Die 3 Arten des Crowdfinance:
Funding - Lending - Investing
Sie
sind ähnlich, aber nicht identisch: Crowdfunding,
Crowdinvesting und Crowdlending haben als Finanzierungsmodelle
ganz
besondere Eigenarten – und bieten Anlegern individuelle Chancen. Wir
sagen
Ihnen, welche.
Grundsätzlich gilt:
Menschen, die sich
mit anderen zu einem Verbund zusammenschließen, gewinnen schneller und
effektiver an Einfluss als Einzelkämpfer. An diesem Punkt setzen
Crowdfunding,
Crowdlending und Crowdinvesting an: Der
Schwarm hat die Macht. Alle drei Modelle sind stark auf dem
Vormarsch,
da man sich heute über das Internet ruckzuck mit anderen vernetzen kann.
Crowdfinance gibt es in Deutschland etwa seit dem Jahr 2011.
Im Jahr 2013 wurden 56,7 Mi. Euro investiert (Crowdfunding: 5,3
Mio. €, Crowdinvesting: 15 Mio. €, Crowdlending: 36,4 Mio. €).
Im
Jahr 2018 wuchs der Gesamtmarkt bereits auf 297,3 Mio. Euro. Für 2019
werden weiterhin überdurchschnittliche Zuwächse erwartet.
Der Ablauf beim Crowdfinancing stets
so: Viele
geben Geld, einer sammelt es ein, für alle entsteht eine
Win-win-Situation. Aber: Zwischen Crowdfunding, Crowdlending und Crowdinvesting gibt es
entscheidende Unterschiede.
Crowdfunding
Beim Crowdfunding stehen in
der Regel künstlerische Projekte im Vordergrund,
die durch die Crowd (deutsch: der Schwarm) finanziert werden: Filme,
Musikalben, Spiele oder Events. Das Endprodukt selbst ist die größte
Belohnung
für die Geldgeber, oft gibt es zusätzlich noch kleine Geschenke und
exklusive
Boni.
In Ausnahmefällen lohnen sich Crowdfunding-Projekte für die Anleger
sogar
in finanzieller Hinsicht. Aktuelles Beispiel: Die deutsche Kino-Kultkomödie „Stromberg – Der Film“
wurde innerhalb einer einzigen Woche von über 3.000 Menschen mit einer
Gesamtsumme von einer Million Euro unterstützt. Als Belohnung konnten
die Fans
ihren Serienhelden auf der Kinoleinwand bewundern – und wurden sogar an
den
Erlösen aus dem Ticketverkauf beteiligt. Pro Kinoticket fließt ein Euro
zurück
an die Anleger. Gehen eine Million Zuschauer ins Kino, bleibt jeder
Anleger
verlustfrei. Für jede weitere verkaufte Eintrittskarte gehen noch
einmal 50
Cent an die Investoren, so dass diese am Ende sogar eine stattliche
Rendite
erzielen können.
Crowdlending
Crowdlending kennen Sie als
eventueller auxmoney-Anleger bereits. Ein wichtiger Unterschied zum
Crowdfunding: Finanzielle Gewinne
sind aus Anlegersicht nicht nur realistisch, sondern auch ausdrücklich
erwünscht. Dennoch bleibt auch der gesellschaftliche Nutzen beim
Crowdlending
nicht auf der Strecke. Kreditsuchende, die über auxmoney einen Kredit
erhalten,
sind beispielsweise Selbstständige oder
Freiberufler, denen eine traditionelle Bank wahrscheinlich
niemals einen
Kredit bewilligt hätte.
Crowdinvesting
Beim Crowdinvesting
wiederum
beteiligen sich Privatanleger an Start-up-Unternehmen,
zum Beispiel über Genussrechte oder partiarische Darlehen. Jeder
Anleger hofft
natürlich, von Anfang an den richtigen Riecher gehabt zu haben und am neuen Facebook beteiligt zu sein.
Allerdings überleben längst nicht alle jungen Unternehmen; der
Totalverlust des
eingesetzten Kapitals ist möglich.
Immerhin stellt eine
Studie, die das Bundesfinanzministerium in Auftrag gegeben hatte, fest,
dass die Ausfallrate beim Crowdinvesting nur bei 14 Prozent liegt. Die
„Überlebensfähigkeit von Start-ups, die über die Crowd finanziert
werden, ist höher als bei übrigen Start-ups.“ Normalerweise beträgt
nämlich die Ausfallquote von neuen Unternehmensgründungen rund 30
Prozent laut Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb.
Crowdinvesting
bietet also ebenfalls
gute
Perspektiven auf finanzielle Gewinne, beinhaltet allerdings auch
gewisse
Risiken, was aber im Wirtschaftsleben normal ist. Dafür sind die
Renditen für heutige Zeiten interessant und können bis zu 10 Prozent
betragen, meist liegen Sie jedoch im Bereich von 4-7%. Speziell beim
Immobilien-Crowdfunding (s.u.) durchaus normal.
Anlegerschutz
Seit 2015 gibt es ein Kleinanlegerschutzgesetz, unter das auch Crowdfinancing fällt. Demnach
müssen für Vermögensanlagen bis zu 2,5 Mio. Euro, die über sogenannte
partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen finanziert werden, müssen
keine Verkaufsprospekte mehr erstellt werden. Es genügt ein 3-seitiges
Informationsblatt über das Projekt und das Start-up Unternehmen. Verbraucherschützer bemängeln das allerdings. Doch für Finanzierungssuchende reduziert sich der Aufwand und das Kostenrisiko.
Ebenfalls
um Kleinanleger zu schützen, wurde im Gesetz eine
Beteiligungs-Obergrenze eingeführt. Sie leigt bei 1.000 Euro pro
Projekt.
Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn der Anlager über ein frei
verfügbares Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügt; dann kann er
bis zu 10.000 Euro investieren.
Die Zukunft in der heutigen Niedrigzins-Zeit Weil
Sparbücher, Tages- und Festgeldkonten kaum noch Zinserträge abwerfen,
entdecken immer mehr Kleinanleger die Crowdfunding-Plattformen für
Start-up-Unternehmen und für Immobilien. Sie versprechen höhere
Renditen als Festgeld & Co.
Crowdfunding für Unternehmens-Projekte u.a.:
Crowdfunding für Immobilien-Projekte u.a.:
Crowdfunding für Vereins-Projekte:
Eine gute
Informationsquelle über den Crowdunding-Markt im Allgemeinen und die
einzelnen deutschsprachigen Crowdfunding-Plattformen ist: https://www.crowdfunding.de/
Crowdfunding
jetzt auch für Ihre eigenen privaten Traumprojekte
Das Spektrum der Möglichkeiten ist riesig:
Ob unternehmerische oder kreative Ideen, ob soziale Projekte oder
Erfindungen, die Chancen sind nahezu unbegrenzt. Sogar private Spenden
kann man für sich per Crowdfunding einsammeln. So hat z.B. ein Projektbetreiber mal mit einer simplen
Kartoffelsalat-Kampagne über 50.000 Euro eingesammelt.
Und Barak Obama wurde auch durch Crowdfunding zwei Mal zum US-Präsidenten gewählt...
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