Die neue "Geeignetheit-Prüfung"
Der deutsche
Gesetzgeber hat einen neuen Vogel abgeschossen… Sie werden es kaum
glauben…
Zur Verdeutlichung
erst ein paar Beispiele:
- Stellen Sie
sich vor, Sie wollen bei Ihren Bäcker Brötchen holen, aber der
unterzieht Sie erst einer Prüfung, ob Sie nicht gegen Mehl oder Gluten
allergisch sind, und warnt Sie, dass Zucker schädlich ist, bevor er
Ihnen seine Backwaren verkauft…
- Oder Ihr
Metzger checkt anhand eines Fragebogens Ihren Gesundheitszustand und
Ihre Kenntnisse bezüglich Lebensmittel. Von Grillgut müsste er von
Gesetzes wegen ganz abraten…
- Um es noch
mehr auf die Spitze zu treiben: In Restaurants, Pizzerias oder
Dönerläden müsste das Beratungsgespräch protokolliert werden…
Genau das verlangt
der Gesetzgeber seit 2018 von den Banken: Vor der eigentlichen
Anlageberatung muss erst eine „Geeignetheitsprüfung“ erfolgen (warum
wurde dafür eigentlich ein neues Wort erfunden? Wäre „Eignungsprüfung“
nicht gut genug gewesen?). Damit soll geprüft werden,
- wie Ihre
finanzielle Situation ist;
- ob Sie
Kenntnisse oder gar Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften aller Art
haben;
- ob Ihre
finanzielle Lage mögliche Verluste verkraften kann;
- welches Ihre
Anlageziele sind;
- wie hoch Ihre
Risikotoleranz ist.
Gut möglich, dass
derjenige, der Sie da finanziell auf Herz und Nieren prüft, viel jünger
und unerfahrener ist als Sie, weniger verdient als Sie und kein
Vermögen hat. Trotzdem müssen Sie sich quasi bewerben…
Auf alle Fälle aber wird die Kapitalanlage noch ein ganzes Stück
komplizierter und durch den Mehraufwand teurer.
Wird die Beratung durch das Gesetz besser? Wohl kaum. Um sich vor
später prozessierenden Kunden zu schützen, wird die Bank nur eigene
konservative Anlagen empfehlen. Fremde Finanzprodukte und renditestarke
Anlagen wird es kaum noch geben.
Den Verbraucherzentralen geht das übrigens alles nicht weit genug:
„Durch fehlende Standards können Berater die Geeignetheit in der
Erklärung so begründen, wie sie es für richtig halten.“
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