Sie
haben etwas Kapital und Sicherheiten für eine Existenzgründung
oder eine Firmenübernahme, aber es reicht nicht ganz? Dann gibt es die
Möglichkeit, den Kredit mit einer sog. öffentlichen Bürgschaft
abzusichern.
Hierzu gibt es in jedem
Bundesland spezielle Bürgschaftsbanken, die von IHKs,
Handwerkskammern und Wirtschaftsverbänden getragen werden und
Unternehmer sowie
Freiberufler bei Kreditfinanzierungen unterstützen.
Dorthin können sich
Antragsteller
auch wenden bei Investitionen in Maschinen, Gebäude, Warenlager,
Betriebsmittel
oder zur Erhöhung der Kontokorrent-Kreditlinie.
Beispiel:
- Für
eine Investition werden 70.000 Euro benötigt.
- Der
Kreditnehmer hat aber nur Eigenkapital und Sicherheiten
in Höhe von 40.000 Euro.
- Die
Bürgschaft der Bürgschaftsbank deckt die fehlenden 30.000
Euro ab.
Die Beantragung der
Bürgschaft geschieht entweder über
die (Haus-)Bank, bei der man den eigentlichen Kredit beantragt oder
kann bei
Kreditsummen bis 100.000 Euro auch direkt bei der Bürgschaftsbank
gestellt
werden.
Wird über die Bank
beantragt, wird ein kompletter zweiter
Satz Unterlagen benötigt, weil die Bürgschaftsbank selbstständig noch
einmal Investitionsvorhaben
und Bonität prüft.
Theoretisch kann die Bürgschaftsbank auch ablehnen, selbst
wenn die Hausbank den Kreditantrag genehmigt hat.
Die Bürgschaftsbanken
bürgen für 50-80% der Kreditsumme
ohne Sicherheiten. Die Obergrenze liegt bei 1 Million Euro.
Für die Bürgschaft muss
eine einmalige Bearbeitungsgebühr
zwischen 0,8 und 1,5% der Bürgschaftssumme sowie eine jährliche Gebühr
zwischen
1 und 1,5% bezahlt werden.
Liste der Bürgschaftsbanken
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