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Eine Firmengründung in Gibraltar
kann viele Vorteile bringen

Die internationale Steuerberatungs- und Anwaltskanzlei ETC Low Tax berichtet:

Gibraltar ist nicht souveränes Überseegebiet von Großbritannien und der EU zugehörig. Gibraltar ist aber nicht umsatzsteuerrechtliches Gemeinschaftsgebiet und nicht EU-Zollgebiet. Gibraltar unterhält keine Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, somit sind die Abschirmwirkungen eines DBAs nicht vorhanden. Das Doppelbesteuerungsabkommen UK ist nicht anwendbar.

Gibraltar besteuert Unternehmen mit 10% Körperschaftssteuer. Ausländische Einkünfte sind noch steuerfrei gestellt. Keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins Ausland (außer bei Holding 1%), keine Umsatzsteuer.

Mithin sind Positivwirkungen der EU-Niederlassungsfreiheit / EU Rechtschutz anwendbar. Keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, in Deutschland §8 AStG, sofern ausreichend Substanz Escape auf Gibraltar.

Um die Steuervorteile zu realisieren, darf es sich auf Gibraltar natürlich nicht um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handeln. Eine solche liegt bei einer reinen Briefkastengesellschaft - ohne Substanz Escape - vor und/oder wenn die Annahme getroffen werden kann, dass die Gesellschaft vom Ausland aus "ferngesteuert" wird.

In Kooperation mit unserer Anwalts-und Steuerkanzlei auf Gibraltar bieten wir entsprechende Gestaltungen an. Bei Treuhand: Lokal ansässiger Anwalt (Berufsgeheimnisträger) tritt nach außen als Direktor der Gesellschaft auf, ist aktiv im Sinne und zeichnet Verträge. Substanz Escape: Anbindung an Business Center Gibraltar (Firmenschild, eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit dem Namen der Gesellschaft, Postdienst, Fax. Optional zeitweise oder dauerhafte Anmietung der voll eingerichteten Büroräume).

Beachten Sie bitte, dass der notwendige Substanz-Escape vom Fremdvergleichsgrundsatz abhängt.

Bei Interesse an einer Firmengründung Gibraltar können wir Ihnen unsere Mandanten-Information inkl. Gebührenliste per E-Mail zusenden.

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So erreichen Sie das Team der Steuer- und Anwaltskanzlei ETC-LOW-TAX:

Internet: https://www.lowtax.net/


Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: ETC LOW TAX / Roland Benn, BIG BENN BOOKS




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