Bei diesen Merkmalen müssen Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen
Wissen Sie, wann Sie
- auch
als deutscher Kleinunternehmer - mit einer
Betriebsprüfung rechnen müssen?
Als (Klein-)Unternehmer können Sie sich
nicht darauf
verlassen, dass das Finanzamt Sie vergisst, so dass Sie von einer
Außenprüfung
verschont bleiben. Zwar muss der Staat Personalkosten sparen und macht
dabei
auch vor Finanzbeamten nicht halt, wodurch man auf die Idee kommen
könnte, dass
Betriebsprüfer nur noch in mittlere und große Betriebe geschickt werden.
Dem ist leider nicht so. Denn zum einen
sind die
Staatskassen trotz hoher Steuereinnahmen chronisch leer, so dass auch Klein- und Kleinstunternehmen nicht
mehr
unbehelligt bleiben, zumal sie sich keine versierten Steuerberater und
Steueranwälte leisten können, wodurch die Fehlerquote hier in der Regel
deutlich höher ist und es fast immer zu Steuernachzahlungen kommt. Zum
anderen sind heutzutage die Sachbearbeiter besser auf Ungereimtheiten
geschult
und die elektronischen Kontrollmechanismen sehr ausgefeilt, so dass der
Finanzamt-Computer Alarm schlägt, wenn etwas nicht stimmig zu sein
scheint.
- Eine
Gefahrenquelle, die außerhalb des
Einflussbereiches des Steuerpflichtigen liegt, sind die
Steuererklärungen
anderer Steuerzahler. Werden dort Ausgaben aufgrund von Rechnungen
Ihrerseits
geltend gemacht, wird über Kontrollmitteilungen ermittelt, ob Sie diese
Einnahmen selbst versteuert haben.
- Für jede Art
von Betrieb hat das Finanzamt
Referenzzahlen in Bezug auf Umsatz, Ausgaben und Gewinn. Treten hier
eklatante
Abweichungen zum Durchschnitt auf, wird nachgefragt oder gar geprüft.
- Eine
unglaubwürdige oder nicht nachvollziehbare Einnahme-Überschuss-Rechnung
bzw.
Bilanz führt fast immer zu Überprüfungen.
- Wurden in der
Vergangenheit bereits Fehler in der
Steuererklärung gefunden, wird bei zukünftigen genauer hingeschaut.
- Auch nicht
gut macht sich, wenn die Geschäftseinlagen hoch
sind, obwohl das Privatvermögen gering ist.
- Die
Erstattung von Vorsteuerüberschüssen wird
überhaupt nicht mehr gern gesehen. Da hier in der Vergangenheit im
großen Stil
betrogen worden ist, wird erst geprüft, bevor gezahlt wird.
- Verluste sind
bei einem Unternehmen immer mal
möglich; höhere Verluste über einen längeren Zeitraum dagegen machen
Finanzbeamte misstrauisch.
- Wer in der
Vergangenheit seine steuerlichen Pflichten und Fristen häufig
versäumt hatte, wird schärfer beobachtet.
- Auch eine
Änderung der Rechtsform des Unternehmens
kann Argwohn hervorrufen und Betriebsprüfer aktivieren.
- Und ganz
suspekt ist die Aufgabe eines profitablen
Unternehmens oder seine Verlagerung ins Ausland.
Weitere Gründe für eine Betriebsprüfung
können sein:
- Frühere
Betriebsprüfungen führten zu erheblichen Steuernachforderungen
- Starke oder
plötzliche Umsatzschwankungen
- Vermögenszuwachs
ohne dazu passende Einnahmen
- Kostspieliger
Lebensstil ohne dazu passende
Einnahmen
- Wenn Sie
wenig oder keine Steuern zahlen
- Änderung der
Immobilienbewertung im Betriebsvermögen (Einlage oder Entnahme)
ÜBRIGENS:
Durch
eine Änderung des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes hat der
Gesetzgeber den Kreis der Steuerpflichtigen erweitert, bei
denen eine Außenprüfung zulässig ist. Seit 1. Januar 2010 können
alle Steuerpflichtigen geprüft werden, die Überschusseinkünfte von
mehr als 500.000 Euro im Jahr haben, selbst wenn die
o.g. Voraussetzungen nicht vorliegen!
Und wenn die für die
Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen, dann ist
auch bei Privatpersonen mit Einkünften von weniger als 500.000 Euro
eine Außenprüfung möglich...
Häufigkeit von Außenprüfungen
Geprüft wird, wenn Angaben unklar sind oder Unregelmäßigkeiten
vermutet werden (siehe
oben). Darüber hinaus werden die zu prüfenden Unternehmen per Los
ermittelt (!). Ansonsten kann mit folgender Häufigkeit gerechnet werden:
- Großbetriebe werden jährlich geprüft, wenn der
Umsatz mindestens 6,25 Mio. Euro oder der Gewinn mindestens 244.000
Euro beträgt.
- Mittelbetriebe werden durchschnittlich alle 11
Jahre geprüft.
- Kleinbetriebe
mit einem Umsatz von mehr als 145.000 Euro und einem Gewinn von über
30.000 Euro werden durchschnittlich alle 21 Jahre geprüft.
- Kleinstbetriebe
mit einem Umsatz von maximal 145.000 Euro und einem Gewinn von nicht
mehr als 30.000 Euro werden durchschnittlich alle 53 Jahre geprüft.
Wie
der Deutsche Wirtschaftsbrief erfahren hat, sollen die Praktiken der
deutschen Steuerfahndung
ab 2017 deutlich aggressiver werden. Vornehmlich die Umsatzsteuer,
die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer sollen stärker geprüft
werden.
Dabei wird durch die so genannte digitale Rasterfahndung eine
Vorprüfung gemacht.
Somit lassen sich unnütze Prüfungen ausschließen und man kann sich auf
Steuererklärungen
konzentrieren, die nicht plausibel sind und hohe Nachzahlungen
versprechen.
Unter anderem sollen Immobilienmakler, Taxiunternehmer oder Gastronomen
im
Fokus stehen.
Noch eine Zahl:
Statistisch gesehen wird nur jeder 100. Steuerzahler (auch Angestellte)
mit einem Einkommen von bis zu 100.000 Euro intensiver unter die Lupe
genommen.
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