Bankgeheimnis
fällt auch in
Kürze
weltweit
Das Bankgeheimnis fällt nahezu
weltweit definitiv zum 1. Januar 2016. Was bedeutet das konkret und
warum kann sich
eine Firmengründung jetzt besonders lohnen?
Zum 1. Januar tritt nämlich
das
automatische Informationsabkommen (AIA) in Kraft, das die OECD in ihrem
Kampf
gegen Steueroasen und Steuerhinterziehung schon so lange anstrebt.
Wen
betrifft das AIA?
- Privatkonten
im Ausland
- Weltweit
Bankkonten von Stiftungen, Trusts und ähnliche Gebilde
- Alle
Gesellschaftskonten und Geschäftskonten innerhalb der EU und Schweiz
- Gesellschaftskonten
außerhalb der EU, wenn diese nicht vor dem 31.12.2015 eröffnet wurden
Welche
Informationen werden weltweit ausgetauscht?
Ganz
einfach: Es geht um den automatischen
Austausch von Informationen zwischen Ihrer Bank sowie Depotverwaltung
und der
für Sie zuständigen Steuerbehörde.
Gilt
die Meldepflicht ab 2016 auch für Offshore Banken?
Ja!
Auch Unternehmens- und
Gesellschaftskonten im Offshore und außerhalb Europas werden ab
01.01.2016
meldepflichtig.
Gibt
es Ausnahmen?
Ja!
Und zwar, wenn das Firmen- und
Geschäftskonto noch vor dem 31. Dezember 2015 eröffnet wurde und wenn
das
Kontoguthaben zum 01.01. eines jeden Jahres unter 250.000 USD liegt.
Durch diese
Sonderregelung bleiben Firmen- und Geschäftskonten auch zukünftig von
der Meldepflicht
ausgenommen.
Wichtig zu wissen:
Ein Unternehmen
kann mehrere Konten eröffnen, wobei 250.000 USD nicht
kumulativ zu betrachten sind. Das heißt, wenn jedes einzelne Konto
unter 250.000 USD
bliebt, kommt die Meldepflicht nicht zur Anwendung. Die Summe der
Kontostände
zum 01.01. eines jeden Jahres ist kein meldepflichtiges Kriterium.
Wer
nimmt nicht am OECD-Informationsaustausch teil?
Ausschließlich
die Cook Islands haben sich dem OECD
Abkommen bisher noch nicht angeschlossen, zumindest was Firmen- und
Gesellschaftskonten betrifft.
Hinsichtlich der Eröffnung
eines Firmen- und Geschäftskontos auf den Cook Islands berät Sie die
Firma PMG
(siehe unten), auch telefonisch.
Privatkonten könnten
zukünftig noch in Bahrain durch ein Bankgeheimnis geschützt sein.
Wenn
Sie eine Offshore-Firma mit Bankkonto innerhalb der EU und
Schweiz besitzen
Dann
greift der
OECD-Informationsaustausch! Die
EU Finanzminister
haben bei ihrem Treffen in Luxemburg im Jahre 2014 die Erweiterung der
EU-Amtshilfe-Richtlinie beschlossen. In dieser Richtlinie verpflichten
sich die
EU-Mitgliedsstaaten einen umfassenden
automatisierten Austausch von Informationen über steuerrelevante
Finanzkonten zu implementieren.
Inhaltlich
lehnt sich
die Richtlinie stark an den im Juli finalisierten Common Reporting
Standard der
OECD an. Die Umsetzung der Richtlinie soll in allen EU-Staaten nun
nahezu
gleichzeitig erfolgen.
Die offizielle Bezeichnung lautet:
EU-FATCA
Ausnahmen:
KEINE
Beginn: 2017
EU-Bürger
(Personen mit
einem Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft), welche
Bankkonten/Geschäftskonten im EU
Ausland besitzen bzw. über diese verfügen können – und dies gilt
ausdrücklich auch für
Geschäftskonten
und durch Treuhänder vertretene Firmen innerhalb
der EU – können sich als „Beneficial Owner“ eines EU
Auslandskontos
zukünftig, also ab 2017, nicht mehr „verstecken“.
Sollten
Sie ein EU-Bankkonto unterhalten, so greift
nun zunächst ab dem 01. Januar 2016 das Abkommen der OECD und dessen
Ausnahmen
(siehe oben). Wer jedoch zum 01. Januar 2017 noch immer Begünstigter
eines
Firmen- bzw. Gesellschaftskontos innerhalb
der Europäischen Union ist, für den gelten die Ausnahmen zum
OECD
Informationsaustausch nicht mehr!
