Ab 2021 im steuergünstigen Ausland leben
Denken auch Sie
darüber nach, Ihren Wohnsitz aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu
verlegen? Alleine in Europa gibt es eine Handvoll Staaten, wo Sie bei
korrekter Gestaltung von einer Gesamtbesteuerung von weniger als 10%
profitieren. Und wenn Sie sich beeilen und jetzt handeln, können Sie
schon ab 2021 im Ausland steueransässig sein. Die wichtigsten
steuergünstigen Wohnsitzländer und auf was Sie sonst noch bei einem
Umzug ins Ausland beachten müssen:
Großbritannien, Irland, Zypern & Malta
Die klassischen Non-Dom Länder. Bei richtiger Gestaltung sind Auslandseinkommen für Ausländer steuerfrei.
Wer also z.B. in London oder Dublin wohnt und Dividenden von einer
Holdinggesellschaft in Luxemburg bezieht, kann von 0% Steuern
profitieren. Aber der Teufel steckt im Detail und es gibt etliche
lokale Eigenheiten und Unterschiede. Sie brauchen gute Beratung.
WICHTIG: Wer einen Umzug nach UK erwägt, muss sich sputen. EU-Bürger
und Schweizer können nur noch bis 31.12.2020 ohne Visum nach UK
umziehen. Außerdem entfällt für heute in Deutschland steuerpflichtige
Mandanten ab nächstem Jahr die für EU-Staaten geltende Möglichkeit zur
Stundung der Wegzugssteuer.
Spanien, Portugal & Rumänien
Doch in Europa locken nicht nur die oben genannten
Non-Dom-Status-Staaten. Auch andere Länder bieten attraktive Anreize
für Ausländer.
Wen es nach Spanien zieht, der kann vom sog. „Beckham Law“ profitieren.
Vereinfacht gesagt sind damit ausländische Kapitalerträge für 5 Jahre
in Spanien steuerfrei. Sie müssen aber einige Bedingungen erfüllen und
brauchen z.B. eine lokale Anstellung.
In Portugal zahlen Sie mit dem NHR-Status in den ersten 10 Jahren keine
Steuern auf bestimmte Auslandseinkünfte, z.B. Kapitalerträge.
Und wer in Rumänien lebt, dort eine Gesellschaft gründet und mindestens
einen Angestellten hat, der bezahlt nur 1% Körperschaftsteuer auf die
Unternehmensgewinne und zusätzlich 5% Dividendensteuer auf
Ausschüttungen.
Freilich: Das ist eine stark vereinfachte Darstellung. Eine
qualifizierte Beratung ist notwendig, damit Sie Fallstricke vermeiden.
Thailand, Dubai, Bahamas & Tahiti
Wen es in die Ferne nach Übersee zieht, der kann auch dort etliche steuergünstige Wohnsitzstaaten finden.
Thailand lockt nicht nur mit Traumstränden, sondern bei richtiger
Gestaltung auch mit Steuerfreiheit auf Auslandseinkünfte. Nur die
Beschaffung einer Aufenthaltsgenehmigung kann manchmal etwas aufwendig
sein.
Dubai erhebt überhaupt keine Steuern auf Einkünfte, ebensowenig wie die
Bahamas. Und Nassau hat den Vorteil, dass Sie in 30 Minuten mit dem
Flieger in Miami sind. Allerdings ist attraktiver Wohnraum in beiden
Staaten ziemlich teuer und man benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung.
Ganz einfach können EU-Bürger und Schweizer nach Tahiti und Französisch
Polynesien umziehen. Dort gilt nämlich französisches Recht und man ist
de jure in der EU. Und es gibt es praktisch keine Steuern, wenn man
nicht vor Ort gewerblich tätig ist.
Besser gleich digitaler Nomade werden?
Oder vielleicht wollen Sie einen festen Wohnsitz ganz aufgeben und
gleich digitaler Nomade werden? Wir haben viele Mandanten, die sich im
Laufe der letzten Jahre zu diesem Schritt entschieden haben. Und in der
Theorie klingt das spannend: Sie ziehen von Land zu Land und halten
sich nirgendwo länger als ein paar Monate auf. Folglich sollte man
nirgendwo steuerpflichtig sein.
