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Bankgeheimnis fällt auch
in Kürze weltweit

Das Bankgeheimnis fällt nahezu weltweit definitiv zum 1. Januar 2016. Was bedeutet das konkret und warum kann sich eine Firmengründung jetzt besonders lohnen?

Zum 1. Januar tritt nämlich das automatische Informationsabkommen (AIA) in Kraft, das die OECD in ihrem Kampf gegen Steueroasen und Steuerhinterziehung schon so lange anstrebt.

Wen betrifft das AIA?

  1. Privatkonten im Ausland
  2. Weltweit Bankkonten von Stiftungen, Trusts und ähnliche Gebilde
  3. Alle Gesellschaftskonten und Geschäftskonten innerhalb der EU und Schweiz
  4. Gesellschaftskonten außerhalb der EU, wenn diese nicht vor dem 31.12.2015 eröffnet wurden

Welche Informationen werden weltweit ausgetauscht?
Ganz einfach: Es geht um den automatischen Austausch von Informationen zwischen Ihrer Bank sowie Depotverwaltung und der für Sie zuständigen Steuerbehörde.

Gilt die Meldepflicht ab 2016 auch für Offshore Banken?
Ja! Auch Unternehmens- und Gesellschaftskonten im Offshore und außerhalb Europas werden ab 01.01.2016 meldepflichtig.

Gibt es Ausnahmen?
Ja! Und zwar, wenn das Firmen- und Geschäftskonto noch vor dem 31. Dezember 2015 eröffnet wurde und wenn das Kontoguthaben zum 01.01. eines jeden Jahres unter 250.000 USD liegt. Durch diese Sonderregelung bleiben Firmen- und Geschäftskonten auch zukünftig von der Meldepflicht ausgenommen.

Wichtig zu wissen:
Ein Unternehmen kann mehrere Konten eröffnen, wobei 250.000 USD nicht kumulativ zu betrachten sind. Das heißt, wenn jedes einzelne Konto unter 250.000 USD bliebt, kommt die Meldepflicht nicht zur Anwendung. Die Summe der Kontostände zum 01.01. eines jeden Jahres ist kein meldepflichtiges Kriterium.

Wer nimmt nicht am OECD-Informationsaustausch teil?
Ausschließlich die Cook Islands haben sich dem OECD Abkommen bisher noch nicht angeschlossen, zumindest was Firmen- und Gesellschaftskonten betrifft.
Hinsichtlich der Eröffnung eines Firmen- und Geschäftskontos auf den Cook Islands berät Sie die Firma PMG (siehe unten), auch telefonisch.
Privatkonten könnten zukünftig noch in Bahrain durch ein Bankgeheimnis geschützt sein.

Wenn Sie eine Offshore-Firma mit Bankkonto innerhalb der EU und Schweiz besitzen
Dann greift der OECD-Informationsaustausch! Die EU Finanzminister haben bei ihrem Treffen in Luxemburg im Jahre 2014 die Erweiterung der EU-Amtshilfe-Richtlinie beschlossen. In dieser Richtlinie verpflichten sich die EU-Mitgliedsstaaten einen umfassenden automatisierten Austausch von Informationen über steuerrelevante Finanzkonten zu implementieren.
Inhaltlich lehnt sich die Richtlinie stark an den im Juli finalisierten Common Reporting Standard der OECD an. Die Umsetzung der Richtlinie soll in allen EU-Staaten nun nahezu gleichzeitig erfolgen.
Die offizielle Bezeichnung lautet:
EU-FATCA
Ausnahmen:
KEINE
Beginn: 2017

EU-Bürger (Personen mit einem Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft), welche Bankkonten/Geschäftskonten im EU Ausland besitzen bzw. über diese verfügen können – und dies gilt ausdrücklich auch für Geschäftskonten und durch Treuhänder vertretene Firmen innerhalb der EU – können sich als „Beneficial Owner“ eines EU Auslandskontos zukünftig, also ab 2017, nicht mehr „verstecken“.

Sollten Sie ein EU-Bankkonto unterhalten, so greift nun zunächst ab dem 01. Januar 2016 das Abkommen der OECD und dessen Ausnahmen (siehe oben). Wer jedoch zum 01. Januar 2017 noch immer Begünstigter eines Firmen- bzw. Gesellschaftskontos innerhalb der Europäischen Union ist, für den gelten die Ausnahmen zum OECD Informationsaustausch nicht mehr!

