Urteile zum Kopfschütteln
Im
Vergleich zu so manchem anderen Land können wir
froh sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Dennoch gibt es auch
bei uns immer wieder
Urteile, die – gelinde gesagt – doch erstaunlich sind. Hier ein paar
Exemplare:
Keine Beleidigung:
Es fällt mir schon länger auf, dass deutsche Richter seltsame Urteile
fällen. Im September 2019 musste die Ex-Verbraucherministerin
Renate Künast (Die Grünen) es hinnehmen, dass jemand sie in einem
bekannten sozialen (asozialen?) Medium „ein Stück Scheiße“ nennen
durfte, ebenso wie "Geisteskranke", "altes grünes Dreckschwein" (die
noch drastischeren und sexistischen Ausdrücke erspare ich Ihnen hier).
Doch laut Landgericht Berlin sei das keine Beleidung, sondern freie Meinungsäußerung. Hä? Was ist dann eine Beleidigung?
Der Ziegenficker:
Der Satiriker Jan Böhmermann in der Fernsehsendung Neo Magazin Royale
ein satirisches Gedicht vor, in welchem er den damaligen türkischen
Präsidenten u.a. als Ziegenficker bezeichnete. Weitere ordinäre und
obszöne Beleidigungen unterhalb der Gürtellibnie hat Wikipedia wie
folgt zusammengefasst:
Erdoğan wird als
„sackdoof, feige und verklemmt“ (V. 1) bezeichnet; er habe ein „schlimm
nach Döner“ riechendes „Gelöt“ (V. 3), das sogar einen „Schweinefurz“
(V. 4) in seinem Geruch übertreffe. Erdoğan sei „der Mann, der Mädchen
schlägt / und dabei Gummimasken trägt“ (V. 5 f.). Er möge „am liebsten
Ziegen ficken“ (V. 7) und „Minderheiten unterdrücken“ (V. 8). Er
misshandele „Kurden“ wie „Christen“ (V. 9), während er „Kinderpornos“
(V. 10) schaue. Er habe „statt [zu] schlafen […] Fellatio mit hundert
Schafen“ (V. 12 u. 13). Er sei „voll und ganz“ (V. 13) „ein Präsident
mit kleinem Schwanz“ (V. 14); wie man jeden Türken „flöten“ (V. 15)
höre, sei er eine „dumme Sau“ und habe „Schrumpelklöten“ (V. 16). Jeder
„von Ankara bis Istanbul“ wisse, Erdoğan sei „schwul“ sowie „pervers,
verlaust und zoophil“ (V. 19). Das Gedicht stellt „Recep“ (V. 20) in
eine Reihe mit den Straftätern Josef Fritzl und Wolfgang Přiklopil und
behauptet, Erdoğans Kopf sei so „leer wie seine Eier“ (V. 21), außerdem
sei er „der Star auf jeder Gangbangfeier“ (V. 22), und endet mit „bis
der Schwanz beim Pinkeln brennt / das ist Recep Erdoğan, der türkische
Präsident“ (V. 23, 24)
Erstaunlich:
In ihrer ersten Reaktion nannte Bundeskanzlerin Merkel Böhmermanns
Beitrag ihrer Ansicht nach "bewusst verletztend". Dafür wurde sie in
der Öffentlichkeit heftig kritisiert. Später nannte sie diese Äußerung
nicht nur einen Fehler, sondern kündigte an, dass die Bundesregierung
einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 103 StGB in den Bundestag einbringen werde. § 103 StGB stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe. Und so geschah es auch: Am 1. Juni 2017 beschloss der Bundestag einstimmig die Abschaffung des § 103 StGB, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat.
Ja, so machen wir das jetzt - wenn einer krank ist, schaffen wir das Fieberthermometer ab...
Kronkorken-Gewinner muss Entschädigung
zahlen:
Ein Auto-Gewinn nach einem Wochenendausflug von fünf Freunden im
Sauerland landete vor dem Landgericht Arnsberg (NRW). Im Mai 2015
hatten die Freunde, mittlerweile Ex-Freunde, einen Wochenendausflug
gemacht. Die Verpflegung, unter anderem Bier, kauften sie vorher
gemeinsam ein.