Doch in der Praxis ist die Sache vertrackt: Mit welcher Adresse und
welcher Steuernummer eröffnen Sie Bankkonten im Ausland? Was, wenn das
Heimatfinanzamt fragt, wo Sie nach der Abmeldung steuerpflichtig sind
und eine Ansässigkeitsbescheinigung fordert? Wer keinen Positivbeweis
eines neuen Wohnsitzes erbringen kann, dem wird möglicherweise im
Herkunftsland weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht konstruiert.
Wer als digitaler Nomade im Vorfeld einen neuen Hauptwohnsitz in einem
steuergünstigen Land aufbaut, kann sich absichern. Gerne informieren
wir Sie zu erprobten Lösungen.
Steuerfalle „Scheinumzug“ vermeiden
Egal für welches Land und welches Modell Sie sich entscheiden: Sie
müssen tatsächlich umziehen. Sie müssen Ihre Wohnung im Herkunftsland
aufgeben und wenn Sie verheiratet sind und minderjährige Kinder haben,
muss die Familie mit Ihnen ins Ausland umziehen.
Es ist definitiv nicht ausreichend, zum Schein bei einem im Ausland
lebenden Freund "einzuziehen" oder gar einen Briefkasten-Service zu
nutzen. Gerade für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige sind
die Regelungen besonders streng: Man erinnere sich, wie es einem
gewissen Boris Becker erging, der vorgab, in Monaco zu wohnen, aber in
Wirklichkeit lieber in Schwabing weilte.
Im Grundsatz gilt: Sie dürfen sich nach Ihrem Umzug ins Ausland nur
noch besuchsweise in Ihrem Herkunftsland aufhalten. Am besten
übernachten Sie bei solchen Besuchen im Hotel.
Sie müssen sich im Vorfeld fragen: Kann ich mir ein Leben im Ausland
tatsächlich vorstellen? Oder bin ich zu Hause zu stark verwurzelt? Es
macht keinen Sinn, Steuern zu sparen, aber unglücklich zu sein.
Auf die richtige Struktur kommt es an
Um tatsächlich von den steuerlichen Vorteilen des neuen Wohnsitzstaates
profitieren zu können, ist es in den meisten Fällen notwendig, eine
Firmenkonstruktion zu schaffen, welche damit kompatibel ist. Ideal ist
eine Gesellschaft in einem Staat, in dem der Körperschaftsteuersatz
möglichst gering ist. Als EU-Gesellschaft ist Malta attraktiv. Dort
zahlt man effektiv 5% Körperschaftsteuer.
Wichtig: Deutschland hat in den Doppelbesteuerungsabkommen u.a. mit UK,
Irland und Malta geregelt, dass Gewinnausschüttungen deutscher
Gesellschaften komplett in Deutschland zu versteuern sind, wenn der
Wohnsitzstaat des Gesellschafters diese steuerlich freistellt. Für
Schweizer Gesellschaften gilt ähnliches. Hier werden in der Schweiz
sagenhafte 35% an Verrechnungssteuer fällig, die Sie nicht verrechnen /
erstattet bekommen können.
Eine Lösung ist beispielsweise eine Holding-Gesellschaft in Luxemburg
zu installieren, welche die Gewinne aus einer operativen
Tochtergesellschaft vereinnahmen und dann steuerfrei an Sie ausschütten
kann.
Gerne installieren wir entsprechende Strukturen für Sie und haben Partnerkanzleien weltweit, die Sie dabei unterstützen.
Achtung Wegzugssteuer!
Früher gab es in vielen Ländern keine Wegzugssteuer. Mit der ATAD
(Anti-Tax-Avoidance-Directive) der EU hat sich dies geändert und alle
EU-Länder führen gerade eine Wegzug- bzw. Entstrickungssteuer
(Exit-Tax) ein. Dies ist dann relevant, wenn Sie an Unternehmen im
In-und Ausland beteiligt sind und ins Ausland verziehen. Deutschland
war hier schon immer besonders genau.
Im Grundsatz berechnet das Finanzamt einen fiktiven Veräußerungsgewinn
Ihrer Unternehmensanteile. Ein Unternehmen das z.B. 100.000 Euro Gewinn
im Jahr erwirtschaftet, kann dabei schnell mit 1 Million Euro bewertet
werden. Und wenn Sie das Unternehmen vor fünf Jahren mit 25.000 Euro
Stammkapital gegründet haben, beläuft sich der zu versteuernde fiktive
Veräußerungserlös zum Zeitpunkt des Wegzuges somit auf sagenhafte
975.000 Euro. Da fallen also schon ein paar hunderttausend Euro an
Steuern an.
