Noch zu wenig bekannt
ist, dass Deutsche (und andere
EU-Ausländer) ebenfalls in Großbritannien eine anerkannte private und
geschäftliche Entschuldung durchführen können (in nur 12 Monaten!).
Jedoch ist
der Ablauf etwas anders.
Zunächst muss auch hier
der Schuldner seinen
Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen und eine Wohnung anmieten;
hierbei sind
wiederum Hiwis behilflich. Dann soll eine englische Limited mit
Betriebsstätte
auf der Insel gegründet werden (eventuell mit deutscher Niederlassung).
Da die
Gründungskosten von 5.500 Euro und mehr nicht jedermanns Sache sind,
gibt es
noch eine elegante Alternativlösung: Sie werden bei der unten genannten
Limited
angestellt… Infos:
http://www.123schuldenfrei.de/inso_uk.htm
Man kann aber auch auf
eigene
Faust für 1-2 Jahre nach England gehen und sich wie ein Engländer für
500 Pfund
einen Anwalt nehmen. Mit Abstand am beliebtesten für die
Wohnsitznahme ist London, eine der feszinierendsten Metropolen der Welt.
Das
„Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland“ hat durchaus
interessante Vorteile:
- Sprache:
Mehr Bundesbürger sind des Englischen mächtig als des Französischen.
Einfache Englischkenntnisse genügen.
- Verbraucher-Insolvenzverfahren
laufen erstaunlich problemlos ab.
- Die englischen
Gerichtskosten sind deutlich geringer als die deutschen.
- Die englische
Restschuldbefreiung wird automatisch erteilt und nicht wie in
Deutschland erst nach richterlicher Prüfung.
- Die englische
Restschuldbefreiung gilt auch für nicht
angemeldete Gläubigerforderungen (Gläubiger sind verpflichtet, sich
selbst zu informieren).
- Nach der in England
erteilten Restschuldbefreiung müssen die Schulden auch in der deutschen
Schufa gelöscht werden.
- Nach
englischem Recht gelten die früheren Schulden als erloschen, während
sie nach deutschem Recht lediglich dauerhaft nicht mehr eintreibbar
sind.
- Im Vergleich zum
beliebten Schulden-Entsorgungsland
Frankreich kann der zu treibende Aufwand in Bezug auf Darstellung des
Lebensmittelpunktes geringer sein, weil die Richter die Wohnsitzangaben
nicht
so genau unter die Lupe nehmen wie in Frankreich. In GB gibt es kein
polizeilisches Meldewesen und keine Einwohnermeldeämter.
- Auch hier kennt
man keine Wohlverhaltensperiode. Die
Restschuldbefreiung kann innerhalb von 18 Monaten erlangt werden, je
nach Fall
auch schon in 3 Monaten. Der Durchschnitt liegt bei 9 Monaten.
ACHTUNG:
Garantiert Probleme gibt es mit dem britischen
Insolvenzverfahren, wenn der Schuldner in den letzten fünf Jahren
bereits ein
solches durchlaufen hat.
War dies dagegen innerhalb der letzten 15
Jahre der Fall,
liegt die Restschuldbefreiung im Ermessen des Richters.
WICHTIG
ZU WISSEN:
- In England gibt es
ca. fünf Insolvenz-Pflichttermine. Der
Schuldner hat bei allen persönlich zu erscheinen.
- Die
Privatinsolvenz via England rechnet sich ab einer Schuldenlast von
25.000 Euro, auch wenn man sich - zwecks besserer Erfolgsaussichten -
einen Anwalt nimmt, der zwar Geld kostet, aber auch in Deutschland muss
man mit ca. 5.000 Euro Gerichtskosten rechnen, die allenfalls gestundet
werden.
EMPFEHLUNGEN:
Die Berliner Kanzlei Jörg Franzke führt seit
mehreren Jahren
Insolvenzverfahren für Deutsche in Großbritannien durch. Die
Erfolgsquote liegt
nach eigenen Angaben zurzeit noch bei 100%, weil mit einem Team von
Rechtsanwälten und Steuerberatern jeder Fall individuell abgestimmt
wird.
Vor Ort in London ist man bei einem
deutschsprachigen
Steuerberater, der Experte im Landesrecht ist, ebenfalls in besten
Händen.
Kontakt: Kanzlei Jörg Franzke, Berlin, www.ra-franzke.de
Weitere Empfehlungen:
Privatinsolvenz UK: http://www.privatinsolvenz-uk.de (kennt auch einen
Trick, wie man für das Bewohnen einer englischen Immobilie bezahlt wird)
ETC:
Excellent Tax & Corporation Management, Hamburg, http://www.etc-lowtax.net/eu_insolvenz.htm
Kanzlei
Trempel & Associates, Berlin, www.trempel.de/sachgebiete/insolvenzrecht/index.php
England-Beratung.com:
http://www.england-beratung.com/
(schuldenfrei in 12 Monaten mit Geld-zurück-Garantie)
AUCH
INTERESSANT:
Schuldenfrei in 3 Monaten