Am
16. Oktober 2012 ist es
passiert (und fast keiner hat’s gemerkt): Österreich,
das
jahrzehntelang so stolz auf sein Bankgeheimnis war, weil es sogar in
der
Verfassung verankert war (und damit eigentlich geschützter als in
der Schweiz), macht seine Bankkunden – vor allem die ausländischen –
komplett gläsern. Ursache ist wieder einmal die EU, die die Umsetzung
der schon
länger bestehenden EU-Amtshilferichtlinie eingefordert hatte.
Gegen grenzüberschreitende
Steuerhinterziehung wird nun
sehr einfach und sehr schnell ermittelt werden können. Dazu ist gar nicht erst ein Ermittlungsverfahren nötig,
es genügt ein vager Verdacht, um an sämtliche Kontoinformationen zu
kommen.
Ja, nicht nur das, automatisierter Infoaustausch und pauschale
Gruppenabfragen sind
ab sofort möglich.
Was ist eine Gruppenabfrage?
Deutsche (und andere
ausländische) Finanzämter können jetzt allgemeine Anfragen stellen, auf
die alle
Austria-Banken reagieren müssen, indem sie die betreffenden Kundendaten
offenlegen. So könnte z.B. angefragt werden, welche deutschen
Bankkunden neue
Konten eröffnet haben, oder Kapital aus der Schweiz transferiert haben,
oder Bargeld
abgehoben haben und vieles andere.
Fatal ist, dass diese
Gruppenanfragen bis 01.01.2011 rückwirkend gelten, so dass dem Fiskus
sogar inzwischen
aufgelöste Konten und Depots bekannt werden können.
Alle
Rechtsexperten sind sich einig: Undeklarierte Vermögenswerte stehen vor
der Aufdeckung, zumal fast alle österreichischen Banken es versäumt
haben, ihre
ausländische Kundschaft über die seit Jahren sich anbahnende
Entwicklung zu
informieren und entsprechend zu beraten.
Wie
sollten Steuersünder mit dieser neuen Situation umgehen?
Markus Miller von Kapitalschutz
vertraulich rät:
„Der
konsequenteste Weg ist die Selbstanzeige. Diese führt nach
zahlreichen Praxisfällen, in die ich Einblick habe, zu moderaten
Nachversteuerungsbeträgen zwischen 12 und 18% des Vermögens, teilweise
sogar
weniger. In vier mir bekannten Fällen kam es nach einer Selbstanzeige
sogar zu
einer Steuererstattung. Das liegt daran, dass in der Vergangenheit
Spekulationsfristen und Freibeträge angerechnet werden. Ebenso waren
die
Gebühren der Banken meist sehr hoch und die zu versteuernden Erträge
somit
niedrig. Durch eine Selbstanzeige erlangen Sie hingegen
Rechtssicherheit. Sie
entledigen sich der Sorgen vor Entdeckung. Sie haben dadurch die
Möglichkeit,
einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen.“
Begehen
Sie aber nicht den nächsten Fehler, dass Sie eine Selbstanzeige
ohne professionelle Hilfe machen, weil bei dieser sehr komplexen
Thematik viele
Fallstricke lauern (siehe
Uli Hoeneß).
Markus Miller empfiehlt die darauf spezialisierte Kanzlei
BaumgartnerThiede
mit Standorten in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg,
Stuttgart,
Zürich, und Luxemburg. Kontakt: www.baumgartnerthiede.de
Verschärfung seit
01.01.2016
Zum 01.01.2016 wurde das österreichische Bankgesetz "reformiert", also
noch einmal verschärft. Nun gilt folgendes:
Es wurde ein zentrales Bankregister eingeführt, welches dem
österreichischen Bundesfinanzministerium untersteht. Dorthin müssen die
Banken alle relevanten Daten melden, die zum 01.03.2015 bestanden
haben, das heißt: Kontoinhaber, Konto-Bevollmächtigte, wirtschaftlich
Berechtigte.
Auch alle Transaktionen, bei denen seit dem 01.03.2015 EUR 50.000 oder
mehr abgezogen wurden, müssen gemeldet werden.
Kapitalzuflüsse
aus der Schweiz ab 50.000 Euro müssen sogar rückwirkend ab dem
01.07.2011 gemeldet werden, solche aus Liechtenstein seit dem
01.01.2012.
Es
ist stark damit zu rechnen, dass die oben erwähnten Gruppenanfragen
noch häufiger stattfinden und bisher nicht gemeldete Konten entdeckt
werden.
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