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Urteile zum Kopfschütteln


Im Vergleich zu so manchem anderen Land können wir froh sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Dennoch gibt es auch bei uns immer wieder Urteile, die – gelinde gesagt – doch erstaunlich sind. Hier ein paar Exemplare:

Keine Beleidigung: Es fällt mir schon länger auf, dass deutsche Richter seltsame Urteile fällen. Im September 2019 musste die  Ex-Verbraucherministerin Renate Künast (Die Grünen) es hinnehmen, dass jemand sie in einem bekannten sozialen (asozialen?) Medium „ein Stück Scheiße“ nennen durfte, ebenso wie "Geisteskranke", "altes grünes Dreckschwein" (die noch drastischeren und sexistischen Ausdrücke erspare ich Ihnen hier).
Doch laut Landgericht Berlin sei das keine Beleidung, sondern freie Meinungsäußerung. Hä? Was ist dann eine Beleidigung?

Der Ziegenficker: Der Satiriker Jan Böhmermann in der Fernsehsendung Neo Magazin Royale ein satirisches Gedicht vor, in welchem er den damaligen türkischen Präsidenten u.a. als Ziegenficker bezeichnete. Weitere ordinäre und obszöne Beleidigungen unterhalb der Gürtellibnie hat Wikipedia wie folgt zusammengefasst:

Erdoğan wird als „sackdoof, feige und verklemmt“ (V. 1) bezeichnet; er habe ein „schlimm nach Döner“ riechendes „Gelöt“ (V. 3), das sogar einen „Schweinefurz“ (V. 4) in seinem Geruch übertreffe. Erdoğan sei „der Mann, der Mädchen schlägt / und dabei Gummimasken trägt“ (V. 5 f.). Er möge „am liebsten Ziegen ficken“ (V. 7) und „Minderheiten unterdrücken“ (V. 8). Er misshandele „Kurden“ wie „Christen“ (V. 9), während er „Kinderpornos“ (V. 10) schaue. Er habe „statt [zu] schlafen […] Fellatio mit hundert Schafen“ (V. 12 u. 13). Er sei „voll und ganz“ (V. 13) „ein Präsident mit kleinem Schwanz“ (V. 14); wie man jeden Türken „flöten“ (V. 15) höre, sei er eine „dumme Sau“ und habe „Schrumpelklöten“ (V. 16). Jeder „von Ankara bis Istanbul“ wisse, Erdoğan sei „schwul“ sowie „pervers, verlaust und zoophil“ (V. 19). Das Gedicht stellt „Recep“ (V. 20) in eine Reihe mit den Straftätern Josef Fritzl und Wolfgang Přiklopil und behauptet, Erdoğans Kopf sei so „leer wie seine Eier“ (V. 21), außerdem sei er „der Star auf jeder Gangbangfeier“ (V. 22), und endet mit „bis der Schwanz beim Pinkeln brennt / das ist Recep Erdoğan, der türkische Präsident“ (V. 23, 24)

Erstaunlich: In ihrer ersten Reaktion nannte Bundeskanzlerin Merkel Böhmermanns Beitrag ihrer Ansicht nach "bewusst verletztend". Dafür wurde sie in der Öffentlichkeit heftig kritisiert. Später nannte sie diese Äußerung nicht nur einen Fehler, sondern kündigte an, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 103 StGB in den Bundestag einbringen werde. § 103 StGB stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe. Und so geschah es auch: Am 1. Juni 2017 beschloss der Bundestag einstimmig die Abschaffung des § 103 StGB, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat.

Ja, so machen wir das jetzt - wenn einer krank ist, schaffen wir das Fieberthermometer ab...

