Dividenden
steuerfrei kassieren
Eine alte Börsenweisheit lautet: „Sell in
May and go
away“. „Buy in May“ (oder im Frühjahr) ist aber auch eine Überlegung
wert. Denn
fast 80% der Dividenden der deutschen Aktienunternehmen werden im April
und Mai
ausgezahlt. In den Genuss kommt, wer zum Auszahlungszeitpunkt
entsprechende
Papiere im Depot hat. Diese Ausschüttungen sind steuerpflichtig – aber
nicht
alle!
Nach Einführung der Abgeltungssteuer per
1.1.2009
unterliegen die meisten Dividenden dieser Steuerart. Sie beträgt 25%
plus
Solidaritätszuschlag. Wer in der Kirche ist, zahlt darauf auch noch
Kirchensteuer, alles in allem können rund 28% fällig werden.
Wenig bekannt ist, dass nicht alle
Dividenden-Ausschüttungen
steuerpflichtig sind (was die Rendite interessanter macht).
Immer dann, wenn die Auszahlung nicht aus
dem
operativen Geschäft, sondern aus Bilanz-Rücklagen (dem sog.
steuerlichen
Einlagekonto nach §27 Körperschaftssteuergesetz) gezahlt wird, können
Hunderttausende Aktionäre ihre Dividende steuerfrei kassieren. Wenn
Firmen in
der Vergangenheit eine entsprechende steuerliche Umstrukturierung
vorgenommen
hatten, werden in diesem Einlagekonto u.a. offene und verdeckte Sach-
und
Bareinlagen und andere Zahlungen verbucht, die nicht in das Nennkapital
der
Gesellschaft geflossen waren. "Damit ist die Dividende aus steuerlicher
Sicht eine Kapitalrückzahlung und unterliegt deshalb nicht der
Abgeltungsteuer," sagt Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung
für Wertpapierbesitz.
Bei den im DAX gelisteten Unternehmen sind
unter
anderem folgende Titel steuerfrei:
- Deutsche
Telekom (Rendite 2011: ansehnliche 6,2%)
- Deutsche Post
- Deutsche
Wohnen
- Deutsche
Euroshop
Weitere sind zum Beispiel:
- Hawesko
(Weinhandel)
- Your Family
Entertainment,
- Mensch und
Maschine Software
- Kontron
- und andere
Die Deutsche Post wird Dividenden noch
mehrere Jahre
steuerfrei ausschütten, die Deutsche Telekom noch mindestens bis 2013.
Aktionäre,
die solche Aktien noch vor dem 1.1.2009 gekauft hatten, haben zudem den
Vorteil, dass sie auch Kursgewinne nicht mit dem Fiskus teilen müssen!
Neuaktionäre erhalten beim Verkauf einen Abschlag in Höhe der
jeweiligen
Dividende.
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