Die Hawala-Methode
Leseprobe aus "Geld im Ausland, Band 2: Geld-Transfer legal und diskret":
In den letzten Jahren wurde nicht nur der Besitz von Bargeld immer mehr limitiert (siehe "Krieg gegen Bargeld"), auch der Transfer (siehe "Zoll und Bargeldschmuggel") und die Aufbewahrung auf Konten (siehe Kontenabrufverfahren sowie Austausch von
Kontendaten) wurde staatlicherseits ständig verschärft und mehr überwacht.
Es gibt jedoch ein weltweites Bezahlsystem, bei dem Begriffe wie
„Legitimation“, „Bargeldverbot“ oder auch „Geldwäschekontrolle“
inoffiziell nach wie vor ins Leere laufen.
Es ist das islamische „Hawala“-Überweisungssystem.
Dabei übergibt der Geldversender den Barbetrag an einen „Hawaladar“
genannten Mittelsmann unter Angabe eines mit dem Zahlungsempfänger
vereinbarten Codewortes und beauftragt diesen, einen anderen
„Hawaladar“ am Zielort anzuweisen, diesen Geldbetrag umgehend an
denjenigen auszuzahlen, der ihm das Kennwort nennt.
Es gibt ein weltweites System dieser „Hawaladare“, die ihre im
Kundenauftrag getätigten Ein- und Auszahlungen später miteinander
verrechnen.
Dabei werden traditionellerweise nicht die einzelnen Transaktionen
festgehalten, sondern nur die daraus resultierenden Verrechnungsbeträge.
Ein typisches „Hawala“-System beruht auf Vertraulichkeit, wie es auch in diesem welt.de-Bericht gut beschrieben ist:
Quelle: Vertrauliche Mitteilungen, gelesen in Geldbrief 13/2017
AUCH INTERESSANT:
Geld im Ausland
Band 1: So spürt der Fiskus
Auslandskonten auf
Band 2: Transfer – diskret und
legal
Band 3: So wird Schwarzgeld
weiß
|