Kronkorken-Gewinner muss Entschädigung zahlen: Ein Auto-Gewinn nach einem Wochenendausflug von fünf Freunden im Sauerland landete vor dem Landgericht Arnsberg (NRW). Im Mai 2015 hatten die Freunde, mittlerweile Ex-Freunde, einen Wochenendausflug gemacht. Die Verpflegung, unter anderem Bier, kauften sie vorher gemeinsam ein.
Beim Feiern warfen die jungen Leute die Kronkorken der Bierflaschen achtlos weg. Einer der Freunde, mittlerweile Feinde, fischte einen der Kronkorken aus dem Müll heraus und entdeckte darauf einen Gewinn: einen Audi A3 im Wert von knapp 25.000 Euro. Frederik (24) löste den Gewinn ein und bekam den Audi.
Doch einer Freundin stank das gewaltig, sie forderte ein Fünftel des Neupreises des Autos. Der Gewinner, der das Auto inzwischen wieder verkauft hatte, bot als Entschädigung 1.000 Euro an, doch sie wollte mehr. Nun entschied das Gericht: Ihr stehen 4.268 Euro zu. (bild.de/shortnews.de)

Jobcenter muss Hartz-IV-Empfänger Reise nach Indonesien zahlen: Das Landessozialgericht NRW hat in einem Urteil beschlossen, dass einem Hartz-IV-Empfänger anstehende Reisekosten nach Indonesien erstattet werden müssen, damit dieser seinen Sohn besuchen kann. Ohne die besondere finanzielle Unterstützung wäre er dazu nicht in der Lage.
In dem konkreten Fall hatte ein Mann zunächst vergeblich versucht, die Kosten für einen Flug vom Jobcenter bezahlt zu bekommen. Dort wollte er seinen 10-jährigen Sohn besuchen, mit dem der Mann zuletzt nur telefonischen Kontakt hatte.
Die Richter stellten nun fest, dass die Mutter vor einigen Jahren ohne Einwilligung des Vaters mit dem Kind nach Indonesien verzogen war. Der persönliche Kontakt sei aber wichtig für die Entwicklung des Kindes und so muss das Jobcenter die 3-wöchige Reise finanzieren. (Quelle: derwesten.de/shortnews.de)

Grabstein: Vorsicht, wenn Sie noch irgendwo einen Grabstein rumliegen haben! Laut BGH-Urteil vom 20.12.05 sind Grabmale nicht unpfändbar… (Az. VII ZB 48/05)

GEZ-Logik: Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass ein Vermieter auch GEZ bezahlen muss, wenn in seinem Ferienhaus keine Gäste wohnen und zu der Zeit auch kein Fernseher angeschlossen ist. Die Klage kam von einem Ehepaar, das in einem Ferienhaus nur zu Zeiten mit Belegung ein TV-Gerät anschließt. In der "toten Saison" wollten sie sich von der GEZ befreien lassen. Die ginge jedoch nicht, so die Richter. Entscheidend für die GEZ sei die Bereitstellung der Technik: "Selbst wenn alle Geräte jeweils aus dem Ferienhaus entfernt und im Wohnhaus der Vermieter eingelagert worden sind, ist ein fortbestehendes Bereithalten der notwendigen Technik zum Empfang gegeben." (Quelle: shortnews.de/n-tv.de)

Bankster: Eine Bank, die deutliche Anzeichen einer drohenden Insolvenz wahrgenommen hat, hat das Recht, einen Geschäftskredit zu kündigen, auch wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen bisher nachgekommen ist. Selbst dann, wenn die Firma durch die Kreditkündigung in den Ruin getrieben wird (BGH XI ZR 50/02)!

Unfall ist nicht gleich Unfall: Wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, geht davon aus, dass er bei jeder Art von Unfall Leistungen erhält. Das ist keineswegs so. Der Fall: Ein Mann wollte eine von einem Handwagen rutschenden schweren Karton auffangen und zog sich dabei einen Bandscheibenvorfall zu. Seine Versicherung muss nicht zahlen, da es sich um eine „ungeschickte Eigenbewegung“ handelte (OLG Düsseldorf, Az. I-4 U 149/10). Der humoristische Spruch von Werner Mitsch stimmt wohl: „Jeder Versicherungsschein hat zwei Seiten. Auf der Vorderseite wird man versichert. Auf der Rückseite wird man verunsichert…“ Man kann den Versicherungen manches vorwerfen, aber schadenfroh sind sie mit Sicherheit nicht.

