Ihr Energielieferant ist pleite. Was tun?
Wo
Licht ist, ist auch Schatten: Der freie Wettbewerb auf dem Strom- und
Gasmarkt
ermöglicht Verbrauchern kleinere Rechnungen, aber der Nachteil ist,
dass die
Billiganbieter knapp kalkulieren müssen und somit insolvent werden
könnten. Das ist vor der Energiekrise 2022 noch selten passiert (z.B. TelDaFax), aber
gesetzt den
Fall, Ihr Energieversorger geht pleite, was dann?
Die
gute Nachricht steht im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Demnach muss
ein Verbraucher bei Konkurs seines Strom- oder Gaslieferanten nicht
befürchten, im
Dunkeln und Kalten zu sitzen. Der Bezug von Energie ist ein
Grundbedürfnis, so
dass man weiterhin und lückenlos beliefert werden muss.
An
die Stelle des insolventen Versorgers tritt sofort der örtliche
Grundversorger, d.h. in den meisten Fällen die Stadtwerke oder einer
der großen
Strom/Gas-Monopolisten. Darüber wird man schriftlich informiert.
Die
Grundversorgung ist also gesichert, allerdings in der Regel mit dem
Nachteil, dass der Grundtarif des Ersatzlieferanten deutlich teurer
ist. Doch
der Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger kann weiterhin monatlich
gekündigt
werden, so dass man kurzfristig wieder zu einem günstigeren Anbieter
wechseln
kann.
Während
also die ununterbrochene Stromversorgung kein Problem ist, ist die
Frage nach der Rückerstattung unverbrauchter Energiegelder ein ganz
spannende:
Viele Billiganbieter sehen nämlich vor, dass man durch Vorkasse für ein
ganzes
Jahr den günstigsten Tarif bekommt und hier liegt die Gefahr:
Dies sollte
man möglichst vermeiden und nur monatliche
Abschlagszahlungen akzeptieren. Auch
Kautionen unterliegen dem Insolvenzrisiko!
Wird
der Strom- oder Gaslieferant zahlungsunfähig, sind die Aussichten
nämlich
gering, dass man sein im Voraus gezahltes Geld zurückbekommt. Grund:
Per Gesetz
ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, zuerst die Gläubiger zu
entschädigen.
Dennoch sollte man nicht so leicht aufgeben und seine Ansprüche
anmelden, denn
auch Kunden könnten als Gläubiger eingestuft werden und die Entwicklung
der
Rechtsprechung steht in diesem Bereich erst am Anfang.
Weitaus
besser sieht die Sache aus, wenn der von
Pleite bedrohte Lieferant von einem Mitbewerber aufgekauft wird.
Dann
übernimmt der Käufer alle Verpflichtungen und die Vorauszahlung ist
auf keinen Fall verloren.
Wussten
Sie,
dass laut
Statistischem
Bundesamt z.B. die deutschen Strompreise 38% über dem europäischen
Durchschnitt
liegen? Ein
Stromanbieter-Wechsel lohnt sich in sehr vielen Fällen und kann
Einsparungen
von mehreren Hundert Euro pro Jahr erbringen. Ein weiteres
Einsparpotenzial besteht bei Gas.
Um einen
günstigeren
Anbieter zu finden, könnten
Sie sich an eines der Vergleichsportale wenden, die im Internet
zahlreich zu
finden sind. Das Problem ist allerdings, dass diese nicht wirklich
unabhängig
sind. Sie sind im Grunde große Verkäufer von Strom- und Gastarifen und
verdienen damit sehr viel Geld.
Als
Laie
können Sie meist nicht die Haken und Ösen der verschiedenen Tarife
erkennen. Ein neutraler, zertifizierter Energieberater klärt Sie viel
besser auf.
Erfahren
Sie hier, wie:
Wertvolle Tipps zum Wechsel
des Energieversorgers
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