Steuern
vermeiden
beim Schenken und Vererben
Nach einer
Postbank-Studie nimmt das Volumen der hinterlassenen Vermögen bis 2020
jährlich auf 330 Milliarden Euro zu, drei Viertel davon besteht aus
Immobilien. Die Freibeträge für Ehepartner mit 500.000 € und Kinder mit
400.000 € bieten nur einen begrenzten Spielraum, besonders bei großen
Vermögen. Bei sonstigen Personen mit einem Freibetrag von nur 20.000 €
und entsprechend hohen Steuersätzen, fallen oft große Teile eines Erbes
der Steuer zu Opfer.
Zudem gehen Experten davon aus, dass die Freibeträge für die
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Zukunft reduziert werden bzw.
die Erbschaftssteuersätze ansteigen. Dabei wird mit der Schenkungs- und
Erbschaftsteuer bereits versteuertes Geld nochmals mit Steuern belastet.
Strategische Planung
verhindert Erbschaftssteuer
Es gibt eine Reihe gesetzeskonformer Gestaltungsmöglichkeiten für die
Vermögensweitergabe. Wer sie klug und frühzeitig anwendet, kann sein
Vermögen häufig ohne Verluste übertragen. Die oben genannten
Schenkungsfreibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Sind
diese Grenzen zu gering oder soll die Übertragung früher stattfinden,
gibt es weitere steuerneutrale Konzepte. Die unten genannte
Vermögensberatung arbeitet hierbei eng mit spezialisierten Anwälten und
Steuerberatern zusammen.
Da jede Vermögensweitergabe individuell unterschiedlich ist, kann an
dieser Stelle nicht auf Details eingegangen werden. Aber im
kostenfreien Erstgespräch mit Herrn Rehberger erfahren Sie näheres.
Ein allgemeines Beispiel:
„Nehmen wir an, Sie verkaufen eine Immobilie und erhalten dafür einen
Erlös von 500.000 €. Nun nutzen Sie eines unserer Modelle und
investieren dieses Geld in besonders sichere und rentable Sachwerte.
Diese erwirtschaften auch im aktuellen Umfeld beachtenswerte Erträge
von 4-8 % pro Jahr.
Bereits nach 4-6 Jahren haben Sie die Option, diese 500.000 € zu
verschenken oder zu vererben und es werden davon nur etwa 10%, also nur
50.000 € ihrer Freibeträge verbraucht. Falls Sie dieses Vermögen zu
diesem Zeitpunkt noch nicht weitergeben möchten, können Sie auch Teile
davon schenken oder sie können abwarten, bis der Erbfall eintritt.
Damit beanspruchen Sie mit diesem Teil Ihres Vermögens nur einen
minimalen Teil der Freibeträge der Schenkungssteuer oder
Erbschaftssteuer und können diese für andere Vermögenswerte nutzen.
Gerade diese Flexibilität ist für viele unserer Mandanten besonders
wertvoll“, erklärt Herr Rehberger.
Ebenso ist wenig bekannt, dass man mit Nießbrauchregelungen in Bezug
auf Wertpapiervermögen bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer speziell
bei Vermögen über 1 Million Euro 6- und 7-stellige Beträge sparen kann.
Kontakt:
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