RSV: Geld zurück von der Bank
Wenn Ihnen die Kreditraten über den Kopf wachsen, liegt es vielleicht
auch an der teuren Restschuldversicherung (RSV), die viele Banken ihren
Kunden geradezu aufnötigen.
Das lässt sich nachträglich ändern!
Neue Dienstleister kämpfen in Kooperation mit versierten Anwälten gegen
die miesen Praktiken der Branche und versuchen, den Menschen zu helfen,
bares Geld zurückzuerhalten oder vielleicht komplett aus der
Schuldenfalle herauszukommen. Nach eigenen Angaben haben die Anwälte
zurzeit eine sehr, sehr hohe Erfolgsquote.
Denn ein aufsehenerregendes BGH-Urteil hilft den Verbraucherschützern
und damit den Darlehenskunden weiter (Az. XI ZR 45/09 vom 15.12.2009)!
Die Citibank – das ist die, die sich jetzt Targo Bank nennt – verliert
beim BGH deutlich. Demnach ist die Verbindung von
Restschuldversicherungsverträgen (RSV) und Darlehensverträgen nicht
korrekt!
Somit wird es zukünftig noch einfacher, Ihr Geld zurückzuholen. Sie haben eine Chance, wenn:
- beide Verträge aufeinander Bezug nehmen,
- die Prämie der Restschuldversicherung (RSV) aus den Darlehensmitteln automatisch vorgenommen wurde,
- Sie als Darlehensnehmer keine freie Verfügungsmöglichkeit über den als Prämie bezahlten Teil des Darlehens hatten.
Diese Fehler sind
in ca. 80% der Darlehensverträge mit Restschuldversicherungen zu
finden, die ab dem 01.08.2002 abgeschlossen wurden.
Selbst kündigen
Selbstverständlich können Sie Ihre Restschuldversicherung selber
kündigen oder widerrufen. Eine passende Muster-Vorlage im PDF-Format,
die Sie als Grundlage für Ihr Vorhaben nutzen können, können Sie hier
kostenlos und unverbindlich anfordern:
Fachleute kündigen lassen
Rechtsfragen sind immer ein komplexes Thema, bei dem Laien schnell
überfordert sind. Es ist deshalb eine Überlegung wert, die Auflösung
Ihrer RSV erfahrenen Juristen zu überlassen, weil hier viele
Fallstricke lauern können. UND: weil es völlig ohne Kostenrisiko ist!
Denn Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine prozentuale Provision:
Forderung aus RSV verkaufen
Wenn ein laufendes Darlehen mit RSV abgelöst oder umgeschuldet werden
soll, geht der unbedarfte Darlehensnehmer natürlich davon aus, dass ihm
die „nicht verbrauchten“ Prämien der RSV umgehend erstattet und von
seiner zu zahlenden Restschuld in Abzug gebracht werden. Dies ist in
den meisten Fällen aber leider nicht so.
Erst wenn der Kreditnehmer sein Darlehen abgelöst hat, erfährt er von
seiner Bank, dass er die RSV selbst hätte kündigen müssen. Aber viele
Banken teilen es ihren Kunden erst gar nicht mit und die RSV läuft
einfach weiter.
Wenn es um die Rückerstattung von „nicht verbrauchten“ RSV-Prämien geht, drücken sich Banken mit vielerlei Ausreden:
- Eine RSV hat
meist eine Mindestlaufzeit (z.B. 3 Jahre). Wenn man nicht 3 Monate vor
Ablauf der Mindestlaufzeit kündigt, verlängert sich die Laufzeit um ein
weiteres Jahr. Im schlimmsten Fall läuft die RSV nutzlos weiter, obwohl
das Darlehen schon vorzeitig abgelöst wurde…
- Manche Banken
arbeiten mit „Rückvergütungstabellen“, die oftmals jeglicher Logik
entbehren. Die Rückvergütungsbeträge scheinen willkürlich zu sein und
in keiner Weise nachvollziehbar.
- Wieder andere
Banken stellen sich sogar auf den skandalösen Standpunkt, dass der
Kreditnehmer Rückvergütungsansprüche nicht stellen kann, weil er nur
die versicherte Person sei, aber die Bank Versicherungsnehmerin ist.
Die RSV-Prämien hat aber die versicherte Person bezahlt und nicht die
Bank!
- Selbst wenn
eine Rückvergütung der „nicht verbrauchten“ RSV-Prämien erfolgt, ist
höchste Vorsicht geboten, denn: Fast alle Banken und Versicherer
bringen noch immer ungerechtfertigte Verwaltungs-, Bearbeitungs- und
Stornokosten in Abzug. Eine detaillierte Abrechnung der RSV wird i.d.R.
nicht erstellt.
Darum kann es für Sie vorteilhaft sein, Ihre Forderungen aus Ratenschutz-Versicherungen verkaufen. Die Vorteile:
- Keine nervenaufreibende Korrespondenz mit Banken und Versicherern
- Keine mögliche und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung mit der Bank / dem Versicherer
- Exakte Berechnung der tatsächlichen Rückforderungsansprüche nach versicherungsmathematischer Formel
- Keine Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen
- Sofortige Auszahlung der Rückvergütungsansprüche
Sie müssen Sie nur noch wissen, an wen Sie Ihre Rückforderungsansprüche verkaufen können. Hier ist der Kontakt:
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