Nichts
ist umsonst, selbst der Tod kostet das Leben und eine Menge Geld
obendrein. Die
einzige Branche, die noch niemals Konjunkturprobleme hatte, ist das
Bestattungswesen. Sterben muss jeder früher oder später. Leider geht es
heutzutage richtig ins Geld. Doch bei Kosten zwischen 5.000 und 10.000
Euro
selbst für einfache Beerdigungen lässt auch sich einiges sparen. Hier
die
besten Tipps:
Am meisten Geld ließe sich
sparen, wenn man den Toten im
eigenen Garten vergraben könnte, doch das verbietet leider das
Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Also muss man an anderen
Punkten
ansetzen.
Zunächst sollten Sie
prüfen, ob Sie überhaupt
verpflichtet sind, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen. Auch
dies
regelt das Bestattungsgesetz. Und zwar sind die nächsten Verwandten
dafür
verantwortlich. Das sind in erster Linie der überlebende Ehegatte und
die
Kinder (allerdings nur, wenn sie volljährig sind). Gibt es keinen
Ehegatten
(mehr) oder keine Kinder, sind die Eltern und die Großeltern in der
Pflicht,
danach die volljährigen Geschwister und die Enkelkinder.
Die Beerdigungskosten auf
den Staat abwälzen? Zunächst
regelt der § 1968 des BGB, dass die Erben die Bestattungskosten zu
tragen
haben. Dieser Pflicht kann man sich durch die sog. Erbausschlagung
entziehen,
was meist dort geschieht, wo nichts zu erben ist bzw. nur Schulden
vorhanden
sind. Wenn es keine Erben mehr gibt, bleibt nur das jeweilige
Bundesland als
Erbe übrig (§ 1936 BGB). Doch der Staat, der nicht
erbausschlagsberechtigt ist,
versucht aber seinerseits, die Kosten an die nahen Angehörigen
abzudrücken,
auch wenn sie nicht erbberechtigt sind. Hier wird die Sache nur
juristisch
kompliziert. Notar Dr. Maximilian
Zimmer hat sich in diesem Artikel mit den Problemen auseinandergesetzt,
auch
mit der Möglichkeit, ob und wie das Sozialamt zur Kostenübernahme
verpflichtet
ist: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bestattungsrecht-wenn-keiner-die-beerdigung-bezahlen-will/
Ein Bestattungsunternehmen
ist nur ein Geschäft wie jedes
andere auch, nur dass es eben eine etwas sensible Dienstleistung
anbietet.
Lassen Sie sich jedoch weder von Ihrer Trauer noch von dem
salbungsvollen
Gehabe und Gerede beeindrucken.
Lassen Sie sich auch nicht
moralisch unter Druck setzen,
dass Sie für den/die Verstorbene/n „eine standesgemäße Beerdigung“
ausrichten
müssen. Das kann teuer werden!
Lassen Sie sich ebenso
nicht davon abhalten, wie bei
jedem anderen Service Angebote und Produkte zu vergleichen.
Fragen Sie gezielt nach der
günstigsten
Bestattungsmöglichkeit.
Lassen Sie sich alle
Kostenpunkte einzeln aufschlüsseln.
Meiden Sie Unternehmen, die für das Abspielen von Trauermusik oder gar
das
Anzünden von Kerzen 50 bis 100 Euro in Rechnung stellen (alles schon
vorgekommen!).
Und dann sollten Sie
Kostenvoranschläge von anderen
Bestattern einholen. Sie werden staunen, wie die Preise variieren
können, vor
allem wenn dem Unternehmer bewusst wird, dass Sie Angebote vergleichen.
Für Ihre Preisverhandlungen
ist diese Information
wichtig. Um den Kauf eines Sarges kommt man nicht herum (auch nicht bei
einer
Feuerbestattung); das Gesetz schreibt es vor. Die Särge werden aber
heutzutage
kaum noch in Deutschland produziert, sondern billig aus Osteuropa
eingekauft.
Dennoch werden Preise verlangt, als wenn er hier hergestellt worden
wären. Will
heißen: Für 100 Euro importiert, für 1000 Euro weiterverkauft. Hier
besteht
also in 90% der Fälle Spielraum.
Manche
Beerdigungsunternehmen verdienen sich heimlich
noch etwas dazu, indem sie Wertgegenstände, Eheringe, Goldzähne,
Schmuck nicht
den Angehörigen aushändigen. Achten Sie darauf, was der/die Verstorbene
bei
sich hatte.
Es
gibt aber auch Positives zu berichten: Seit 2004 das Sterbegeld der
gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft wurde, können immer mehr
Hinterbliebene
die Beerdigungskosten nicht mehr aufbringen. Gute
Bestattungsunternehmer helfen
beim Antrag an das Sozialamt!
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