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Steuern vermeiden
beim Schenken und Vererben



Nach einer Postbank-Studie nimmt das Volumen der hinterlassenen Vermögen bis 2020 jährlich auf 330 Milliarden Euro zu, drei Viertel davon besteht aus Immobilien. Die Freibeträge für Ehepartner mit 500.000 € und Kinder mit 400.000 € bieten nur einen begrenzten Spielraum, besonders bei großen Vermögen. Bei sonstigen Personen mit einem Freibetrag von nur 20.000 € und entsprechend hohen Steuersätzen, fallen oft große Teile eines Erbes der Steuer zu Opfer.

Zudem gehen Experten davon aus, dass die Freibeträge für die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Zukunft reduziert werden bzw. die Erbschaftssteuersätze ansteigen. Dabei wird mit der Schenkungs- und Erbschaftsteuer bereits versteuertes Geld nochmals mit Steuern belastet.

Strategische Planung verhindert Erbschaftssteuer
Es gibt eine Reihe gesetzeskonformer Gestaltungsmöglichkeiten für die Vermögensweitergabe. Wer sie klug und frühzeitig anwendet, kann sein Vermögen häufig ohne Verluste übertragen. Die oben genannten Schenkungsfreibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Sind diese Grenzen zu gering oder soll die Übertragung früher stattfinden, gibt es weitere steuerneutrale Konzepte. Die unten genannte Vermögensberatung arbeitet hierbei eng mit spezialisierten Anwälten und Steuerberatern zusammen.

Da jede Vermögensweitergabe individuell unterschiedlich ist, kann an dieser Stelle nicht auf Details eingegangen werden. Aber im kostenfreien Erstgespräch mit Herrn Rehberger erfahren Sie näheres.

Ein allgemeines Beispiel:
„Nehmen wir an, Sie verkaufen eine Immobilie und erhalten dafür einen Erlös von 500.000 €. Nun nutzen Sie eines unserer Modelle und investieren dieses Geld in besonders sichere und rentable Sachwerte. Diese erwirtschaften auch im aktuellen Umfeld beachtenswerte Erträge von 4-8 % pro Jahr.
Bereits nach 4-6 Jahren haben Sie die Option, diese 500.000 € zu verschenken oder zu vererben und es werden davon nur etwa 10%, also nur 50.000 € ihrer Freibeträge verbraucht. Falls Sie dieses Vermögen zu diesem Zeitpunkt noch nicht weitergeben möchten, können Sie auch Teile davon schenken oder sie können abwarten, bis der Erbfall eintritt. Damit beanspruchen Sie mit diesem Teil Ihres Vermögens nur einen minimalen Teil der Freibeträge der Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer und können diese für andere Vermögenswerte nutzen. Gerade diese Flexibilität ist für viele unserer Mandanten besonders wertvoll“, erklärt Herr Rehberger.

Ebenso ist wenig bekannt, dass man mit Nießbrauchregelungen in Bezug auf Wertpapiervermögen bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer speziell bei Vermögen über 1 Million Euro 6- und 7-stellige Beträge sparen kann.

Kontakt:
Rehberger Werte GmbH
Michael Rehberger
Am Oberen Luisenpark 7
68165 Mannheim
Tel. 0621 – 71 89 88-0
Email: info@rehberger-werte.de
Internet: http://www.rehberger-werte.de/

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