Schluss
mit der Abzocke durch die Banken! Kunden können unter Umständen zu viel
bezahltes
Geld von ihrer Bank zurückfordern! SO GEHT’S:
Mehr
als 85% aller Kreditverträge, die ab dem Jahr 2002 geschlossen wurden
und eine sogenannte Kredit-,
Raten- oder Restschulversicherung (kurz RSV) enthielten, enthalten
unzureichende Widerrufsbelehrungen und sind daher ggf. auch heute noch
widerrufbar.
Dies
ist auch dann noch möglich, wenn der Kredit bereits zurückbezahlt
und/oder
durch einen anderen Kredit abgelöst wurde.
Die
Firma DBS
Wirtschaftsberatung
bietet interessierten / betroffenen Kreditnehmern an, ihre
Kreditverträge
kostenlos auf eventuelle Rückforderungsansprüche prüfen zu lassen. Die
Prüfung
der Verträge erfolgt durch einen Vertragsanwalt der Firma DBS
Wirtschaftsberatung.
Die
meisten Kreditnehmer kennen das Problem mit teuren Krediten. Nicht nur,
dass die
Bank eine Kreditbearbeitungsgebühr verlangt. Nein, obendrein verlangen
viele
Banken meistens auch noch den Abschluss einer RSV. Die
Versicherungsprämie wird
in aller Regel durch den Kredit finanziert. Dies erhöht natürlich den
Kreditbetrag erheblich.
Normalerweise
müsste die Bank, wenn sie den Abschluss einer solchen Versicherung
verlangt,
die Prämie der Versicherung in den effektiven Jahreszins einberechnen.
Dies
geschieht allerdings so gut wie nie. Die Kreditberater, oder besser
Kredit- und
Versicherungsverkäufer, der Bank sind derart gut geschult, dass sie dem
Kreditsuchenden suggerieren, dass er die Versicherung benötigt, um den
Kredit
überhaupt zu bekommen. Im Kreditvertrag bzw. den Beratungsprotokollen
steht
dann allerdings, dass der Berater dem Kunden die Versicherung lediglich
empfohlen hat und der Kunde diese Empfehlung angenommen hat. Im
Klartext: Der
Kunde hat die Versicherung „freiwillig“ abgeschlossen.
Kreditverträge
vor
2010 sind ggf. widerrufbar
Im
Dezember 2009 fällte der BGH ein bahnbrechendes Urteil. Er entschied,
dass ein
Kreditvertrag mit RSV ein verbundenes Geschäft darstellt. Das
verbundene
Geschäft besteht in diesem Fall aus dem Kreditvertrag und dem
Versicherungsvertrag, die in dieser Konstellation eine wirtschaftliche
Einheit
bilden. Diese Tatsache als solche ist noch nicht spektakulär.
Allerdings sagt
der Gesetzgeber, dass es zu jedem Vertrag eine Widerrufsbelehrung geben
muss.
Bei verbundenen Verträgen müssen diese Widerrufsbelehrungen aufeinander
Bezug
nehmen.
Im
Klartext: Widerruft der Kunde einen der beiden Verträge, so ist er auch
an den
anderen (verbundenen) Vertrag ebenfalls nicht mehr gebunden. Dies muss
auch
eindeutig aus dem Text der Widerrufsbelehrungen zu entnehmen sein.
Genau hier
liegt das Problem der Banken. In mehr als 90% aller Kreditverträge mit
RSV ist
dies nicht so und damit sind diese Verträge widerrufbar.
Kreditbearbeitungsgebühren
sind unzulässig
Die
Zahl der teils willkürlichen Nebenkosten ist lang; da gibt es
Bereitstellungsgebühren, Schätzkosten, Teilzahlungszuschläge usw. Und
auch Kreditbearbeitungsgebühren (auch Bearbeitungsentgelte genannt).
Zumindest letztere gehören nun der Vergangenheit an, denn nach Meinung
der Stiftung Warentest werden sie oft zu Unrecht in Rechnung gestellt,
denn die Bearbeitung eines Kredites sei keine Dienstleistung am Kunden,
sondern liege im Eigeninteresse der Bank.
Dieser Auffassung hat sich im Mai 2014 auch der BGH (Bundesgerichtshof)
angeschlossen und Kreditbearbeitungsgebühren / Bearbeitungsentgelte bei
Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt (Az.: XI ZR 405/12 und Az.:
XI ZR 170/13).
Prüfen Sie, ob Ihnen solche Gebühren berechnet worden sind. Falls ja, können Sie sie formlos zurückfordern!
Aber Achtung! Der Anspruch auf Erstattung von z.B. im Jahr 2016 gezahlten Bearbeitungsentgelten verjährt zum 31.12.2019!
