Der Privatkonkurs ist in
Österreich schon seit 1995 möglich.
Das Verfahren ist dem deutschen ziemlich ähnlich. So kennt es unter
anderem
auch eine Wohlverhaltensphase, schreibt einen außergerichtlichen
Ausgleichsversuch vor, hat einen gerichtlichen Zahlungsplan usw.
Im Vergleich zum anderen
Blitzentschuldungsparadies Großbritannien hat Österreich zwei
unschlagbare
Vorteile:
- keine Sprachbarriere
- niedrigere
Lebenshaltungskosten
Bei Verbindlichkeiten
bis zu
200.000 Euro ist Österreich allemal eine Überlegung wert; natürlich ist
auch
hier eine Wohnsitz-Verlagerung zwingende Voraussetzung.
Interessant ist, dass man
– je
nach Quote, die man den Gläubigern anbietet – die Restschuldbefreiung
auch um
Jahre früher bekommen kann. Die Spanne schwankt demnach zwischen einem
und
sieben Jahren, kann also ebenfalls erheblich kürzer sein als in
Deutschland, in
seltenen Fällen auch länger.
Bei guter antwaltlicher
Betreuung
kann das Verfahren sogar deutlich unter 12 Monaten beendet werden!
So kennt
in Österreich man den so genannten gerichtlichen Zwangsvergleich.
Demnach kann
ein Insolvenzverfahren beendet werden, wenn der Schuldner seinen
Gläubigern in
einem überschaubaren Zeitraum mindestens 10% (!) bezahlt. Bei einer
Quote von
20% kann das verschuldete Unternehmen weitergeführt werden.
Einen
guten Überblick über das Verfahren gewinnen Sie auf
folgender Website:
http://www.solventec.com/doc/insoaustria.pdf
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