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Bei diesen Merkmalen müssen Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen

Wissen Sie, wann Sie - auch als deutscher Kleinunternehmer - mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen? 

Als (Klein-)Unternehmer können Sie sich nicht darauf verlassen, dass das Finanzamt Sie vergisst, so dass Sie von einer Außenprüfung verschont bleiben. Zwar muss der Staat Personalkosten sparen und macht dabei auch vor Finanzbeamten nicht halt, wodurch man auf die Idee kommen könnte, dass Betriebsprüfer nur noch in mittlere und große Betriebe geschickt werden.

Dem ist leider nicht so. Denn zum einen sind die Staatskassen trotz hoher Steuereinnahmen chronisch leer, so dass auch Klein- und Kleinstunternehmen nicht mehr unbehelligt bleiben, zumal sie sich keine versierten Steuerberater und Steueranwälte leisten können, wodurch die Fehlerquote hier in der Regel deutlich höher ist und es fast immer zu Steuernachzahlungen kommt. Zum anderen sind heutzutage die Sachbearbeiter besser auf Ungereimtheiten geschult und die elektronischen Kontrollmechanismen sehr ausgefeilt, so dass der Finanzamt-Computer Alarm schlägt, wenn etwas nicht stimmig zu sein scheint.

  • Eine Gefahrenquelle, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerpflichtigen liegt, sind die Steuererklärungen anderer Steuerzahler. Werden dort Ausgaben aufgrund von Rechnungen Ihrerseits geltend gemacht, wird über Kontrollmitteilungen ermittelt, ob Sie diese Einnahmen selbst versteuert haben.
  • Für jede Art von Betrieb hat das Finanzamt Referenzzahlen in Bezug auf Umsatz, Ausgaben und Gewinn. Treten hier eklatante Abweichungen zum Durchschnitt auf, wird nachgefragt oder gar geprüft.
  • Eine unglaubwürdige oder nicht nachvollziehbare Einnahme-Überschuss-Rechnung bzw. Bilanz führt fast immer zu Überprüfungen.
  • Wurden in der Vergangenheit bereits Fehler in der Steuererklärung gefunden, wird bei zukünftigen genauer hingeschaut.
  • Auch nicht gut macht sich, wenn die Geschäftseinlagen hoch sind, obwohl das Privatvermögen gering ist.
  • Die Erstattung von Vorsteuerüberschüssen wird überhaupt nicht mehr gern gesehen. Da hier in der Vergangenheit im großen Stil betrogen worden ist, wird erst geprüft, bevor gezahlt wird.
  • Verluste sind bei einem Unternehmen immer mal möglich; höhere Verluste über einen längeren Zeitraum dagegen machen Finanzbeamte misstrauisch.
  • Wer in der Vergangenheit seine steuerlichen Pflichten und Fristen häufig versäumt hatte, wird schärfer beobachtet.
  • Auch eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens kann Argwohn hervorrufen und Betriebsprüfer aktivieren.
  • Und ganz suspekt ist die Aufgabe eines profitablen Unternehmens oder seine Verlagerung ins Ausland.

Weitere Gründe für eine Betriebsprüfung können sein:

  • Frühere Betriebsprüfungen führten zu erheblichen Steuernachforderungen
  • Starke oder plötzliche Umsatzschwankungen
  • Vermögenszuwachs ohne dazu passende Einnahmen
  • Kostspieliger Lebensstil ohne dazu passende Einnahmen
  • Wenn Sie wenig oder keine Steuern zahlen
  • Änderung der Immobilienbewertung im Betriebsvermögen (Einlage oder Entnahme)

ÜBRIGENS:
Durch eine Änderung des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes hat der Gesetzgeber den Kreis der Steuerpflichtigen erweitert, bei denen eine Außenprüfung zulässig ist. Seit 1. Januar 2010 können alle Steuerpflichtigen geprüft werden, die Überschusseinkünfte von mehr als 500.000 Euro im Jahr haben, selbst wenn die o.g. Voraussetzungen nicht vorliegen! 
Und wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen, dann ist auch bei Privatpersonen mit Einkünften von weniger als 500.000 Euro eine Außenprüfung möglich...

Häufigkeit von Außenprüfungen
Geprüft wird, wenn Angaben unklar sind oder Unregelmäßigkeiten vermutet werden (siehe oben). Darüber hinaus werden die zu prüfenden Unternehmen per Los ermittelt (!). Ansonsten kann mit folgender Häufigkeit gerechnet werden:

  • Großbetriebe werden jährlich geprüft, wenn der Umsatz mindestens 6,25 Mio. Euro oder der Gewinn mindestens 244.000 Euro beträgt.
  • Mittelbetriebe werden durchschnittlich alle 11 Jahre geprüft.
  • Kleinbetriebe mit einem Umsatz von mehr als 145.000 Euro und einem Gewinn von über 30.000 Euro werden durchschnittlich alle 21 Jahre geprüft.
  • Kleinstbetriebe mit einem Umsatz von maximal 145.000 Euro und einem Gewinn von nicht mehr als 30.000 Euro werden durchschnittlich alle 53 Jahre geprüft.
Wie der Deutsche Wirtschaftsbrief erfahren hat, sollen die Praktiken der deutschen Steuerfahndung ab 2017  deutlich aggressiver werden. Vornehmlich die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer sollen stärker geprüft werden. Dabei wird durch die so genannte digitale Rasterfahndung eine Vorprüfung gemacht. Somit lassen sich unnütze Prüfungen ausschließen und man kann sich auf Steuererklärungen konzentrieren, die nicht plausibel sind und hohe Nachzahlungen versprechen. Unter anderem sollen Immobilienmakler, Taxiunternehmer oder Gastronomen im Fokus stehen.

Noch eine Zahl:
Statistisch gesehen wird nur jeder 100. Steuerzahler (auch Angestellte) mit einem Einkommen von bis zu 100.000 Euro intensiver unter die Lupe genommen.




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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