Steuerneutral schenken und vererben
So verschenken und vererben Sie steuerneutral Depots und Vermögen durch
den Nießbrauch-Trick:
Beim Nießbrauch verschenkt man einen Vermögenswert, doch die daraus
resultierenden Einnahmen und Erträge behält man.
Bekannt geworden ist diese Möglichkeit vor allem im Bereich Immobilien.
Schenkt beispielsweise ein Vater eine Immobilie mit Nießbrauch an seine
Tochter, so wird diese Eigentümerin der Immobilie, die Mieteinnahmen
gehören jedoch bis zu dessen Tod dem Vater. Vorteil: Die Immobilie
gehört später nicht zum Erbe, somit fällt für diese keine
Erbschaftssteuer an. Zusätzlich vermindert der Nießbrauch den Wert des
zu übertragenden Vermögens.
Weniger bekannt ist die Anwendung des Nießbrauchs bei Wertpapierdepots
und Policen. Auch hier bleiben die Dividenden beim Schenker und er
entscheidet weiterhin über die Zusammensetzung des Depots, das Depot
gehört jedoch dem Beschenkten.
Beispiel: Ein Ehepaar (beide 50 Jahre alt) schenkt den beiden
volljährigen Kindern ein Depot mit einem Wert von 6 Mio. €.
Damit erhält jedes Kind je 1,5 Mio. € von jedem Elternteil.
Vermindert um den Wert des Nießbrauchs (1,1 Mio. €) verbleibt ein
steuerpflichtiger Betrag von 400.000 €.
Das ist genau der Betrag, der steuerfrei geschenkt werden kann. Im
Ergebnis können so 6 Mio. € ohne Schenkungssteuer an die Kinder
weitergegeben werden.
Mit unserer Generationenberatung und speziellen Policenlösungen können
wir Ihre persönliche Vermögenssituation nachhaltig optimieren. Nehmen
Sie mit uns Kontakt auf, um Strategien für Ihre persönliche Situation
zu entwickeln:
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