Die
internationale Steuerberatungs- und Anwaltskanzlei ETC Low Tax
berichtet:
Senkung der Ertragssteuerlast mittels
EU-Holding, Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Bei
der
Gestaltung mittels Auslands-Holding besteht häufig das Problem, dass
die
deutschen Tochterfirmen werthaltig sind. Mithin müsste die ausländische
Holding
die Vermögenswerte (Assets) der Töchter "erwerben". Um dieses zu
verhindern, bestehen im Grunde genommen zwei Möglichkeiten:
Fusion/Verschmelzung oder Gestaltung mittels Anteilstausch und
Gesellschafter-Fremdfinanzierung.
Bei
einer Verschmelzung drohen steuerliche
Nachteile, u.a. durch die Besteuerung der stillen Reserven.
Hingegen
hat die Gestaltung mittels
Anteilstausch-und Gesellschafter-Fremdfinanzierung folgende Vorteile:
- Die
Deutsche Betriebsstätte bleibt erhalten,
das operative Geschäft bleibt unberührt. Ein Großteil der deutschen
Gewinne
wird vor Besteuerung in Deutschland an die Holding abgesaugt
(Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Darlehn) und mit dem dort gültigen
Steuersatz besteuert (Ausnutzung des Steuergefälles Deutschland und
Sitzstaat
der Holding).
- Diese
Gestaltung bietet außerdem Vorteile
gegenüber einer Fusion/Verschmelzung: Die deutsche Betriebsstätte
bleibt
erhalten und keine Besteuerung der stillen Reserven.
Diese
Gestaltung ist auch geeignet, sofern
die deutsche werthaltige Betriebsstätte ins EU- Ausland verlagert
werden soll,
aber Negativwirkungen einer Funktionsverlagerung (in Deutschland §1
AStG)
drohen.
Die
beschriebene Gestaltung ist
steuerrechtlich legal und wird von den Finanzämtern anerkannt. Die
Gestaltung
wurde begutachtet von: Dr. Körner (Stb., LL.M.Tax, Abteilung
Steuerplanung und
Konzepte im VW Konzern), Prof. Dr. Till Zech (Professor für
Steuerrecht).
Weitere
Informationen zur Gestaltung senden
wir Ihnen gern per E-Mail zu. Im Internet finden Sie die
betreffenden Informationen ausführlich auf dieser WEBSEITE
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