Merke! Innerhalb der EU werden die kontobezogenen Daten ab dem Jahre 2017 grundsätzlich automatisch gemeldet! Unabhängig davon, wann das EU-Bankkonto eröffnet wurde oder welcher Kontostand zum Ende eines Jahres erreicht wurde.

FAZIT
Wenn Sie

  • ein zusätzliches Bankkonto für Ihre bestehende Firma eröffnen möchten
  • oder wenn Sie die Gründung einer Auslandsfirma inklusive Bankkonto planen,

dann sollten Sie es unbedingt noch vor dem 31. Dezember 2015 tun, um die Meldepflicht durch die Bank zu vermeiden.

Wer kann dabei behilflich sein?
Beispielsweise der deutschsprachige Offshore-Gründungs-Dienstleister

PMG Privacy Management Group FZ-LLC
RAKIA Business Center, Building A4
Ras Al Khaimah, United Arab Emirates
Tel.: +971 4 453 2747 (Vereinigte Arabische Emirate)
Tel.: +357 22 02 82 66 (Zypern, Support Deutsch, MO-FR 8-14 Uhr)
Email:
backoffice@firma-offshore.com
Kontaktformular: https://firma-offshore.com/kontakt

Angebot zusätzlicher Bankkonten für bestehende Unternehmen:
Bankkonto Mauritius:                je USD 390,--
Bankkonto Sta.
Lucia:              je USD 420,--
Bankkonto St. Vincent:             je USD 420,--
Bankkonto Panama:                 je USD 620,--
Bankkonto Cook Islands:          je USD 620,--
Bankkonto Liechtenstein:          je USD 620,--

Die Ihnen angebotenen Geschäftskonten beinhalten:

  • modernes Online-Banking in diversen Sprachen;
  • Debit-Cards für den weltweiten Einsatz;
  • Master- und Visa in Gold und Platinum;
  • Euro-, GBP- und USD-Konten;
  • einen ausgezeichneten Bank-Support (24/7).

Des Weiteren können Konten in folgenden Ländern eröffnet werden:
Abu Dhabi, Belize, Dubai, Großbritannien, Hongkong, Lettland, Libanon, Malaysia, Panama, Singapur, Zypern.

Weitere Informationen zu Firmengründung und Bankkonten finden Sie HIER.

WICHTIG!
Auf Grund der hohen Nachfrage, können Anträge voraussichtlich nur noch bis zum 30. Oktober 2015 rechtzeitig bearbeitet werden. Einige Bankhäuser garantieren darüber hinaus die Eröffnung von Firmen- bzw. Gesellschaftskonten bis zum Stichtag nur noch für Anträge, welche bis zum 15. Oktober der Bank vollständig vorliegen.

Wie verhält sich derzeit der Markt?
Derzeit wird eine hohe Anzahl an Firmen- und Gesellschaftskonten im außereuropäischen Ausland eröffnet. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung noch steigern wird, denn die Ausnahmen von der Meldepflicht gelten dauerhaft nur dann, wenn das entsprechende Bankkonto vor dem 31.12.2015 eröffnet wurde (siehe oben).
Noch nie wurden so viele Offshore Gesellschaften gegründet wie in diesem Jahr. Privates Kapital wird in neu gegründeten Unternehmen eingelegt. Verwunderlich ist dies nicht, denn alle Privatkonten, ob innerhalb oder auch außerhalb der EU, werden ab dem kommenden Jahr gläsern und meldepflichtig.
Offshore Unternehmer und Unternehmer aus der EU fragen vermehrt sog. Kreditkartenprogramme an. E-Konten unterliegen nach OECD und EU-FATCA nicht der Meldepflicht und erhalten derzeit entsprechenden Zuspruch.
Auch die Verlagerung des Wohnsitzes nach Zypern, in die Vereinigten Arabischen Emirate und beispielsweise nach Monaco wird mittlerweile von vielen Unternehmern ins Auge gefasst. Die Anfragen haben sich bei Privacy Management Group in den vergangenen vier Monaten verdreifacht.

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