Gefährliche Hilfe: Wussten Sie, dass derjenige, der anderen eine Gefälligkeit erweist, dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht? Das hat das Landessozialgericht Hessen (AZ: L 3 U 134/09) entschieden. Die unglaubliche Begründung: Bei Gefälligkeiten fehle der wirtschaftliche Wert der Hilfe, ohne die es keinen Schutz durch die Berufsgenossenschaft geben könne. Mit anderen Worten: Wer seinen Mitmenschen im Alltag beispringt, ist selber Schuld. Ein fatales Signal für alle Hilfsbereiten!

Persönlichkeitsrecht? Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Geschäft und merken, dass Ware verschwindet. Sie installieren eine Videokamera und überführen den Täter – einen der Angestellten. Natürlich kündigen Sie dem Dieb. Aber hallo! Wie können Sie nur? Ein deutsches Arbeitsgericht ist nun der Meinung, dass Sie selber unrechtmäßig gehandelt haben und die Kündigung somit nicht rechtmäßig ist. Heimliche Videoaufnahmen sind vor Gericht nicht verwertbar (Arbeitsgericht Düsseldorf Az. 11 Ca 7326/10). Die Brauerei musste die Kündigung gegen einen Mitarbeiter, der Bier auf eigene Rechnung verkauft hatte, wieder zurücknehmen. Sein Persönlichkeitsrecht sei verletzt worden...
Falls Sie meine Meinung interessiert: So ein Urteil verletzt mich meinerseits, und zwar mein Rechtsempfinden! Werden die Kriminellen mehr geschützt als die Ehrlichen?

Einbrecher verklagt sein Opfer: Ein Hausbesitzer, in dessen Haus in Tschechien bereits mehrmals eingebrochen wurde, montierte eine Überwachungskamera, um sein Hab und Gut zu schützen. Mit Hilfe der Kamera konnte auch ein Einbrecher überführt werden, der sich Zutritt zu dem Haus verschaffte.
Doch der Verbrecher schlug zurück und verklagte den Hausbesitzer wegen Verletzung seiner Privatsphäre. Die Kamera filmte nämlich nicht nur den Eingangsbereich des Hauses, sondern auch den Gehweg vor dem Haus - und damit den öffentlichen Raum.
Das tschechische Gericht wandte sich an den Europäischen Gerichtshof. Dieser gab nun dem Kläger Recht: Der Hausbesitzer muss dem Einbrecher Schadensersatz wegen Verletzung der Privatsphäre bezahlen. Da dieses Urteil vom EuGH kommt, hat es auch für Österreich und Deutschland wegweisenden Charakter. (Quelle: krone.at/shortnews.de)

Strafe für Fleiß: Wussten Sie, dass man auch bestraft werden kann, wenn man zu schnell studiert? Ein Student aus Amberg wurde von seiner Uni verklagt, weil er sein Studium zu schnell abschloss. Und die Richter gaben der Hochschule Recht: Der arme Student muss nun die kompletten Studiengebühren zahlen. Fadenscheinige Begründung: Bei privaten Studiengebühren handelt es sich um einen unveränderlichen Festpreis.

Beamter fällt schlafend vom Sitz - Arbeitsunfall oder nicht? Nicht selten gab es in der Vergangenheit kuriose Justizverfahren, die viele Anwälte und Richter auf den Plan gerufen haben. So zum Beispiel im Fall eines Beamten, der während seiner Arbeit schlafend vom Sitz gefallen war und sich bei seinem Sturz die Nase brach.
Die Frage, die das Gericht klären musste, damit der Beamte von seiner Unfallversicherung Gebrauch machen konnte, war, ob das ein Arbeitsunfall war oder nicht. Das Gericht entschied zu Gunsten des Beamten. Die Richter waren der Auffassung, dass ein Einschlafen aufgrund Überarbeitung als Arbeitsunfall gilt. (Quelle: mopo.de/shortnews.de)

