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Die 3 Arten des Crowdfinance:
Funding - Lending - Investing

Sie sind ähnlich, aber nicht identisch: Crowdfunding, Crowdinvesting und Crowdlending haben als Finanzierungsmodelle ganz besondere Eigenarten – und bieten Anlegern individuelle Chancen. Wir sagen Ihnen, welche.

Grundsätzlich gilt: Menschen, die sich mit anderen zu einem Verbund zusammenschließen, gewinnen schneller und effektiver an Einfluss als Einzelkämpfer. An diesem Punkt setzen Crowdfunding, Crowdlending und Crowdinvesting an: Der Schwarm hat die Macht. Alle drei Modelle sind stark auf dem Vormarsch, da man sich heute über das Internet ruckzuck mit anderen vernetzen kann.

Crowdfinance gibt es in Deutschland etwa seit dem Jahr 2011.
Im Jahr 2013 wurden 56,7 Mi. Euro investiert (Crowdfunding: 5,3 Mio. €, Crowdinvesting: 15 Mio. €, Crowdlending: 36,4 Mio. €).

Im Jahr 2018 wuchs der Gesamtmarkt bereits auf 297,3 Mio. Euro. Für 2019 werden weiterhin überdurchschnittliche Zuwächse erwartet.

Der Ablauf beim Crowdfinancing stets so: Viele geben Geld, einer sammelt es ein, für alle entsteht eine Win-win-Situation. Aber: Zwischen Crowdfunding, Crowdlending und Crowdinvesting gibt es entscheidende Unterschiede.

Crowdfunding

Beim Crowdfunding stehen in der Regel künstlerische Projekte im Vordergrund, die durch die Crowd (deutsch: der Schwarm) finanziert werden: Filme, Musikalben, Spiele oder Events. Das Endprodukt selbst ist die größte Belohnung für die Geldgeber, oft gibt es zusätzlich noch kleine Geschenke und exklusive Boni.
In Ausnahmefällen lohnen sich Crowdfunding-Projekte für die Anleger sogar in finanzieller Hinsicht. Aktuelles Beispiel: Die deutsche Kino-Kultkomödie „Stromberg – Der Film“ wurde innerhalb einer einzigen Woche von über 3.000 Menschen mit einer Gesamtsumme von einer Million Euro unterstützt. Als Belohnung konnten die Fans ihren Serienhelden auf der Kinoleinwand bewundern – und wurden sogar an den Erlösen aus dem Ticketverkauf beteiligt. Pro Kinoticket fließt ein Euro zurück an die Anleger. Gehen eine Million Zuschauer ins Kino, bleibt jeder Anleger verlustfrei. Für jede weitere verkaufte Eintrittskarte gehen noch einmal 50 Cent an die Investoren, so dass diese am Ende sogar eine stattliche Rendite erzielen können.

Crowdlending

Crowdlending kennen Sie als eventueller auxmoney-Anleger bereits. Ein wichtiger Unterschied zum Crowdfunding: Finanzielle Gewinne sind aus Anlegersicht nicht nur realistisch, sondern auch ausdrücklich erwünscht. Dennoch bleibt auch der gesellschaftliche Nutzen beim Crowdlending nicht auf der Strecke. Kreditsuchende, die über auxmoney einen Kredit erhalten, sind beispielsweise Selbstständige oder Freiberufler, denen eine traditionelle Bank wahrscheinlich niemals einen Kredit bewilligt hätte.

Crowdinvesting

Beim Crowdinvesting wiederum beteiligen sich Privatanleger an Start-up-Unternehmen, zum Beispiel über Genussrechte oder partiarische Darlehen. Jeder Anleger hofft natürlich, von Anfang an den richtigen Riecher gehabt zu haben und am neuen Facebook beteiligt zu sein. Allerdings überleben längst nicht alle jungen Unternehmen; der Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.

Immerhin stellt eine Studie, die das Bundesfinanzministerium in Auftrag gegeben hatte, fest, dass die Ausfallrate beim Crowdinvesting nur bei 14 Prozent liegt. Die „Überlebensfähigkeit von Start-ups, die über die Crowd finanziert werden, ist höher als bei übrigen Start-ups.“ Normalerweise beträgt nämlich die Ausfallquote von neuen Unternehmensgründungen rund 30 Prozent laut Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb.

Crowdinvesting bietet also ebenfalls gute Perspektiven auf finanzielle Gewinne, beinhaltet allerdings auch gewisse Risiken, was aber im Wirtschaftsleben normal ist. Dafür sind die Renditen für heutige Zeiten interessant und können bis zu 10 Prozent betragen, meist liegen Sie jedoch im Bereich von 4-7%. Speziell beim Immobilien-Crowdfunding (s.u.) durchaus normal.

Anlegerschutz

Seit 2015 gibt es ein Kleinanlegerschutzgesetz, unter das auch Crowdfinancing fällt. Demnach müssen für Vermögensanlagen bis zu 2,5 Mio. Euro, die über sogenannte partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen finanziert werden, müssen keine Verkaufsprospekte mehr erstellt werden. Es genügt ein 3-seitiges Informationsblatt über das Projekt und das Start-up Unternehmen. Verbraucherschützer bemängeln das allerdings. Doch für Finanzierungssuchende reduziert sich der Aufwand und das Kostenrisiko.

Ebenfalls um Kleinanleger zu schützen, wurde im Gesetz eine Beteiligungs-Obergrenze eingeführt. Sie leigt bei 1.000 Euro pro Projekt. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn der Anlager über ein frei verfügbares Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügt; dann kann er bis zu 10.000 Euro investieren.

Die Zukunft in der heutigen Niedrigzins-Zeit
Weil Sparbücher, Tages- und Festgeldkonten kaum noch Zinserträge abwerfen, entdecken immer mehr Kleinanleger die Crowdfunding-Plattformen für Start-up-Unternehmen und für Immobilien. Sie versprechen höhere Renditen als Festgeld & Co.

Crowdfunding für Unternehmens-Projekte u.a.:

Crowdfunding für Immobilien-Projekte u.a.:

Crowdfunding für Vereins-Projekte:
Eine gute Informationsquelle über den Crowdunding-Markt im Allgemeinen und die einzelnen deutschsprachigen Crowdfunding-Plattformen ist: https://www.crowdfunding.de/

Crowdfunding jetzt auch für Ihre eigenen privaten Traumprojekte
Das Spektrum der Möglichkeiten ist riesig:
Ob unternehmerische oder kreative Ideen, ob soziale Projekte oder Erfindungen, die Chancen sind nahezu unbegrenzt. Sogar private Spenden kann man für sich per
Crowdfunding einsammeln. So hat z.B. ein Projektbetreiber mal mit einer simplen Kartoffelsalat-Kampagne über 50.000 Euro eingesammelt.
Und Barak Obama wurde auch durch Crowdfunding zwei Mal zum US-Präsidenten gewählt...

 


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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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