Kontoführungsgebühren für Baudarlehen, Raten- oder Verbraucherkredite
Noch ein sensationelles Urteil für Kreditnehmer! Und
zwar für alle, denen die Bank Kontoführungsgebühren für Baudarlehen,
Raten- oder Verbraucherkredite berechnet hat! Der Bundesgerichtshof hat
diese Gebühren für nichtig erklärt, weil die Unterhaltung von
Darlehenskonten Sache der Bank ist. Die Bankenverbände haben sich nun
verpflichtet, die o.g. Gebühren rückwirkend ab 2008 zu erstatten. Ein
formloser Brief mit Erwähnung des BGH-Urteils (BGH Az.: XI ZR 388/10)
reicht vollkommen aus.
Die
Rechtsprechung
der Gerichte
Vor
einigen Jahren noch wurden sehr viele Klagen bezüglich Widerruf
und/oder
Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren etc. abgewiesen. Mittlerweile jedoch
hat
sich die Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher geändert. Vor noch
nicht allzu
langer Zeit urteilten die Richter und Richterinnen überwiegend
„bankenfreundlich“. Das hat sich allerdings teilweise geändert. Die
federführende Rechtsanwältin der DBS
Wirtschaftsberatung hat
festgestellt, dass sich viele Gerichte mittlerweile stärker mit dieser Thematik befassen und
immer mehr „verbraucherfreundliche“ Urteile fällen.
Sie
wollen Ihren laufenden Kredit demnächst ablösen oder
umschulden?
Bevor
Sie Ihren bestehenden Kredit ablösen oder umschulden, lohnt sich eine
Überprüfung des Vertrages in jedem Fall. Denn,
glauben Sie nicht alles, was die Bank Ihnen
vorrechnet! Die Erfahrung hat
gezeigt, dass viele Banken ihren Kunden fehlerhafte Saldenstände
mitteilen
und/oder ihren Kunden Gebühren und Kosten in Rechnung stellen, die
absolut
überzogen oder gar unzulässig sind.
Oftmals
werden dem Kreditnehmer auch die „nichtverbrauchten“ Prämien der RSV
vorenthalten. In vielen Fällen ist es sogar so, dass der Kredit
eigentlich
bereits abgezahlt ist, die Bank aber noch immer einen Restsaldo fordert.
Erfolge
der Vergangenheit
Die Rechtsanwältin
der Firma DBS Wirtschaftsberatung hat in der jüngsten Vergangenheit
bereits
sehr viele positive Urteile zu Gunsten ihrer Mandantschaft erstreiten
können. Nicht
immer allerdings kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Da
die
meisten Banken kein Gerichtsurteil gegen sich ergehen lassen wollen,
bieten
diese oftmals außergerichtliche Vergleiche an. Einige Banken jedoch
lassen es
fast immer auf einen Gerichtstermin ankommen, um dann im Termin einen
gerichtlich protokollierten Vergleich zu schließen. Diese Taktik
bewahrt die
Banken davor, ein mögliches Urteil gegen sich ergehen zu lassen, das in
Zukunft
gegen sie verwendet werden könnte.
Inwieweit
kann sich
eine Beauftragung der Firma DBS Wirtschaftsberatung lohnen?
Die
Höhen der Rückforderungsansprüche sind unterschiedlich. Dies hängt in
der Regel
von der Art und der Anzahl der Kreditverträge ab. Teilweise geht es
lediglich
um einige hundert Euro (Kreditbearbeitungsgebühren), teilweise liegen
die
Rückforderungsansprüche bei mehr als 20.000 €. Dies sind allerdings
Ausnahmen
und kommen in der Regel nur bei mehreren, aufeinander folgenden,
widerrufbaren
Kreditverträgen (Kettenkrediten) vor. Die durchschnittliche Höhe der
Ansprüche
liegt bei ca. 3.000 – 5.000 €.
Kostenlose
Prüfung
ihrer Kreditverträge
Die
Firma DBS Wirtschaftsberatung bietet ihren Kunden / Mandanten einen in
Deutschland einzigartigen Service.
Sie
senden Ihre Kreditverträge per E-Mail, online,
per
Fax oder per Post an:
DBS
Wirtschaftsberatung
Kupferdreherstr. 28
45257 Essen
Telefon:
0201
– 2 79 69 85
Fax:
0201
– 2 94 29 94
Die
Firma DBS Wirtschaftsberatung (http://www.vertragswertcheck.de/)
lässt Ihre Verträge durch eine/n ihrer Vertragsanwälte/innen prüfen und
einen
mögliche Rückforderungsanspruch berechnen. Das Prüfungsergebnis
bekommen Sie
nach einigen Tagen per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt.
Diese
Prüfung ist für
Sie kostenlos!
Nach
erfolgter Prüfung entscheiden sie, ob Sie einen Rechtsanwalt ihrer Wahl
oder
die Firma DBS Wirtschaftsberatung bzw. eine/n ihrer
Vertragsanwälte/innen mit
der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Eine Beauftragung der
Firma DBS
Wirtschaftsberatung löst
Kosten in Form einer einmaligen Servicepauschale sowie eines
Erfolgshonorars aus.
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