Beim Feiern warfen
die jungen Leute die Kronkorken der Bierflaschen achtlos weg. Einer der
Freunde, mittlerweile Feinde, fischte einen der Kronkorken aus dem Müll
heraus und entdeckte darauf einen Gewinn: einen Audi A3 im Wert von
knapp 25.000 Euro. Frederik (24) löste den Gewinn ein und bekam den
Audi.
Doch einer Freundin
stank das gewaltig, sie forderte ein Fünftel des Neupreises des Autos.
Der Gewinner, der das Auto inzwischen wieder verkauft hatte, bot als
Entschädigung 1.000 Euro an, doch sie wollte mehr. Nun entschied das
Gericht: Ihr stehen 4.268 Euro zu. (bild.de/shortnews.de)
Jobcenter muss Hartz-IV-Empfänger Reise
nach Indonesien zahlen:
Das Landessozialgericht NRW hat in einem Urteil beschlossen, dass einem
Hartz-IV-Empfänger anstehende Reisekosten nach Indonesien erstattet
werden müssen, damit dieser seinen Sohn besuchen kann. Ohne die
besondere finanzielle Unterstützung wäre er dazu nicht in der Lage.
In dem konkreten
Fall hatte ein Mann zunächst vergeblich versucht, die Kosten für einen
Flug vom Jobcenter bezahlt zu bekommen. Dort wollte er seinen
10-jährigen Sohn besuchen, mit dem der Mann zuletzt nur telefonischen
Kontakt hatte.
Die Richter
stellten nun fest, dass die Mutter vor einigen Jahren ohne Einwilligung
des Vaters mit dem Kind nach Indonesien verzogen war. Der persönliche
Kontakt sei aber wichtig für die Entwicklung des Kindes und so muss das
Jobcenter die 3-wöchige Reise finanzieren. (Quelle:
derwesten.de/shortnews.de)
Grabstein:
Vorsicht, wenn Sie noch irgendwo einen Grabstein rumliegen haben! Laut
BGH-Urteil vom 20.12.05 sind Grabmale nicht unpfändbar… (Az. VII ZB
48/05)
GEZ-Logik:
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat
entschieden, dass ein Vermieter auch GEZ bezahlen muss, wenn in seinem
Ferienhaus keine Gäste wohnen und zu der Zeit auch kein Fernseher
angeschlossen
ist. Die Klage kam von einem Ehepaar, das in einem Ferienhaus nur zu
Zeiten mit
Belegung ein TV-Gerät anschließt. In der "toten Saison" wollten sie
sich von der GEZ befreien lassen. Die ginge jedoch nicht, so die
Richter.
Entscheidend für die GEZ sei die Bereitstellung der Technik: "Selbst
wenn
alle Geräte jeweils aus dem Ferienhaus entfernt und im Wohnhaus der
Vermieter eingelagert
worden sind, ist ein fortbestehendes Bereithalten der notwendigen
Technik zum
Empfang gegeben." (Quelle: shortnews.de/n-tv.de)
Bankster: Eine Bank, die deutliche
Anzeichen einer drohenden
Insolvenz wahrgenommen hat, hat das Recht, einen Geschäftskredit zu
kündigen,
auch wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen bisher nachgekommen
ist.
Selbst dann, wenn die Firma durch die Kreditkündigung in den Ruin
getrieben
wird (BGH XI ZR 50/02)!
Unfall
ist nicht gleich Unfall: Wer eine private Unfallversicherung
abgeschlossen
hat, geht davon aus, dass er bei jeder Art von Unfall Leistungen
erhält. Das
ist keineswegs so. Der Fall: Ein Mann wollte eine von einem Handwagen
rutschenden schweren Karton auffangen und zog sich dabei einen
Bandscheibenvorfall zu. Seine Versicherung muss nicht zahlen, da es
sich um
eine „ungeschickte Eigenbewegung“ handelte (OLG Düsseldorf, Az. I-4 U 149/10). Der humoristische Spruch von Werner Mitsch stimmt wohl: „Jeder
Versicherungsschein hat zwei Seiten. Auf der
Vorderseite wird man versichert. Auf der Rückseite wird man
verunsichert…“ Man kann den Versicherungen manches vorwerfen, aber schadenfroh sind sie mit Sicherheit nicht.
