Kaum
zu glauben, aber wahr: Kommunen können
laut Paragraf 172 des Baugesetzes sogenannte Erhaltungssatzungen
aufstellen,
die es
ihnen ermöglichen, ganze Viertel, aber auch einzelne Grundstücke, zu
Sanierungsgebieten
zu erklären.
Was dort mit den
Immobilien geschieht, bestimmen dann nicht mehr die Eigentümer, sondern
allein
die Behörden. Experten haben
darauf hingewiesen, dass die Vorgaben in einigen Fällen
eine regelrechte Enteignung
bedeuten.
So können die
Kommunen über Erhaltungssatzungen Mieterhöhungen untersagen,
Immobilienverkäufe
verbieten und teure Instandhaltungsmaßnahmen erzwingen.
Das trieb bereits
viele
Eigenheimbesitzer in den Ruin.
Am Ende steht dann die Zwangshypothek.
1923 und 1948 wurde
dieses Instrument
bereits dazu genutzt, um die Bevölkerung auszupressen. Von 1918 bis
1924/25 brachen deutsche Immobilien um über 90% im Preis ein.
1948 hatten die
Immobilieneigentümer eine Zwangshypothek in Höhe von 50% des
Immobilienwertes
zugunsten der Bundesrepublik zu tragen. Diese „Sondersteuer“ musste 30
Jahre lang
gezahlt werden.
Das deutsche
Immobilienvermögen wird derzeit auf gut 10
Billionen Euro geschätzt – dies weckt beim Staat naturgemäß
massive
Begehrlichkeiten.