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Restschuldbefreiung in Österreich

Der Privatkonkurs ist in Österreich schon seit 1995 möglich. Das Verfahren ist dem deutschen ziemlich ähnlich. So kennt es unter anderem auch eine Wohlverhaltensphase, schreibt einen außergerichtlichen Ausgleichsversuch vor, hat einen gerichtlichen Zahlungsplan usw.

Im Vergleich zum anderen Blitzentschuldungsparadies Großbritannien hat Österreich zwei unschlagbare Vorteile:

  1. keine Sprachbarriere
  2. niedrigere Lebenshaltungskosten

Bei Verbindlichkeiten bis zu 200.000 Euro ist Österreich allemal eine Überlegung wert; natürlich ist auch hier eine Wohnsitz-Verlagerung zwingende Voraussetzung.

Interessant ist, dass man – je nach Quote, die man den Gläubigern anbietet – die Restschuldbefreiung auch um Jahre früher bekommen kann. Die Spanne schwankt demnach zwischen einem und sieben Jahren, kann also ebenfalls erheblich kürzer sein als in Deutschland, in seltenen Fällen auch länger.

Bei guter antwaltlicher Betreuung kann das Verfahren sogar deutlich unter 12 Monaten beendet werden!

So kennt in Österreich man den so genannten gerichtlichen Zwangsvergleich. Demnach kann ein Insolvenzverfahren beendet werden, wenn der Schuldner seinen Gläubigern in einem überschaubaren Zeitraum mindestens 10% (!) bezahlt. Bei einer Quote von 20% kann das verschuldete Unternehmen weitergeführt werden.

Einen guten Überblick über das Verfahren gewinnen Sie auf folgender Website:
http://www.solventec.com/doc/insoaustria.pdf

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