Die
internationale Steuerberatungs- und Anwaltskanzlei ETC Low Tax
berichtet:
Global
Player wie Apple oder Google verstehen
es exzellent, das Steueroasenspiel zu spielen. Aber geht es auch eine
Nummer
kleiner? Das heißt, gibt es vergleichbare Gestaltungs-Strategien auch
für kleine
und mittelständische Unternehmen in Deutschland und Österreich?
Natürlich ist das möglich!
Zunächst
nutzen europäische Unternehmer die Positivwirkung der
EU-Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit. Dabei wird ein Unternehmen in einem
EU-Niedrigsteuerland installiert (z.B. Bulgarien 10%, Irland und Zypern
12,5%,
Malta mit dem Malta Holding Modell 5% oder die EU-Sonderzonen ZEC und
Madeira
mit 4-5% Steuern).
Alle aktiven Einnahmen
werden dann mit
dem niedrigen Steuersatz besteuert. Soll diese EU-Betriebsstätte zudem
als
EU-Holding fungieren (Töchter ebenfalls in der EU), vereinnahmt die
Holding die
Dividenden der Töchter steuerfrei (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie), also
auch
keine Quellensteuer bei der Tochtergesellschaft bei abfließenden
Dividenden an
die Mutter-Holding.
Hinsichtlich der
Dividenden-Weiterausschüttungen aus der Holding sollte ein EU-Standort
gewählt
werden ohne Quellensteuer bei Dividenden-Weiterausschüttungen
(innerstaatliches
Recht) oder Reduzierung der Quellensteuer durch vorhandenes
Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnungs-oder Freistellungsmethode.
Bei Immaterialgüterrechten
(Lizenzen,
Patente, Urheberrechte usw.) können diese auf eine EU-Betriebsstätte
verlagert
werden. Geeignet sind EU- oder ggf. auch EWR-Länder, die ein
IP-Box-Steuerregime
kennen, also Einnahmen aus derartigen Rechten niedrig besteuern (z.B.
Zypern,
Liechtenstein, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Irland). Häufig besteht
hinsichtlich Immaterialgüterrechten eine 80%ige Steuerfreiheit.
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