Warum
Sie E-Geld-Institute nutzen sollten
E-Geld-Institute
sind noch wenig bekannt, obwohl sie für Sie und Ihr Geld große Vorteile
haben gegenüber klassischen Banken. Erfahren Sie hier, um welche
Vorteile es sich handelt und welche Institute empfehlenswert sind:
E-Geld, also elektronisches Geld, kennen Sie bereits. Dieses digitale
Bargeld gibt es als elektronische Geldbörse in Form von Chipkarten,
Zahlungskarten, NFC-Chips (Nahfeldkommunikation), E-Vouchers
(Online-Gutscheinen) oder Online-Zahlungskonten. In naher Zukunft
werden E-Geld-Funktionen in jedem Smartphone integriert sein.
Zwei Arten
So wie es beim klassischen Geld zwei Arten gibt, nämlich Bargeld und
Buchgeld, gibt es auch beim E-Geld zwei Formen: Beim Kartengeld wird
Guthaben auf eine Karte geladen, Netzgeld ist Guthaben auf Konten von
E-Geld-Instituten.
Vorteil Nr. 1: Keine
Schufa
Banken und Online-Banken sammeln personenbezogene Informationen und
nehmen eine Bonitätsprüfung vor bei der Schufa und anderen
Auskunfteien. Dorthin geben Sie dann auch die Daten weiter, wo sie auf
Jahre hinaus bzw. für alle Zeiten gespeichert werden.
E-Geld-Institute nehmen dagegen keine Bonitätsprüfung vor. Es erfolgt
somit auch keine Datenweitergabe an die Schufa u.ä. Das liegt natürlich
daran, dass alle Konten, auch die Prepaid-Kreditkarten, nur auf
Guthabenbasis geführt werden. E-Geld-Institute haben also kein
Kreditrisiko, was für Sie als Verbraucher ein Vorteil ist in Bezug auf
den Datenschutz.
Vorteil Nr. 2:
Pfändungssicherheit
Wussten Sie, dass allein in Deutschland zwischen 300.000 und 350.000
Konten gepfändet werden? Tatsache, und zwar monatlich! Auch wenn es
seit 2009 die gesetzliche Möglichkeit gibt, ein normales Girokonto bei
einer klassischen Bank in ein P-Konto (pfändungsfreies Konto)
umzuwandeln, wodurch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.179,99 Euro (entsprechend mehr, wenn Unterhaltspflicht besteht) pro
Kalendermonat vor Pfändung geschützt wird – man hat doch allzu häufig
große Scherereien mit seiner Bank. Die versucht nämlich gerne,
pfändungsbedrohte Konten zu kündigen oder gar zu sperren. Und die
Kreditkarten, die damit verbunden sind gleich mit…
Doch selbst wenn das nicht passiert, hat man Nachteile, denn: Die
Pfändung wird an die Schufa gemeldet, was die Bonität sofort
verschlechtert. Und damit hat man bei einem eventuellen Kredit in der
Zukunft von vornherein einen schlechteren Zinssatz.
Das kann Ihnen bei einem E-Konto nicht passieren. Auch dort können Sie
zwar Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln und Ihre Pfändungsfreigrenze
bleibt geschützt, aber eine Meldung an die Schufa erfolgt nicht. Somit
verschlechtert sich auch nicht Ihr Schufa-Score. Ihr Konto wird nicht
gesperrt und die Prepaid-Kreditkarte ebenfalls nicht.
Vorteil Nr. 3:
Gebührensicherheit
Die kostenlosen oder kostengünstigen Girokonten von klassischen Banken
wurden in der Regel quersubventioniert. Zwar hatte die Bank kaum oder
keine Einnahmen in Form von Kontoführungsgebühren, aber der Kunde
zahlte letztendlich doch: durch teure Kredite und Dispokredite, durch
unrentable Banksparpläne oder Produkte aus dem Versicherungsbereich usw.
Bei E-Geld-Instituten kann Ihnen das nicht passieren. Diese verdienen
ihr Geld nur durch Kontoführungs- und Kreditkartengebühren, und diese
sind transparent. Verdeckte Produktverkäufe finden nicht statt.
Noch mehr Vorteile
Bei E-Geld-Instituten können nicht nur Privatpersonen ein Konto
eröffnen; auch Geschäftskonten sind dort möglich. Alle Konten
beinhalten eine eigene IBAN und BIC sowie eine Prepaid-Kreditkarte.
Somit gibt es keinerlei Probleme bei SEPA-Überweisungen und
-Lastschriften.
Ein weiterer Pluspunkt ist sicherlich, dass E-Geld-Konten keinerlei
Verbindung zu einem Bankkonto haben…
Und dann dürfen Sie nicht vergessen, dass E-Geld-Institute nicht Teil
der unseligen Haftungsgemeinschaft der EU-Bankenunion sind (denn sie vergeben ja
keine Kredite)! Eines Tages wird genau dies so mancher klassischen Bank
zum Verhängnis werden.
Dies führt logischerweise zu einem weiteren - ganz wichtigen - Vorteil:
Weil E-Geld-Institute keine Banken sind, nehmen sie auch nicht am AIA (Automatischer Informations-Austausch von Kontodaten) teil !!
Besteht für
E-Geld-Institute eine staatliche Aufsicht?
Ja, die gibt es. Die EU hatte schon vor Jahren die EU-E-Geld-Richtlinie
(2009/110/EG) verabschiedet und der Deutsche Bundestag hat sie endlich
per 01.03.2016 umgesetzt. Damit untersteht sie – wie herkömmliche
Geldinstitute – der Bafin, also Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht. Dies ist ein weiteres Merkmal für die
Sicherheit von E-Geld-Instituten.
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