BH ist Chefsache: Ich dachte bisher, jeder sei sein eigener Chef – zumindest, was die Unterwäsche angeht. Weit gefehlt! Das Landesarbeitsgericht Köln sieht das anders und fällte ein entsprechendes Urteil: Ab sofort liegt das Tragen eines BHs in den Händen des Chefs.
Die zuständigen Richter hatten im konkreten Fall die Dienstvorschriften eines Sicherheitsunternehmens, das eine BH-Pflicht vorsieht, geprüft und als nachvollziehbar beurteilt. Schließlich könne dem einleuchtenden Argument, dass sich die Dienstkleidung sonst zu schnell abnutze, nicht widersprochen werden. Auch die Vorschrift, am Arbeitsplatz mit weißer oder zumindest hautfarbener Unterwäsche zu erscheinen, wurde für zulässig erklärt.
Meine Herren Richter, ich wusste zwar, dass BHs mittlerweile viele Aufgaben zu erfüllen haben – von der Stütze über die Vergrößerung bis hin zur offenherzigen Präsentation – aber dass diese auch unsere Kleidung vor frühzeitigem Verschleiß bewahren, ist mir neu. Danke, ein echter Spartipp für Geizkrägen wie mich ;-) “  (Quelle: geizkragen.de)

Finanzamt-Logik 1: Wussten Sie, dass, wenn der Chef einer Spedition das Bußgeld wegen Lenkzeitüberschreitung und Nichtbeachtung von Ruhezeiten für einen seiner Fahrer bezahlt, dies steuerrechtlich als Arbeitslohn gilt? Und dieser ist zu versteuern, so ein Urteil des Finanzgericht Köln (Az. 3 K955/10).

Finanzamt-Logik 2: Wer Parkplätze an Kurzparker vermietet, erzielt nicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wie jeder logisch denkende Mensch annehmen möchte. Sondern er erzielt so genannte gewerbliche Einkünfte.
Was der Unterschied ist? Nun, die Tätigkeit ist unternehmerisch und nicht mehr vermögensverwaltend. So argumentiert kein geringerer als der Bundesfinanzhof (Az XR 21/00). Wie schön für das Finanzamt, denn nun darf es zusätzlich Gewerbesteuer kassieren...

Irrtum: Was würden Sie tun, wenn von Ihrem Finanzamt einen Steuerbescheid bekommen, in dem sich der Fiskus zu Ihren Gunsten geirrt hat? Vielleicht sogar um eine Million Euro, wie das unlängst geschehen ist! Melden? Schweigen? Beten, dass es nicht bemerkt wird? Lesen Sie die interessante wahre Geschichte, das erstaunliche Urteil und wie Sie das Geld behalten dürfen: Weiterlesen

Die VIP-Handynummer: Vor sechs Jahren sorgte ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts für Aufsehen. Ein Nutzer hatte über eBay für ein paar tausend Euro eine VIP-Rufnummer erworben. Doch plötzlich funktionierte sie nicht mehr. Der Mitarbeiter eines Shops des zugehörigen Mobilfunkbetreibers hatte ihm die Nummer wieder weggenommen, um sie an jemand anderen zu verkaufen.
Er fälschte dafür Unterlagen und übertrug die Nummer unerlaubterweise auf den anderen Kunden. Der eBay-Nutzer klagte gegen den Mobilfunkbetreiber - und verlor, trotz des fragwürdigen Vorgehens des Mitarbeiters. Weder sein Geld noch die Nummer bekam er zurück. Begründung des Gerichts: "Der Handel mit Rufnummern verstößt gegen die Telekommunikations-Nummerierungsverordnung".

Auch im Ausland gibt es verrückte Urteile:

Steißbein kaputt - Ein Restaurant in Philadelphia, USA, musste an Ms. Amber Carson aus Lancaster, Pennsylvania, ein Schmerzensgeld von 13.500 $ zahlen, weil sie im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das Steißbein gebrochen hatte.
Auf dem Fußboden befand sich das Getränk übrigens deswegen, weil Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte...

