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Restschuldbefreiung in Großbritannien

Noch zu wenig bekannt ist, dass Deutsche (und andere EU-Ausländer) ebenfalls in Großbritannien eine anerkannte private und geschäftliche Entschuldung durchführen können (in nur 12 Monaten!). Jedoch ist der Ablauf etwas anders.

Zunächst muss auch hier der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen und eine Wohnung anmieten; hierbei sind wiederum Hiwis behilflich. Dann soll eine englische Limited mit Betriebsstätte auf der Insel gegründet werden (eventuell mit deutscher Niederlassung). Da die Gründungskosten von 5.500 Euro und mehr nicht jedermanns Sache sind, gibt es noch eine elegante Alternativlösung: Sie werden bei der unten genannten Limited angestellt… Infos:

http://www.123schuldenfrei.de/inso_uk.htm

Man kann aber auch auf eigene Faust für 1-2 Jahre nach England gehen und sich wie ein Engländer für 500 Pfund einen Anwalt nehmen. Mit Abstand am beliebtesten für die Wohnsitznahme ist London, eine der feszinierendsten Metropolen der Welt.
Das „Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland“ hat durchaus interessante Vorteile:

  • Sprache: Mehr Bundesbürger sind des Englischen mächtig als des Französischen. Einfache Englischkenntnisse genügen.
  • Verbraucher-Insolvenzverfahren laufen erstaunlich problemlos ab.
  • Die englischen Gerichtskosten sind deutlich geringer als die deutschen.
  • Die englische Restschuldbefreiung wird automatisch erteilt und nicht wie in Deutschland erst nach richterlicher Prüfung.
  • Die englische Restschuldbefreiung gilt auch für nicht angemeldete Gläubigerforderungen (Gläubiger sind verpflichtet, sich selbst zu informieren).
  • Nach der in England erteilten Restschuldbefreiung müssen die Schulden auch in der deutschen Schufa gelöscht werden.
  • Nach englischem Recht gelten die früheren Schulden als erloschen, während sie nach deutschem Recht lediglich dauerhaft nicht mehr eintreibbar sind.
  • Im Vergleich zum beliebten Schulden-Entsorgungsland Frankreich kann der zu treibende Aufwand in Bezug auf Darstellung des Lebensmittelpunktes geringer sein, weil die Richter die Wohnsitzangaben nicht so genau unter die Lupe nehmen wie in Frankreich. In GB gibt es kein polizeilisches Meldewesen und keine Einwohnermeldeämter.
  • Auch hier kennt man keine Wohlverhaltensperiode. Die Restschuldbefreiung kann innerhalb von 18 Monaten erlangt werden, je nach Fall auch schon in 3 Monaten. Der Durchschnitt liegt bei 9 Monaten.

ACHTUNG:
Garantiert Probleme gibt es mit dem britischen Insolvenzverfahren, wenn der Schuldner in den letzten fünf Jahren bereits ein solches durchlaufen hat.
War dies dagegen innerhalb der letzten 15 Jahre der Fall, liegt die Restschuldbefreiung im Ermessen des Richters.

WICHTIG ZU WISSEN:
  • In England gibt es ca. fünf Insolvenz-Pflichttermine. Der Schuldner hat bei allen persönlich zu erscheinen.
  • Die Privatinsolvenz via England rechnet sich ab einer Schuldenlast von 25.000 Euro, auch wenn man sich - zwecks besserer Erfolgsaussichten - einen Anwalt nimmt, der zwar Geld kostet, aber auch in Deutschland muss man mit ca. 5.000 Euro Gerichtskosten rechnen, die allenfalls gestundet werden.
EMPFEHLUNGEN:
Die Berliner Kanzlei Jörg Franzke führt seit mehreren Jahren Insolvenzverfahren für Deutsche in Großbritannien durch. Die Erfolgsquote liegt nach eigenen Angaben zurzeit noch bei 100%, weil mit einem Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern jeder Fall individuell abgestimmt wird.
Vor Ort in London ist man bei einem deutschsprachigen Steuerberater, der Experte im Landesrecht ist, ebenfalls in besten Händen. Kontakt:  Kanzlei Jörg Franzke, Berlin, www.ra-franzke.de

Weitere Empfehlungen:
Privatinsolvenz UK: http://www.privatinsolvenz-uk.de (kennt auch einen Trick, wie man für das Bewohnen einer englischen Immobilie bezahlt wird)

ETC: Excellent Tax & Corporation Management, Hamburg, http://www.etc-lowtax.net/eu_insolvenz.htm
Kanzlei Trempel & Associates, Berlin, www.trempel.de/sachgebiete/insolvenzrecht/index.php
England-Beratung.com:
http://www.england-beratung.com/ (schuldenfrei in 12 Monaten mit Geld-zurück-Garantie)

AUCH INTERESSANT:
Schuldenfrei in 3 Monaten

Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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