Geld zurück bei Gebühren für Kreditbearbeitung und Kontoführung
Die Zahl der teils willkürlichen Nebenkosten der Kreditinstitute ist lang; da gibt es
- Bereitstellungsgebühren
- Schätzkosten
- Teilzahlungszuschläge
- und vieles mehr
Und auch Kreditbearbeitungsgebühren (auch Bearbeitungsentgelte genannt).
Zumindest letztere gehören nun der Vergangenheit an.
Schon lange vertrat die Stiftung Warentest die Meinung, dass sie zu
Unrecht in Rechnung gestellt werden, und inzwischen haben schon 8
Oberlandesgerichte diese Praxis verurteilt (z.B. OLG Celle Az. 3 W
86/11).
Denn die Bearbeitung eines Kredites sei keine Dienstleistung am Kunden, sondern liege im Eigeninteresse der Bank.
Dieser Auffassung hat sich im Mai 2014 auch der BGH (Bundesgerichtshof)
angeschlossen und Kreditbearbeitungsgebühren / Bearbeitungsentgelte bei
Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt (Az.: XI ZR 405/12 und Az.:
XI ZR 170/13).
Prüfen Sie, ob Ihnen solche Gebühren berechnet worden sind. Falls ja, können Sie sie formlos zurückfordern!
Aber Achtung!
Der Anspruch auf Erstattung von beispielsweise im Jahr 2016 gezahlten Bearbeitungsentgelten verjährt zum 31.12.2019!
Geld zurück bei Kontoführungsgebühren für Kreditkonten
Noch ein sensationelles Urteil für Kreditnehmer!
Und zwar für alle, denen die Bank Kontoführungsgebühren für Baudarlehen, Raten- oder Verbraucherkredite berechnet hat:
Der Bundesgerichtshof hat diese Gebühren für nichtig erklärt, weil die Unterhaltung von Darlehenskonten Sache der Bank ist.
Die Bankenverbände haben sich daraufhin verpflichtet, die o.g. Gebühren rückwirkend ab 2008 zu erstatten.
Ein formloser Brief mit Erwähnung des BGH-Urteils (BGH Az.: XI ZR 388/10) reicht vollkommen aus.
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