Zähne kaputt - Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer Diskothek und schlug sich dabei zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten und 12.000 Dollar Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die Diskothek zu mogeln, um 3,50 Dollar Eintritt zu sparen.

Nackbilder-Strafe - 17-jähriger Schüler aus North Carolina besaß Nacktfotos von sich selbst – und wurde nun wegen Herstellung und Besitz von Kinderpornografie angeklagt.
Die Bilder wurden im Zuge einer schulischen Untersuchung auf seinem Handy gefunden. Er hatte auch ein Nacktfoto seiner Freundin darauf. Dies war aber ein gesonderter Anklagepunkt.
Durch einen Deal mit der Staatsanwaltschaft konnte ein Gefängnisaufenthalt nach dem Erwachsenenstrafrecht  vermieden werden. Trotzdem wird er ab sofort in dem öffentlichen Register für sexuelle Straftäter geführt. (Quelle)

So einfach geht es in Amerika - Ein Schüler, der seine Lehrerin schwängerte, erhält sechs Millionen Dollar - Im US-Bundesstaat Kalifornien hatte ein damals 16-jähriger Schüler eine Beziehung zu einer Lehrerin, die schwanger wurde.
Nun hat der Schüler in einer außergerichtlichen Einigung sechs Millionen Dollar erhalten, weil der Schulbezirk von der Affäre angeblich wusste und den jungen Mann nicht ausreichend schützte, so dessen Anwälte.
Das Schulamt hätte dem Verdacht auf Kindesmissbrauch nachgehen müssen. Die Lehrerin hatte gestanden, in sechs Fällen mit drei minderjährigen Schülern an zwei verschiedenen Schulen Sex gehabt zu haben. Sie wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. (Quelle: spiegel.de/shortnews.de)

Ein lächerliches US-Urteil - In Kalifornien bekam ein Angeklagter sein Urteil: zwölf Monate und ein Tag Gefängnis. Das fand er aber lächerlich und lachte lauthals.
Der Richter wertete dies als Missachtung des Gerichts und verdoppelte kurzerhand die Strafe.
Das fand der Angeklagte nun gar nicht mehr lustig und legte Berufung ein.
Ein Bundesgericht entschied nun: Die Strafverdoppelung ist zulässig.

Zu fest gedrückt - Phillie Phanatic ist das überlebensgroße Maskottchen des US-amerikanischen Baseball-Teams Philadelphia Phillies. Es sorgt bei Heimspielen in den Pausen für Spaß und Unterhaltung. Dabei hat es einmal einen Zuschauer umarmt. Zu kräftig umarmt, nach Meinung dieses Zuschauers. Und verklagte daraufhin den Verein. Weil er seitdem unter dauerhaften Rückenschmerzen litt. 2,5 Millionen Dollar Schmerzensgeld wollte er. Und bekam er. So entschied ein US-Gericht…

Um Hypothek gedrückt - Interessant, wie ein Paar aus Florida, welches Schwierigkeiten mit den Ratenzahlungen für sein Haus hatte, das Problem löste: Im Jahr 2009 kamen sie mit ihren Raten in Rückstand. Im Laufe der nächsten vier Jahre rief die Bank of America über 700 Mal an, um an die pünktliche Zahlung zu erinnern.
Nun hat ein Gericht die Bank zu 1 Million Dollar Entschädigung verurteilt, weil die Privatsphäre der Kreditnehmer massiv verletzt wurde. Das ist nach dem US-amerikanischen Kundenschutzgesetz für den Telefonverkehr möglich…

Frauen in Paris dürfen endlich Hosen tragen - Lang hat es gedauert, nun ist es aber soweit: Frauen in Paris dürfen nun offiziell Hosen tragen. Ein 200 Jahre altes Gesetz verbat es nämlich. Ausnahmen bedurften der Sondergenehmigung der Polizei, sonst drohte Gefängnis. Am 31. Januar 2013 hatte die Ministerin für Frauenrechte Najat Vallaud-Belkacem offiziell das Ende des Verbots bestätigt.

