USA: Vermeintlich
mittelloser Mann hinterlässt riesigen Goldschatz
In Nevada in den USA sorgte der Tod eines 69 Jahre alten Mannes für Schlagzeilen. Der vermeintlich
mittellose und einsame Rentner lag schon rund einen Monat tot in seinem Haus,
bevor Nachbarn die Polizei riefen. Diese fand den Mann und erledigte
routinemäßig den Papierkram.
Dann wurde ein
Putztrupp gerufen, um das Haus zu räumen und zu säubern. Und die staunten nicht
schlecht. In der Garage fanden sie eine Kiste mit Goldmünzen. Und dann ging es
im Haus weiter. Überall fanden sie Münzen und Wertpapiere versteckt.
Als alles
zusammengetragen und ausgerechnet wurde, kam man auf einen Wert von rund sieben
Millionen Dollar. Das meiste davon wird wohl an den Staat gehen. Den Rest
bekommt wahrscheinlich eine entfernte Cousine. (Quelle:
augsburger-allgemeine.de/shortnews.de)
Frankreich: Überraschung beim Dopingtest
Donell "D. J."
Cooper Jr. (28) ist ein US-amerikanischer Basketballspieler. Da
er es trotz großem Talent nicht in die NBA geschafft hat, spielte er in Europa,
zuletzt in der 1. Französischen Liga beim AS Monaco. Nun wurde er von
Weltverband für zwei Jahre gesperrt wegen Betrugsversuch bei einem Dopingtest.
Die Sache wäre wohl gar nicht aufgeflogen, wenn man im Urin nicht humanes
Choriongonadotropin, kurz hCG, gefunden hätte. Das ist ein
Schwangerschafts-Hormon! Cooper musste eingestehen, dass er das Urin seiner Freundin
verwendet hatte. Beide ahnten zu dem nicht, dass sie
ein Kind erwartete. (Quelle)
Schweiz: Besucherin weigert
sich, Gefängnis wieder zu verlassen
Eine Besucherin eines Knasts im
Kanton Thurgau geweigerte sich, selbigen wieder zu verlassen. Sie leistete
den
Polizisten Widerstand und musste hinausgetragen
werden. Kaum draußen, versuchte sie erneut, das Gefängnis zu betreten,
wurde aber in der
Schleuse abgefangen und von den Beamten bis zu ihrem Auto
begleitet.
Damit noch nicht genug des renitenten Verhaltens: Die Frau verklagte
nämlich die Polizisten anschließend wegen Freiheitsberaubung (!)
und Nötigung. Das Obergericht des Kantons
sah diese Straftatbestände
zwar
als erfüllt an,
stellte das Verfahren gegen die Beamten aber ein, weil sie
wegen des zweimaligen
Hausfriedensbruchs der Frau keine andere Wahl hatten. (Quelle:
justillon.de)
Kehl:
Frau weigert sich zu gehen nach Sex-Wochenende mit Zufallsbekanntschaft
In Kehl hatte ein
66-Jähriger eine Frau am Bahnhof kennen gelernt und zu sich nach Hause
mitgenommen. Die beiden verbrachten das ganze Wochenende zusammen. Die
Wohnung oder der Sex oder beides schienen der Frau so gut gefallen zu
haben, dass sie am Montagmorgen – trotz Aufforderung – nicht mehr gehen
wollte. Der Mann musste schließlich die Polizei rufen, die die Frau zum
Verlassen der Wohnung überreden konnte… (Quelle: focus.de)
Dortmund: Bundesweit erstes Bordell mit Sexpuppen
Seit April 2017
gibt es in Dortmund-Schüren einen Puff mit dem sinnigen Namen "BorDoll"
(zusammengesetzt aus Bordell und engl. "Doll" = Puppe). Hier werden
erstmals in Deutschland Sex-Puppen angeboten. Es stehen 11 verschiedene Modelle zur
Verfügung, so dass im Prinzip für jeden Freier-Geschmack etwas dabei
ist. Die Silikon-Dolls bestehen aus thermoplastischen
Elastomeren, die sich unter
Wärmezufuhr plastisch verformen lassen. Preis: 80 Euro die Stunde.
BorDoll-Inhaberin
Evelyn Schwarz versichert: "Der Kunde kann
sich sicher sein, dass die Dolls nach jeder Benutzung fachgemäß
gereinigt und
desinfiziert werden". Die Behörden haben den Betrieb genehmigt.
Österreich: Autofahrer müssen an der Grenze Polizisten suchen
Ein Österreicher fuhr mit seinem Auto nach Slowenien – dafür erhielt er
nun einen Bußgeldbescheid über 50 Euro, wie ORF berichtet. Der Vorwurf:
Er habe sich der Grenzkontrolle entzogen.
