Banken sichern sich allzu
gern doppelt ab. Nicht nur dass
der Kreditnehmer Sicherheiten stellen muss. Wo immer es geht, zieht man
noch
zusätzlich einen Bürgen mit ins Boot.
Ein Bürge wird dann
in Anspruch genommen, wenn der
ursprüngliche Schuldner die vereinbarten Raten nicht mehr zahlt. An
seiner
Stelle muss nun der Bürge so lange tilgen, bis das komplette Darlehen
mit allen
Nebenkosten erledigt ist.
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft einzugehen,
ist also eine höchst gefährliche Sache. Denn
wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann oder will, muss der Bürge
für eine
fremde Forderung gerade stehen – unter ungünstigen Umständen ein Leben
lang,
obwohl er von dem Geld nichts gehabt hat.
Aber so einfach wird das
heute den Banken nun auch nicht
mehr gemacht, weil:
- zum einen
auch ein Bürge ein Verbraucher-Insolvenz-Verfahren beantragen kann;
- zum
anderem auch ein Bürge einen für ihn günstigen Vergleich mit seinem
Gläubiger anstreben kann, wofür sehr gute Chancen bestehen. Denn sonst
besteht die Gefahr, dass im Insolvenzverfahren noch weniger Vermögen
zur Verteilung übrig bleibt;
- drittens
aber die Rechtsprechung dem Bürgen hilft. Nicht selten kommt es
nämlich vor, dass Gläubiger auf Bürgschaften bestehen, obwohl dies
eigentlich sittenwidrig ist. In solch einem Fall können Sie die
Bürgschaft abschütteln, ohne finanziell bluten zu müssen.
Wann liegt
Sittenwidrigkeit vor?
Keine geringeren als der
Bundesgerichtshof (BGH) und das
Bundesverfassungsgericht (BVG) haben dafür einen Kriterien-Katalog
aufgestellt.
Sittenwidrig ist eine Bürgschaft,
- wenn
Sie arm waren, als Sie die Bürgschaft eingegangen sind. Das ist dann
der Fall, wenn Sie überhaupt kein oder nur ein geringes Einkommen
hatten (vgl. BVG 1BvR 567/89, BGH IX ZR 333/95, BGH XI ZR 248/99).
- wenn die
Bank Sie „auf Vorrat“ zum Bürgen gemacht hat. Sie wusste, dass Sie
vermögenslos
sind, erwartet aber, dass Sie irgendwann etwas erben. Werden Sie in
Anspruch
genommen, bevor der Erbfall eintritt, ist das ebenfalls nicht zulässig
(vgl.
BGH IX ZR 69/96).
Dies war eine
Leseprobe aus DER SCHULDEN-K.o. Weitere Infos HIER
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