Natürlich gibt es Wege, um die Bewertung zu Ihren Gunsten zu
beeinflussen. Und beim Wegzug innerhalb die EU kann die Wegzugssteuer
gestundet werden. Aber auch hier gilt: Fachgerechte Beratung ist
entscheidend.
Auswirkungen der Corona-Krise
Viele Staaten haben sich in nie gekanntem Ausmaß verschuldet, um die
Auswirkungen der Corona-Krise zu bekämpfen. Wir wissen heute noch
nicht, wie die Regierungen den sich aus der Schuldenfinanzierung
ergebende Geldbedarf decken wollen.
Es ist daher durchaus möglich, dass manche der hier beschriebenen
Steuervorteile zum Teil abgeschafft oder temporär außer Kraft gesetzt
werden.
Sie müssen daher flexibel bleiben und sich mental darauf einstellen,
dass eine Lösung, die heute funktioniert, in fünf Jahren nicht mehr zu
empfehlen ist. Ggf. sollten Sie dann nochmals umziehen, um Ihre
Steuerbelastung weiterhin optimal zu gestalten.
Klappt ein Umzug noch in 2020?
Nur wer sich sputet, wird ein Umzug in Ausland noch in 2020
bewerkstelligen. Vor allem dann, wenn Sie Familie haben und
Beteiligungen an Unternehmen besitzen, braucht die Vorbereitung in der
Regel mehrere Monate.
Wenn Sie allerdings ungebunden sind und Ihr Vermögen nicht komplex
strukturiert ist, ist ein Umzug möglicherweise noch dieses Jahr
möglich. Zu bedenken sind freilich immer momentane Einschränkungen
durch Corona. Aber davon abgesehen ist eine Wohnsitznahme im Ausland
noch dieses Jahr machbar – wenigstens in Ländern, für welche Sie kein
Visum benötigen.
Ist ein Umzug nach UK geplant, sollten Sie auf jeden Fall noch jetzt
den Ball ins Rollen bringen, denn ab 2021 wird wegen Brexit alles viel
komplizierter.
So kann die Steuerkanzlei St.Matthew Sie beim Umzug ins Ausland begleiten
Die Steuerkanzlei St.Matthew in London berät seit 2006 Unternehmer, die
aus steuerlichen Gründen den Wohnsitz ins Ausland verlagern wollen. Wir
haben hunderte Mandanten betreut, die erfolgreich in steuergünstige
Länder umgezogen sind.
Die rechtlich einwandfreie Ausgestaltung unserer Lösungen im Rahmen der
internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.
In Kooperation mit unseren Partnerkanzleien kümmern wir uns um alle
vorbereitenden steuerrechtlichen Abklärungen vor Ihrem Umzug und die
korrekte steuerliche Anmeldung in Ihrem neuen Wohnsitzstaat. Die
laufende steuerliche Betreuung, sowie die Gründung und Verwaltung von
Auslandsgesellschaften runden das Servicespektrum ab.
Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch
Natürlich können Sie jetzt stundenlang im Internet recherchieren. Aber
wenn Sie einen Umzug ins Ausland ernsthaft in Betracht ziehen, und das
womöglich noch in 2020, sollten Sie jetzt ein Beratungsgespräch direkt
online buchen.
Das Honorar dafür beläuft sich auf £280. Das Gespräch kann zurzeit
telefonisch, per Skype oder Zoom geführt werden (und normalerweise auch
persönlich vor Ort in London). Termine sind üblicherweise innerhalb
einer Woche verfügbar.
Die Beratung eignet sich bestens zu einer ersten Orientierung und
Strategiefindung. Wir sprechen jährlich mit hunderten Geschäftsleuten
und verfügen über langjährige, praktische Erfahrung. Innerhalb einer
Stunde lassen sich viele wichtige Fragen klären und vor allem
K.o.-Kriterien identifizieren, die einen Umzug unmöglich machen.
Ein Beratungsgespräch ist der mit Abstand schnellste Weg, um
herauszufinden, ob ein Umzug ins Ausland aus steuerlichen Gründen für
Sie realistisch und sinnvoll ist.
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