Private
Ebay-Verkäufer im Visier des Fiskus
Auf der Suche nach neuen Steuereinnahmen
schaut die
Finanzverwaltung immer genauer bei Ebay hin und hat hier vor allem die
so
genannten Privat-Gewerblichen im Fokus. Darunter versteht man Personen,
die
sich als Privatverkäufer bezeichnen, aber nach Meinung des Fiskus so
viel
verkaufen, dass es als gewerblich gilt. Was viele Ebay-Verkäufer gar
nicht
wissen: Ihr Finanzamt kann sich problemlos Einblick in die Aktivitäten
des
Accounts verschaffen!
Da in diesen mageren Zeiten vom regulären
Einkommen
immer weniger zur freien Verfügung bleibt, bessern sich viele ihre
Haushaltskasse durch Ebay-Auktionen auf. Doch wenn der Nebenverdienst
eine
gewisse Grenze überschreitet, kann plötzlich auch bei rein privaten
Verkäufen
eine Umsatzsteuerpflicht ausgelöst werden. §19 des Umsatzsteuergesetzes
kennt die sog.
Kleinunternehmerregelung, nach der bei Umsätzen unter 17.500 Euro pro
Jahr im Regelfall
keine Umsatzsteuer anfällt. Aber wer z.B. seinen Haushalt oder eine
Privatsammlung
auflöst, kann auch als Nichtgewerbetreibender zur Kasse gebeten werden.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte
solch einen
Fall zu beurteilen (Urteil vom 22.9.2010; Az: 1 K 3016/08): Jemand
hatte über
Jahrzehnte hinweg aus reiner Sammelleidenschaft und ohne
Gewinnerzielungsabsicht eine beträchtliche Sammlung aufgebaut. Doch
schließlich
trennte er sich wieder davon und verkaufte über einen Zeitraum von
dreieinhalb Jahren 1.200 Gegenstände. Der jährliche Umsatz betrug dabei
20.000
bis 30.000 Euro, lag also über dem Freibetrag laut Umsatzsteuergesetz.
Dadurch dass die
Finanzverwaltung Einblick in alle
Ebay-Konten nehmen kann, kam sie dem Sammler auf die Spur und wollte
19%
Umsatzsteuer haben. Der Verkäufer widersprach, da er nicht gewerblich
gehandelt, sondern nur eine private Sammlung aufgelöst habe. Das
Finanzgericht
musste entscheiden - und tat dies zu Gunsten des Finanzamtes, da
auch ein
privater Sammler als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1
Umsatzsteuergesetz anzusehen ist, wenn es sich um eine
Verkaufstätigkeit
handelt, die langfristig, intensiv und mit erheblichem
organisatorischem
Aufwand angelegt ist.
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