Aufbau
einer „besonderen Verwaltungseinheit“ in jedem der 28
EU-Mitgliedstaaten, die
die Durchsetzung und Einhaltung des Statuts überwachen soll. Sie soll
dem
Justizministerium des jeweiligen Landes direkt unterstellt sein und
auch
Strafen verhängen dürfen. Zusätzlich soll in jedem Land eine „Nationale
Kommission
zur Überwachung der Toleranz“ zur „Förderung der Toleranz“ geschaffen
werden..
Der
Entwurf fordert auch die „Umerziehung“ von Personen,
die als intolerant
eingestuft werden. „Jugendliche, die Straftaten begangen haben und
verurteilt
wurden, sind verpflichtet, sich einem Rehabilitierungsprogramm zu
unterziehen,
durch das ihnen eine Kultur der Toleranz anerzogen (!) werden soll.“
Schulen
sollen von der Grundschule an von der Regierung verpflichtet werden,
„die
Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu ermutigen, Verschiedenheit
und
Vielfalt zu akzeptieren und ein Klima der Toleranz gegenüber den
Qualitäten und
Kulturen anderer zu fördern.“
Brüssel-Kenner befürchten, dass dieses
Statut große
Chancen hat, durchgewunken und beschlossen zu werden. Denn schon 2001 erklärte die
EU, sie habe das Recht (!), gegen ihre Kritiker vorzugehen. Die
schrittweise
Einführung des Maulkorbs wird sich wohl kaum mehr verhindern lassen… (Quelle: Vertraulicher
Schweizer Brief Nr. 1377)
Bereits heute schon gehen Behörden massiv gegen
die Rede- und Meinungsfreiheit vor, wie das Beispiel von Marcel
Kallwass, einem Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA), zeigt.
Er hatte
kürzlich in der Öffentlichkeit seine Kritik am Hartz-IV-System
geäußert. Nun
erhielt er die Quittung in Form einer Abmahnung. Die BA begründet das
mit der „Überschreitung
der freien Meinungsäußerung“(!). (Quelle: gegen-hartz.de)
Und das Jobcenter
Werra-Meißner in Witzenhausen verklagte den Radiosender Antenne Hessen,
weil es über Missstände in diesem Amt berichtete...
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