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Private Ebay-Verkäufer im Visier des Fiskus

Auf der Suche nach neuen Steuereinnahmen schaut die Finanzverwaltung immer genauer bei Ebay hin und hat hier vor allem die so genannten Privat-Gewerblichen im Fokus. Darunter versteht man Personen, die sich als Privatverkäufer bezeichnen, aber nach Meinung des Fiskus so viel verkaufen, dass es als gewerblich gilt. Was viele Ebay-Verkäufer gar nicht wissen: Ihr Finanzamt kann sich problemlos Einblick in die Aktivitäten des Accounts verschaffen!

Da in diesen mageren Zeiten vom regulären Einkommen immer weniger zur freien Verfügung bleibt, bessern sich viele ihre Haushaltskasse durch Ebay-Auktionen auf. Doch wenn der Nebenverdienst eine gewisse Grenze überschreitet, kann plötzlich auch bei rein privaten Verkäufen eine Umsatzsteuerpflicht ausgelöst werden. §19 des Umsatzsteuergesetzes kennt die sog. Kleinunternehmerregelung, nach der bei Umsätzen unter 17.500 Euro pro Jahr im Regelfall keine Umsatzsteuer anfällt. Aber wer z.B. seinen Haushalt oder eine Privatsammlung auflöst, kann auch als Nichtgewerbetreibender zur Kasse gebeten werden.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte solch einen Fall zu beurteilen (Urteil vom 22.9.2010; Az: 1 K 3016/08): Jemand hatte über Jahrzehnte hinweg aus reiner Sammelleidenschaft und ohne Gewinnerzielungsabsicht eine beträchtliche Sammlung aufgebaut. Doch schließlich trennte er sich wieder davon und verkaufte über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren 1.200 Gegenstände. Der jährliche Umsatz betrug dabei 20.000 bis 30.000 Euro, lag also über dem Freibetrag laut Umsatzsteuergesetz.

Dadurch dass die Finanzverwaltung Einblick in alle Ebay-Konten nehmen kann, kam sie dem Sammler auf die Spur und wollte 19% Umsatzsteuer haben. Der Verkäufer widersprach, da er nicht gewerblich gehandelt, sondern nur eine private Sammlung aufgelöst habe. Das Finanzgericht musste entscheiden - und tat dies zu Gunsten des Finanzamtes, da auch ein privater Sammler als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz anzusehen ist, wenn es sich um eine Verkaufstätigkeit handelt, die langfristig, intensiv und mit erheblichem organisatorischem Aufwand angelegt ist.

Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS







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