Gefährliche Hilfe: Wussten Sie, dass
derjenige, der anderen eine Gefälligkeit
erweist, dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung
steht? Das hat das Landessozialgericht Hessen (AZ: L 3 U 134/09)
entschieden.
Die unglaubliche Begründung: Bei Gefälligkeiten fehle der
wirtschaftliche Wert
der Hilfe, ohne die es keinen Schutz durch die Berufsgenossenschaft
geben könne.
Mit anderen Worten: Wer seinen Mitmenschen im Alltag beispringt, ist
selber
Schuld. Ein fatales Signal für alle Hilfsbereiten!
Persönlichkeitsrecht?
Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Geschäft und
merken, dass Ware verschwindet. Sie installieren eine Videokamera und
überführen den Täter – einen der Angestellten. Natürlich kündigen Sie
dem Dieb.
Aber hallo! Wie können Sie nur? Ein deutsches Arbeitsgericht ist nun
der Meinung,
dass Sie selber unrechtmäßig gehandelt haben und die Kündigung somit
nicht
rechtmäßig ist. Heimliche Videoaufnahmen sind vor Gericht nicht
verwertbar
(Arbeitsgericht Düsseldorf Az. 11 Ca 7326/10). Die Brauerei musste die
Kündigung gegen einen Mitarbeiter, der Bier auf eigene Rechnung
verkauft hatte,
wieder zurücknehmen. Sein Persönlichkeitsrecht sei verletzt worden...
Falls Sie meine Meinung interessiert: So ein Urteil
verletzt mich meinerseits, und zwar mein Rechtsempfinden! Werden die
Kriminellen mehr geschützt als die Ehrlichen?
Einbrecher verklagt sein
Opfer:
Ein Hausbesitzer, in dessen Haus in Tschechien bereits mehrmals
eingebrochen wurde, montierte eine Überwachungskamera, um sein Hab und
Gut zu schützen. Mit Hilfe der Kamera konnte auch ein Einbrecher
überführt werden, der sich Zutritt zu dem Haus verschaffte.
Doch der Verbrecher
schlug zurück und verklagte den Hausbesitzer wegen Verletzung seiner
Privatsphäre. Die Kamera filmte nämlich nicht nur den Eingangsbereich
des Hauses, sondern auch den Gehweg vor dem Haus - und damit den
öffentlichen Raum.
Das tschechische
Gericht wandte sich an den Europäischen
Gerichtshof.
Dieser gab nun dem Kläger Recht: Der Hausbesitzer muss dem Einbrecher
Schadensersatz wegen Verletzung der Privatsphäre bezahlen. Da dieses
Urteil vom EuGH kommt, hat es auch für Österreich und Deutschland
wegweisenden Charakter. (Quelle: krone.at/shortnews.de)
Strafe für Fleiß: Wussten Sie, dass
man auch bestraft werden kann, wenn man zu schnell studiert? Ein
Student aus
Amberg wurde von seiner Uni verklagt, weil er sein Studium zu schnell
abschloss. Und die Richter gaben der Hochschule Recht: Der arme Student
muss
nun die kompletten Studiengebühren zahlen. Fadenscheinige Begründung:
Bei
privaten Studiengebühren handelt es sich um einen unveränderlichen
Festpreis.
Beamter fällt schlafend vom Sitz -
Arbeitsunfall oder nicht?
Nicht selten gab es in der Vergangenheit kuriose Justizverfahren, die
viele
Anwälte und Richter auf den Plan gerufen haben. So zum Beispiel im Fall
eines
Beamten, der während seiner Arbeit schlafend vom Sitz gefallen war und
sich bei
seinem Sturz die Nase brach.
Die
Frage, die das Gericht klären musste, damit der Beamte von seiner
Unfallversicherung Gebrauch machen konnte, war, ob das ein
Arbeitsunfall war
oder nicht. Das Gericht entschied zu Gunsten des Beamten. Die Richter
waren der
Auffassung, dass ein Einschlafen aufgrund Überarbeitung als
Arbeitsunfall gilt.
