So einfach und effektiv
regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
Jahr für Jahr steigt die Gesamtsumme der vererbten Vermögen. Bis 2024
werden es allein in Deutschland 3,1 Billionen Euro sein. Doch es werden
nicht nur Immobilien, Konten, Depots und Sachwerte aller Art vererbt,
sondern zunehmend auch virtuelle Nachlässe. Nur denken daran die
meisten noch nicht. So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen:
Der Branchenverband Bitkom hat in einer Umfrage herausgefunden, dass
93% der Internet-User sich noch keine Gedanken gemacht haben um ihren digitalen
Nachlass. Da heutzutage sehr viele Investments übers
Internet abgeschlossen werden, ist es dringend erforderlich, hier
Regelungen zu treffen.
Auf der einen Seite ist es gut, dass etwa jeder zweite Internetuser
seine Passwörter allein kennt und nur im Kopf gespeichert hat. Auf der
anderen Seite wird das nicht nur bei Vergesslichkeit, sondern auch im
(plötzlichen) Todesfall oder bei schwerer Krankheit, die
handlungsunfähig macht, zum großen Problem. Dagegen gibt es drei
Lösungen, die allerdings sub-optimal sind und eine vierte, die ich
wärmsten empfehlen kann.
-
Hinterlegen Sie bei jedem Online-Dienstleister
eine Vollmacht für eine vertrauenswürdige Person. Dabei stellen sich
aber diverse Probleme: Die Anzahl dieser Online-Dienstleister kann im
Laufe der Jahre sehr umfangreich und damit unübersichtlich werden.
Etwaige Änderungen machen dann immens viel Arbeit. Und dann ist noch
nicht sicher, ob alle Anbieter eine derartige Vollmacht auch
anerkennen, denn gesetzliche Regelungen gibt es bislang nicht in
Deutschland.
- Sicherer ist dann schon, in Ihrem beim Notar
hinterlegten Testament eine Verfügung einzubauen, die die Vollmacht in
Digital-Angelegenheiten im Todesfall regelt. Wenn aber im Laufe der
Zeit neue Depots, Konten und Verträge hinzukommen, müsste das Testament
entsprechend geändert werden. Das kann je nach Umfang Ihrer
Online-Aktivitäten unpraktisch und sehr gebührenträchtig sein. Und in
Fällen von schwerer Krankheit oder schweren Unfällen hilft das auch
nicht wirklich weiter.
- Für die Verwaltung von Online-Passwörtern und
digitalen Vollmachten gibt es mittlerweile spezielle Dienstleister.
Aber können Sie sicher sein, dass Ihre Daten dort auch wirklich sicher
sind und niemals gestohlen werden? Das kommt ja selbst bei globalen
Internet-Riesen, Banken und staatlichen Stellen vor. Fragen Sie sich
auch, ob der Anbieter in 10, 15 oder 20 Jahren noch existiert… Aber
selbst, wenn Sie ein gutes Gefühl haben: Änderungen kosten auch hier
Zeit und Geld.
Die vierte Lösung
Sie sollten sich nicht nur Gedanken machen, wie Sie Ihren digitalen
Nachlass regeln, sondern auch, wie es weitergehen soll, wenn Sie über
Ihr Leben nicht mehr selbst bestimmen können, weil Sie im Koma liegen,
weil Sie pflegebedürftig sind oder weil Sie unter Demenz etc. leiden.
Für all diese Fälle und für den Todesfall sollten Sie einen digitalen
Bevollmächtigten bestimmen. Das heißt, sowohl die Vorsorgevollmacht als auch das
Testament müssen eine Vertrauensperson namentlich enthalten.
Speziell im Testament sollte darauf hingewiesen werden, dass ein auf
einem USB-Stick befindliches digitales Testament Bestandteil des
gesamten Testaments ist. Dieser USB-Stick sollte sicher verwahrt
werden, z.B. in einem Bankschließfach. Die Verwahrstelle sollte im
Testament erwähnt werden.
