Gold-ETF-Steuer
Herbst 2020: Wussten Sie, dass die dt. Regierung eine neue Steuer plant, indem Gold-ETFs und -ETCs besteuert werden sollen?
Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant eine Veränderung der Besteuerung, die für Goldanleger bedeutsam ist:
Die Kursgewinne, die sich mit physisch unterlegten
Gold-Exchange-Traded-Funds (ETFs) beziehungsweise
Gold-Exchange-Traded-Commodities (ETCs) erzielen lassen, sollen fortan
besteuert werden.
Was ist Anlegern, die Gold-ETCs halten, zu raten, wenn die Steueränderung tatsächlich kommt?
Wer Xetra Gold und Co. bereits länger als 12 Monate hält (und damit
nicht mehr der Spekulationsfrist unterliegt), der sollte darüber
nachdenken, sich das physische Gold ausliefern zu lassen oder seine
Anteile noch in diesem Jahr zu verkaufen (und mit dem Gegenwert
physische Münzen und Barren kaufen).
Wer Gold-ETCs vor weniger als 12 Monaten erworben hat, der sollte sich
die Anteilsscheine in physische Ware ausliefern lassen. Diese
Transaktion ist nicht steuerpflichtig.
Es ist sehr unerfreulich für vorsorgende Anleger, dass der Staat drauf
und dran ist, die Sparmöglichkeiten der Bürger weiter einzuschränken –
in diesem Fall beim Gold. Zwar kann der Anleger von Gold-ETFs und -ETCs
auf physisches Gold ausweichen.
Doch ganz beruhigend ist das alles natürlich nicht. Denn ein Staat, der
systematisch gegen die Eigenvorsorge operiert, kann ja irgendwann auch
auf die Idee kommen, die nominale Wertsteigerung des physischen Goldes
zu besteuern.
Das verhindert zwar nicht, dass Edelmetalle weiter als Schutz vor
Geldentwertung und Zahlungsausfällen dienen können, es schmälert aber
die Versicherungsfunktion der Edelmetalle.
Der Staat (wie wir ihn heute kennen) bereichert sich nicht nur daran,
dass er das Geld, das er durch seine Zentralbank ausgibt, entwertet. Er
will auch am erfolgreichen Bestreben seiner Bürger, dieser Entwertung
zu entgehen, die Hand aufhalten. (Quelle: Degussa)
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