(Quelle: mopo.de/shortnews.de)
BH ist Chefsache:
Ich dachte bisher, jeder sei sein eigener Chef – zumindest, was die
Unterwäsche angeht. Weit gefehlt! Das Landesarbeitsgericht Köln sieht
das anders und fällte ein entsprechendes Urteil: Ab sofort liegt das
Tragen eines BHs in den Händen des Chefs.
Die zuständigen
Richter hatten im konkreten Fall die Dienstvorschriften eines
Sicherheitsunternehmens, das eine BH-Pflicht vorsieht, geprüft und als
nachvollziehbar beurteilt. Schließlich könne dem einleuchtenden
Argument, dass sich die Dienstkleidung sonst zu schnell abnutze, nicht
widersprochen werden. Auch die Vorschrift, am Arbeitsplatz mit weißer
oder zumindest hautfarbener Unterwäsche zu erscheinen, wurde für
zulässig erklärt.
Meine Herren
Richter, ich wusste zwar, dass BHs mittlerweile viele Aufgaben zu
erfüllen haben – von der Stütze über die Vergrößerung bis hin zur
offenherzigen Präsentation – aber dass diese auch unsere Kleidung vor
frühzeitigem Verschleiß bewahren, ist mir neu. Danke, ein echter
Spartipp für Geizkrägen wie mich ;-) “ (Quelle: geizkragen.de)
Finanzamt-Logik 1: Wussten
Sie, dass, wenn der Chef einer Spedition das Bußgeld wegen
Lenkzeitüberschreitung und Nichtbeachtung von Ruhezeiten für einen
seiner Fahrer bezahlt, dies steuerrechtlich als Arbeitslohn gilt? Und
dieser ist zu versteuern, so ein Urteil des Finanzgericht Köln (Az. 3
K955/10).
Finanzamt-Logik 2:
Wer Parkplätze an Kurzparker vermietet, erzielt nicht Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung, wie jeder logisch denkende Mensch annehmen
möchte. Sondern er erzielt so genannte gewerbliche Einkünfte.
Was der Unterschied
ist? Nun, die Tätigkeit ist unternehmerisch und nicht mehr
vermögensverwaltend. So argumentiert kein geringerer als der
Bundesfinanzhof (Az XR 21/00). Wie schön für das Finanzamt, denn nun
darf es zusätzlich Gewerbesteuer kassieren...
Irrtum:
Was würden Sie tun, wenn von Ihrem Finanzamt einen Steuerbescheid
bekommen, in dem sich der Fiskus zu Ihren Gunsten geirrt hat?
Vielleicht sogar um eine Million Euro, wie das unlängst geschehen ist!
Melden? Schweigen? Beten, dass es nicht bemerkt wird? Lesen Sie die
interessante wahre Geschichte, das erstaunliche Urteil und wie Sie das
Geld behalten dürfen: Weiterlesen
Die VIP-Handynummer:
Vor sechs Jahren sorgte ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts für
Aufsehen. Ein Nutzer hatte über eBay für ein paar tausend Euro eine
VIP-Rufnummer erworben. Doch plötzlich funktionierte sie nicht mehr.
Der Mitarbeiter eines Shops des zugehörigen Mobilfunkbetreibers hatte
ihm die Nummer wieder weggenommen, um sie an jemand anderen zu
verkaufen.
Er fälschte dafür
Unterlagen und übertrug die Nummer unerlaubterweise auf den anderen
Kunden. Der eBay-Nutzer klagte gegen den Mobilfunkbetreiber - und
verlor, trotz des fragwürdigen Vorgehens des Mitarbeiters. Weder sein
Geld noch die Nummer bekam er zurück. Begründung des Gerichts: "Der Handel mit Rufnummern verstößt gegen die Telekommunikations-Nummerierungsverordnung".
Auch im Ausland gibt es
verrückte Urteile:
Steißbein kaputt
- Ein Restaurant in Philadelphia, USA, musste an Ms. Amber Carson aus
Lancaster, Pennsylvania, ein Schmerzensgeld von 13.500 $ zahlen, weil
sie im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich
das Steißbein gebrochen hatte.
Auf dem Fußboden
befand sich das Getränk übrigens deswegen, weil Ms. Carson es 30
Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte...