Sex-Schadensersatz - Bekanntlich gelten die Franzosen eigentlich als ein Volk, bei dem Liebe und Erotik einen hohen Stellenwert haben? Ein bestimmter Franzose entspricht gar nicht dieser Vorstellung – vielleicht kam auch dadurch folgendes Urteil zustande: Eine Französin verklagte ihren geschiedenen Ehemann auf Schadenersatz, weil er mit ihr zuletzt jahrelang keinen Sex in der Ehe hatte. Ein Berufungsgericht in Aix-en-Provence gab der Frau Recht, dass er seinen ehelichen Pflichten nicht nachgekommen sei und verurteilte ihn zu 10.000 Euro Schadenersatz...

Kind erhält zwei Mütter und zwei Väter – In Australien hat eine Richterin ein ungewöhnliches Urteil gefällt: Einem Kind wurden zwei Mütter und zwei Väter zugesprochen. Hintergrund für diese Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen einem lesbischen und einem schwulen Paar.
Demnach hatten sich die beiden Männer ursprünglich abwechselnd als Samenspender für ein Kind des lesbischen Paares zur Verfügung gestellt. Nach der Geburt des Babys stellten sowohl die beiden Frauen als auch die beiden Männer die tiefen Gefühle für den kleinen Jungen fest und beharrten auf das Sorgerecht.
Mit ihrem Urteil wollte die Richterin dem Bericht zufolge allen Seiten gerecht werden. Alle vier Beteiligten kümmern sich liebevoll um den heute 2-jährigen Jungen. Für die Richterin stand im Vordergrund, dass das Kind alle Elternteile behalten solle. Der Junge bleibt nun weiterhin bei den lesbischen Frauen, dem schwulen Paar wurde jedoch ein regelmäßiges Besuchsrecht zugesprochen. (Quelle)

Der Zigarren-Fall - Gegen einen Schaden kann man sich in vielen Fällen versichern, so hat sich auch ein Rechtsanwalt in Amerika gegen einen Schaden versichert, und zwar gegen einen Feuerschaden. Dieser Rechtsanwalt aus Charlotte hatte eine Kiste Zigarren gekauft. Die Zigarren waren sehr selten und daher auch sehr teuer. Und diese Zigarren hatte er nun gegen einen Feuerschaden versichert.
In den nächsten Monaten rauchte er nach und nach die Zigarren vollständig auf und forderte danach von der Versicherung Schadensersatz. In seiner Begründung an die Versicherung führte der Rechtsanwalt an, dass die Zigarren durch eine Reihe kleiner Feuerschäden vernichtet worden sind.
Natürlich verweigerte die Versicherung die Zahlung mit der Begründung, die Zigarren seien bestimmungsgemäß ver(b)raucht worden. Aber der Rechtsanwalt klagte und hat dann vor Gericht sogar gewonnen. Das Gericht bescheinigte zwar der Versicherung die Unverschämtheit der Forderung, trotzdem gab das Gericht dem Kläger Recht, da in der Versicherungspolice stand, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht beständen.
Die Versicherung musste bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben hatte. Die Versicherung verzichtete auf die Berufung, um einen langen Rechtsstreit zu vermeiden und zahlte an den Rechtsanwalt 15.000 US Dollar. Man sollte nun meinen, dass dies schon kurios genug ist, aber in Amerika ist wohl vieles möglich.
Nachdem der Rechtsanwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er verhaftet unter dem Vorwurf, in 24 Fällen Brandstiftung begangen zu haben. Er wurde auch tatsächlich vom Gericht wegen vorsätzlichem In-Brand-setzen von seinem versicherten Eigentum zu 24 Monaten Haft (ohne Bewährung) und zusätzlich noch zu 24.000 Dollar Geldstrafe verurteilt.
Die Geschichte wurde in Amerika bekannt unter "Die besten Gerichtsverfahren aller Zeiten" und hat den ersten Platz im Criminal Lawyer Award Contest (Wettbewerb der Strafverteidiger) gewonnen. (Quelle: versicherung.net)
 


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