Merke!
Innerhalb der EU werden die kontobezogenen
Daten ab dem Jahre 2017 grundsätzlich automatisch gemeldet! Unabhängig
davon,
wann das EU-Bankkonto eröffnet wurde oder welcher Kontostand zum Ende
eines
Jahres erreicht wurde.
FAZIT
Wenn
Sie
- ein
zusätzliches Bankkonto für Ihre bestehende Firma eröffnen möchten
- oder
wenn Sie die Gründung einer Auslandsfirma inklusive Bankkonto planen,
dann sollten Sie es
unbedingt noch vor
dem 31. Dezember 2015 tun, um die Meldepflicht durch die Bank zu
vermeiden.
Wer
kann dabei behilflich sein?
Beispielsweise
der deutschsprachige Offshore-Gründungs-Dienstleister
PMG
Privacy Management Group FZ-LLC
RAKIA Business Center, Building A4
Ras Al Khaimah, United Arab Emirates
Tel.:
+971 4 453 2747 (Vereinigte Arabische
Emirate)
Tel.:
+357 22 02 82 66 (Zypern, Support
Deutsch, MO-FR 8-14 Uhr)
Email:
backoffice@firma-offshore.com
Kontaktformular: https://firma-offshore.com/kontakt
Angebot
zusätzlicher
Bankkonten für bestehende Unternehmen:
Bankkonto
Mauritius:
je
USD 390,--
Bankkonto
Sta. Lucia:
je USD 420,--
Bankkonto St. Vincent:
je USD 420,--
Bankkonto
Panama:
je USD 620,--
Bankkonto Cook Islands:
je USD 620,--
Bankkonto
Liechtenstein:
je USD 620,--
Die
Ihnen angebotenen Geschäftskonten beinhalten:
- modernes
Online-Banking in diversen Sprachen;
- Debit-Cards
für den weltweiten Einsatz;
- Master-
und Visa in Gold und Platinum;
- Euro-,
GBP- und USD-Konten;
- einen
ausgezeichneten Bank-Support (24/7).
Des Weiteren
können Konten in folgenden Ländern eröffnet werden:
Abu Dhabi, Belize,
Dubai, Großbritannien, Hongkong, Lettland, Libanon, Malaysia, Panama,
Singapur,
Zypern.
Weitere
Informationen zu Firmengründung und Bankkonten finden Sie HIER.
WICHTIG!
Auf Grund der hohen
Nachfrage, können Anträge voraussichtlich nur noch bis zum 30. Oktober
2015
rechtzeitig bearbeitet werden. Einige Bankhäuser garantieren darüber
hinaus die
Eröffnung von Firmen- bzw. Gesellschaftskonten bis zum Stichtag nur
noch für
Anträge, welche bis zum 15. Oktober der Bank vollständig vorliegen.
Wie
verhält sich derzeit der Markt?
Derzeit
wird eine hohe Anzahl an Firmen- und Gesellschaftskonten im
außereuropäischen Ausland eröffnet. Es
ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung noch
steigern wird, denn die Ausnahmen von der Meldepflicht gelten dauerhaft
nur
dann, wenn das entsprechende Bankkonto vor dem 31.12.2015 eröffnet
wurde (siehe
oben).
Noch nie wurden so viele Offshore
Gesellschaften gegründet wie in diesem Jahr. Privates Kapital
wird in
neu gegründeten Unternehmen eingelegt. Verwunderlich ist dies nicht,
denn alle
Privatkonten, ob innerhalb oder auch außerhalb der EU, werden ab dem
kommenden
Jahr gläsern und meldepflichtig.
Offshore Unternehmer und Unternehmer
aus der
EU fragen vermehrt sog. Kreditkartenprogramme an. E-Konten
unterliegen
nach OECD und EU-FATCA nicht der Meldepflicht und erhalten derzeit
entsprechenden Zuspruch.
Auch die Verlagerung des Wohnsitzes
nach
Zypern, in die Vereinigten Arabischen Emirate und beispielsweise nach
Monaco
wird mittlerweile von vielen Unternehmern ins Auge gefasst. Die
Anfragen
haben sich bei Privacy Management Group in den vergangenen vier Monaten
verdreifacht.
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