Zähne kaputt
- Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster
einer Diskothek und schlug sich dabei zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt
die Zahnbehandlungskosten und 12.000 Dollar Schmerzensgeld
zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das
Toilettenfenster in die Diskothek zu mogeln, um 3,50 Dollar Eintritt zu
sparen.
Nackbilder-Strafe
- 17-jähriger Schüler aus North Carolina besaß Nacktfotos von sich
selbst – und wurde nun wegen Herstellung und Besitz von
Kinderpornografie angeklagt.
Die Bilder wurden
im Zuge einer schulischen Untersuchung auf seinem Handy gefunden. Er
hatte auch ein Nacktfoto seiner Freundin darauf. Dies war aber ein
gesonderter Anklagepunkt.
Durch einen Deal
mit der Staatsanwaltschaft konnte ein Gefängnisaufenthalt nach dem
Erwachsenenstrafrecht vermieden werden. Trotzdem wird er ab
sofort in dem öffentlichen Register für sexuelle Straftäter geführt. (Quelle)
So einfach geht es in Amerika
- Ein Schüler, der seine Lehrerin schwängerte, erhält sechs Millionen
Dollar - Im US-Bundesstaat Kalifornien hatte ein damals 16-jähriger
Schüler eine Beziehung zu einer Lehrerin, die schwanger wurde.
Nun hat der Schüler
in einer außergerichtlichen Einigung sechs Millionen Dollar erhalten,
weil der Schulbezirk von der Affäre angeblich wusste und den jungen
Mann nicht ausreichend schützte, so dessen Anwälte.
Das Schulamt hätte
dem Verdacht auf Kindesmissbrauch nachgehen müssen. Die Lehrerin hatte
gestanden, in sechs Fällen mit drei minderjährigen Schülern an zwei
verschiedenen Schulen Sex gehabt zu haben. Sie wurde zu sechs Monaten
Gefängnis verurteilt. (Quelle: spiegel.de/shortnews.de)
Ein lächerliches US-Urteil
- In Kalifornien bekam ein Angeklagter sein Urteil: zwölf Monate und
ein Tag Gefängnis. Das fand er aber lächerlich und lachte lauthals.
Der Richter wertete
dies als Missachtung des Gerichts und verdoppelte kurzerhand die Strafe.
Das fand der
Angeklagte nun gar nicht mehr lustig und legte Berufung ein.
Ein Bundesgericht
entschied nun: Die Strafverdoppelung ist zulässig.
Zu fest gedrückt
- Phillie Phanatic ist das überlebensgroße Maskottchen des
US-amerikanischen Baseball-Teams Philadelphia Phillies. Es sorgt bei
Heimspielen in den Pausen für Spaß und Unterhaltung. Dabei hat es
einmal einen Zuschauer umarmt. Zu kräftig umarmt, nach Meinung dieses
Zuschauers. Und verklagte daraufhin den Verein. Weil er seitdem unter
dauerhaften Rückenschmerzen litt. 2,5 Millionen Dollar Schmerzensgeld
wollte er. Und bekam er. So entschied ein US-Gericht…
Um Hypothek gedrückt
- Interessant, wie ein Paar aus Florida, welches Schwierigkeiten mit
den Ratenzahlungen für sein Haus hatte, das Problem löste: Im Jahr 2009
kamen sie mit ihren Raten in Rückstand. Im Laufe der nächsten vier
Jahre rief die Bank of America über 700 Mal an, um an die pünktliche
Zahlung zu erinnern.
Nun hat ein Gericht
die Bank zu 1 Million Dollar Entschädigung verurteilt, weil die
Privatsphäre der Kreditnehmer massiv verletzt wurde. Das ist nach dem
US-amerikanischen Kundenschutzgesetz für den Telefonverkehr möglich…
Frauen in
Paris dürfen endlich Hosen tragen
- Lang hat es gedauert, nun ist es aber soweit: Frauen in Paris dürfen
nun offiziell Hosen tragen. Ein 200 Jahre altes Gesetz verbat es
nämlich. Ausnahmen bedurften der Sondergenehmigung der Polizei, sonst
drohte Gefängnis. Am 31. Januar 2013 hatte die Ministerin für
Frauenrechte Najat Vallaud-Belkacem offiziell das Ende des Verbots
bestätigt.
