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Baurecht: Erhaltungssatzung -
kaum zu glauben, aber wahr

Kaum zu glauben, aber wahr: Kommunen können laut Paragraf 172 des Baugesetzes sogenannte Erhaltungssatzungen aufstellen, die es ihnen ermöglichen, ganze Viertel, aber auch einzelne Grundstücke, zu Sanierungsgebieten zu erklären. 

Was dort mit den Immobilien geschieht, bestimmen dann nicht mehr die Eigentümer, sondern allein die Behörden. Experten haben darauf hingewiesen, dass die Vorgaben in einigen Fällen eine regelrechte Enteignung bedeuten.

So können die Kommunen über Erhaltungssatzungen Mieterhöhungen untersagen, Immobilienverkäufe verbieten und teure Instandhaltungsmaßnahmen erzwingen.

Das trieb bereits viele Eigenheimbesitzer in den Ruin.

Am Ende steht dann die Zwangshypothek.

1923 und 1948 wurde dieses Instrument bereits dazu genutzt, um die Bevölkerung auszupressen. Von 1918 bis 1924/25 brachen deutsche Immobilien um über 90% im Preis ein.

1948 hatten die Immobilieneigentümer eine Zwangshypothek in Höhe von 50% des Immobilienwertes zugunsten der Bundesrepublik zu tragen. Diese „Sondersteuer“ musste 30 Jahre lang gezahlt werden.

Das deutsche Immobilienvermögen wird derzeit auf gut 10 Billionen Euro geschätztdies weckt beim Staat naturgemäß massive Begehrlichkeiten.


Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS © Quelle: Sicheres Vermögen in GELDBRIEF




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