Die Sache mit dem USB-Stick ist überaus praktisch. Denn jederzeit bzw.
im festen Rhythmus (z.B. alle 6 Monate) können Sie ohne
Gebührenrechnung von Notaren oder Servicefirmen die Daten überprüfen
und gegebenenfalls aktualisieren.
Auf einem Excell-Datenblatt fassen Sie alle Daten übersichtlich
zusammen: Anbieter-Name, URL des Anbieters, Konto-/Kunden-Nummer,
Benutzername, Passwort, Vertragsdaten usw.
Übrigens gibt es auch USB-Sticks mit Verschlüsselung bzw. PIN-Nummer
(siehe hier),
die vor allem bei einer Aufbewahrung im heimischen Tresor
empfehlenswert sind.
Der "Notfallordner", egal ob digital oder herkömmlich auf Papier, sollte laut dem Magazin Kapitalschutz vertraulich folgende Informationen enthalten:
- Persönliche Informationen: Inhaltsverzeichnis und Dinge, die wichtig sind. Kopien von
Dokumenten. - Kontaktdaten von Angehörigen und anderen Personen, die im Notfall zu kontaktieren sind.
- Testament und Bestattungsverfügungen: Die Originale werden am besten beim
Amtsgericht oder Notar bzw. Bestatter hinterlegt. - Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Patienten-, Sorgerechts- und ggf. Haustierverfügung
- Gesundheitsverzeichnis: Hierzu zählen Dinge wie Diabetiker- oder Impfausweis,
Medikationsverordnungen und Informationen über Prothesen oder Herzschrittmacher. - Finanzübersicht und Bankvollmachten: Informationen zu Ihren Bankkonten und
Wertpapierdepots - Versicherungen und Vorsorgeprodukte
- Immobilienübersicht
- Sonstige Verträge: z. B. Handyverträge, Vereinsmitgliedschaften
- Digitaler Nachlass: Mit Sicherheit haben Sie eine Vielzahl von Passwörtern, PINs und
weiteren Zugangscodes im Einsatz. Sie sollten deshalb hier einen Hinweis hinterlegen, wo diese zu finden sind. Beispielsweise, dass Ihre Zugangsdaten für ein Kryptowährungskonto oder eine physische Hardware-Wallet direkt in einem sicheren Schließfach in der Schweiz oder in Liechtenstein verwahrt werden. - Berufliche Bereiche: Bei Unternehmern und Selbstständigen ist es von großer Bedeutung,
entsprechende Vollmachten zu vergeben.
TIPP 1:
Die Vollmacht, die Sie Ihrem Testament beilegen, sollte unbedingt die Formulierung „über den Tod hinaus“ enthalten!
TIPP 2:
Fertigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ein inhaltlich identisches
USB-Duplikat an, falls etwas mit dem ersten Stick passieren sollte.
Was tun mit Handy- und DSL-Vertrag usw. nach Todesfall?
Jeder Mensch muss
diese Erde einmal verlassen. Im Lauf seines Lebens hat der Verstorbene
aber sicherlich Verträge im Bereich der Telekommunikation oder für
Streaming-Dienste beziehungsweise Pay-TV abgeschlossen. Informiert
niemand die Vertragspartner über das Ableben des Vertragsinhabers,
laufen die Verträge kostenpflichtig weiter.
Grundsätzlich gilt zunächst einmal: Verträge sind einzuhalten. Ist
aber der ursprüngliche Vertragspartner nicht mehr da, lassen sich die
meisten Provider und Diensteanbieter auf eine Kulanzregelung ein
und beenden den Vertrag. Das geht aber nicht immer so einfach wie
gedacht. Darum hat teltarif.de hier viele Tipps und Empfehlungen zusammengestellt
Ebenso zum Thema "Digitaler Nachlass: Online-Accounts erben und vererben".
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