Sex-Schadensersatz - Bekanntlich
gelten
die Franzosen eigentlich als ein Volk, bei dem Liebe und Erotik einen
hohen Stellenwert haben? Ein bestimmter Franzose entspricht gar nicht
dieser Vorstellung – vielleicht kam auch dadurch folgendes Urteil
zustande: Eine Französin verklagte ihren geschiedenen Ehemann auf
Schadenersatz, weil er mit ihr zuletzt jahrelang keinen Sex in der Ehe
hatte. Ein Berufungsgericht in Aix-en-Provence gab der Frau Recht, dass
er seinen ehelichen Pflichten nicht nachgekommen sei und verurteilte
ihn zu 10.000 Euro Schadenersatz...
Kind erhält zwei Mütter und zwei Väter
– In Australien hat eine Richterin ein ungewöhnliches Urteil gefällt:
Einem Kind wurden zwei Mütter und zwei Väter zugesprochen. Hintergrund
für diese Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen einem lesbischen
und einem schwulen Paar.
Demnach hatten sich
die beiden Männer ursprünglich abwechselnd als Samenspender für ein
Kind des lesbischen Paares zur Verfügung gestellt. Nach der Geburt des
Babys stellten sowohl die beiden Frauen als auch die beiden Männer die
tiefen Gefühle für den kleinen Jungen fest und beharrten auf das
Sorgerecht.
Mit ihrem Urteil
wollte die Richterin dem Bericht zufolge allen Seiten gerecht werden.
Alle vier Beteiligten kümmern sich liebevoll um den heute 2-jährigen
Jungen. Für die Richterin stand im Vordergrund, dass das Kind alle
Elternteile behalten solle. Der
Junge bleibt nun weiterhin bei den lesbischen Frauen, dem schwulen Paar
wurde jedoch ein regelmäßiges Besuchsrecht zugesprochen. (Quelle)
Der Zigarren-Fall
- Gegen einen Schaden kann man sich in vielen Fällen versichern, so hat
sich auch ein Rechtsanwalt in Amerika gegen einen Schaden versichert,
und zwar gegen einen Feuerschaden. Dieser Rechtsanwalt aus Charlotte
hatte eine Kiste Zigarren gekauft. Die Zigarren waren sehr selten und
daher auch sehr teuer. Und diese Zigarren hatte er nun gegen einen
Feuerschaden versichert.
In den nächsten
Monaten rauchte er nach und nach die Zigarren vollständig auf und
forderte danach von der Versicherung Schadensersatz. In seiner
Begründung an die Versicherung führte der Rechtsanwalt an, dass die
Zigarren durch eine Reihe kleiner Feuerschäden vernichtet worden sind.
Natürlich
verweigerte die Versicherung die Zahlung mit der Begründung, die
Zigarren seien bestimmungsgemäß ver(b)raucht worden. Aber der
Rechtsanwalt klagte und hat dann vor Gericht sogar gewonnen. Das
Gericht bescheinigte zwar der Versicherung die Unverschämtheit der
Forderung, trotzdem gab das Gericht dem Kläger Recht, da in der
Versicherungspolice stand, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer
versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht beständen.
Die Versicherung
musste bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben hatte.
Die Versicherung verzichtete auf die Berufung, um einen langen
Rechtsstreit zu vermeiden und zahlte an den Rechtsanwalt 15.000 US
Dollar. Man sollte nun meinen, dass dies schon kurios genug ist, aber
in Amerika ist wohl vieles möglich.
Nachdem der
Rechtsanwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er
verhaftet unter dem Vorwurf, in 24 Fällen Brandstiftung begangen zu
haben. Er wurde auch tatsächlich vom Gericht wegen vorsätzlichem
In-Brand-setzen von seinem versicherten Eigentum zu 24 Monaten Haft
(ohne Bewährung) und zusätzlich noch zu 24.000 Dollar Geldstrafe
verurteilt.
Die Geschichte
wurde in Amerika bekannt unter "Die besten Gerichtsverfahren aller
Zeiten" und hat den ersten Platz im Criminal Lawyer Award Contest
(Wettbewerb der Strafverteidiger) gewonnen. (Quelle: versicherung.net)
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