Der Beschuldigte
hat dagegen Einspruch eingelegt, denn dies war seiner Darstellung nach
wirklich passiert: Er benutzte einen Grenzübergang, der nicht permanent
besetzt ist. Er habe sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
gehalten und auch das Stopp-Schild beachtet. Doch weit und breit sei
kein Polizist zu sehen gewesen, so dass er weiterfuhr.
Doch die
österreichische Polizei argumentiert: Autofahrer müssten die
Grenzbeamten suchen, falls diese nicht auf ihrem Posten seien. Bei
Grenzübergängen mit unregelmäßigen Kontrollen liege es in der Pflicht
des Autofahrers, sich zu vergewissern, ob eine Grenzkontrolle
stattfindet oder nicht. „Wenn man nicht weiß, ob ein Beamter da ist,
muss man sein Fahrzeug anhalten und schauen, ob ein Grenzbeamter da
ist“, zitiert der ORF einen Sprecher der Polizei. (Quelle:
deutsche-wirtschafts-nachrichten.de)
Feuersalamander soll Rundfunkgebühr
zahlen
Der Beitragsservice für ARD, ZDF und
Deutschlandradio, der früher GEZ hieß, nimmt das Gebühreneinsammeln
überaus
ernst. So sollte auch ein schwarz-gelber Feuersalamander zahlen…
Es begann alles mit einer scherzhaften
Antwort. Der Maler Werner K. zog in seine neue Esslinger Wohnung und
meldete
sich ordnungsgemäß an. Aus irgendeinem Grund hatte diese zwei
Hausnummern. Die
Beamten vom Einwohnermeldeamt wollten wissen, wer denn unter der
anderen Nummer
anzutreffen sei und Werner K. sagte im Spaß: „Hans Werner, mein
Feuersalamander.“
Den Beamten muss entgangen
sein, dass
das nicht ernst gemeint war, und so kam es, dass sie „Hans Werner
Feuersalamander“ an den Beitragsservice meldeten.
Dieser bekam bald darauf Post von der
Ex-GEZ, denn er sollte nun monatlich 17,98 Euro zahlen. Maler Werner K.
nahm
mit dem Beitragsservice Kontakt auf und musste feststellen, dass die
Herrschaften
ihrerseits keinen Spaß machten und hatte seine liebe Not, den Irrtum
aufzuklären. Mit Hilfe der BILD-Zeitung gelangt es dann auch, den Fall
für den
Feuersalamander zu schließen.
Anders sieht es mit dem
Rundfunkbeitrag
für Werner K. selbst aus. Der hatte nämlich noch nie weder Fernseher
noch
Radio, aber das fällt der GEZ-Nachfolge-Organisation schwer zu glauben
und wird
immer noch überprüft…
Übrigens: Obwohl der
Beitragsservice
z.B. im Jahr 2014 8,3 Milliarden Euro einnahm, forderten der
ARD-Vorsitzende
Lutz Marmor und der WDR-Intendant Tom Buhrow in einem Interview noch
mehr. Denn
so könne man ein besseres Programm machen (!).
Und auf die Frage, warum der WDR-Intendant
mehr verdiene als die Bundeskanzlerin, gab er zur Antwort: „Weil die
Kanzlerin
unterbezahlt ist.“
Sacramento
testete giftige Chemikalien im städtischen Trinkwasser. Heimlich.
Die
US-Stadt Sacramento hat ein Jahr lang giftige Chemikalien im
Trinkwasser
getestet, ohne die Bevölkerung darüber zu informieren. Dabei entstanden
krebserregende Stoffe, die auch schon beim Duschen gefährliche Dämpfe
bilden,
die schon beim Einatmen gefährlich sind. Die Behörden geben an, sie
wollten
Geld sparen.
Die
vierteljährlichen Tests wurden mehrfach verlängert, ohne dass sich die
gewünschte Wasserreinigung zu niedrigeren Kosten realisieren ließ.
Um das
Überschreiten bestimmter Grenzwerte zu verschleiern, wurden in
betrügerischer Weise sogar Proben von anderen Wasserwerken zur
Untersuchung
eingeschickt. (Quelle: DWN)
Schweiz: Privatleute müssen
Flüchtlingen hohen Standard bieten
Schweizer, die bei sich Flüchtlinge
aufnehmen möchten, müssen diesen einen Komfort bieten, den der Staat
selber
nicht zur Verfügung stellt:
Beispielsweise muss jeder Flüchtling
ein eigenes möbliertes Zimmer und eine eigene Dusche haben.
Eine Familie muss in einer eigenen
Einliegerwohnung untergebracht werden…
Berlin: Banken bekommen kuriose
Sicherung gegen Geldautomaten-Sprenger
Die
Masche einiger Bankräuber, Geldautomaten zu sprengen, ist vielen Banken
ein
Dorn im Auge. Bei dieser Methode wird nicht nur das Geld entwendet,
sondern es
wird meistens eine kostspielige Renovierung der Räumlichkeiten nötig.
Zudem
sind weitere Konsequenzen, dass die Kunden über längere Zeit keine
Automaten
benutzen können oder gar gleich die ganze Filiale für mehrere Tage
geschlossen
bleiben muss. Die Sicherheitsfirma Securitas montiert nun eine
Sicherung, um das
zu verhindern.
Im
ersten Schritt werden die Bankräuber von dem Geld-Automaten direkt
angesprochen.
Bei fehlender Einsicht werden die Räuber dann rigoros eingenebelt.
Diesen soll
damit die Sprengung unmöglich gemacht werden, da der Nebel 40 Minuten
lang so
dicht ist, dass niemand mehr die Hand vor Augen sieht. (Quelle:
berliner-kurier.de/shortnews.de)
Großbritannien:
Firma erfindet wasserdurchlässigen Beton
Eine
Baufirma in England hat einen Straßenbelag entwickelt, bei dem der
Beton so
porös ist, dass er pro Minute 4.000 Liter Wasser aufnehmen kann. So
sollen
nicht nur Pfützen und Aquaplaning, sondern auch Überschwemmungen
verhindert
werden.
Allerdings ist
dieser Spezial-Beton nicht für Länder mit Bodenfrost
geeignet. Das gefrierende Wasser würde das Material beschädigen.
(Quelle: DWN)
DomRep:
Mädchen oder Junge? In diesem Dorf weiß man das erst nach der Pubertät
In
der Dominikanischen Republik gibt es ein kleines Dorf namens Salinas,
in dem
ungefähr einer von 90 neugeborenen Jungen als vermeintliches Mädchen
zur Welt
kommt.
Eine
Erbkrankheit verhindert durch ein fehlendes Enzym in der
Schwangerschaft die
Bildung von Dihydrotestosteron (DHT). Das Sexualhormon sorgt gewöhnlich
für die
Ausbildung der äußeren männlichen Geschlechtsteile bei der
Fötalentwicklung.
Bei den
Betroffenen wird dann erst während der Pubertät durch eine
erhöhte Ausschüttung von Testosteron der vermeintliche
Geschlechtswandel
nachgeholt. Die Hoden treten aus dem Unterleib heraus und die
"Klitoris" wächst zu einem Penis heran. (Quelle)
Das
ist vielleicht nur in den USA möglich:
17-jähriger
Schüler aus North Carolina besaß Nacktfotos von sich selbst – und wurde
nun
wegen wurde wegen Herstellung und Besitz von Kinderpornografie
angeklagt.
Die
Bilder wurden im Zuge einer schulischen Untersuchung auf seinem Handy
gefunden.
Er hatte auch ein Nacktfoto seiner Freundin darauf. Dies war aber ein
gesonderter Anklagepunkt.
Durch einen Deal
mit der Staatsanwaltschaft konnte ein
Gefängnisaufenthalt nach dem Erwachsenenstrafrecht wegen der
Herstellung und
dem Besitz von Kinderpornografie vermieden werden. Trotzdem wird er ab
sofort
in dem öffentlichen Register für sexuelle Straftäter geführt. (Quelle)
Noch
ein lächerliches US-Urteil
In
Kalifornien bekam ein Angeklagter sein Urteil: zwölf Monate und ein Tag
Gefängnis.
Das fand er aber lächerlich und lachte lauthals.
Der
Richter wertete dies als Missachtung des Gerichts und verdoppelte
kurzerhand
die Strafe.
Das
fand der Angeklagte nun gar nicht mehr lustig und legte Berufung ein.
Ein
Bundesgericht entschied nun: Die Strafverdoppelung ist zulässig.
Bayern: Verarmte 103-Jährige will
Großspende an Kirche wieder zurückhaben
20.000 Euro hat eine mittlerweile
103-jährige Frau aus Oberfranken an die Kirche gespendet und nun will
sie diese
Summe wieder zurückhaben.
Die verarmte Frau lebt in einem Heim
und kann die Kosten nicht mehr bezahlen, so dass ein Anwalt die Spende
an die
evangelische Kirchengemeinde nun wieder rückgängig machen will.
Die Kirche
ist aber empört und fühlt sich "moralisch in den
Schwitzkasten genommen". Man müsse doch erstmal überprüfen, ob nicht
Angehörige
der Frau für das Heim aufkommen können. Nun landet die Angelegenheit
wohl vor
Gericht. (Quelle)
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