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Anlagebetrug? Hilfe in Sicht!

Zur Einführung in das immer hochaktuelle Thema soll ein Fall vorgestellt werden, der sich tatsächlich vor kurzer Zeit ereignet hat:
Ein guter Kunde einer Filiale einer größeren deutschen Bank wollte 40.000 Euro zum Zweck des Vermögensaufbaus anlegen. Der zuständige Vermögensberater der Filiale empfahl ein Aktieninvestment, was nicht verwerflich ist. Leider wählte er für den ganzen Betrag zu spekulative Werte aus und der Wert des Depots war innerhalb von 2 Jahren auf 10.000 Euro gesunken. Unglaublich, aber wahr! (Besser wäre gewesen, er hätte in Eigenregie das TOP-TEN-Musterdepot kopiert, das seit 1991 durchschnittlich über 10% Rendite pro Jahr erwirtschaftet…)

Aber zurück zum Fall: Trotz umfangreicher Bemühungen des Kunden und seiner Anwälte konnte die Bank nicht zu einem vernünftigen Schadensersatz veranlasst werden. Das Risiko eines Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang wollte der Kunde nicht eingehen, da die "Beweise" gegen die Bank sehr wahrscheinlich nicht zum sicheren Erfolg der Bemühungen geführt hätten. Resultat: Dem Bankberater vertraut - 30 000 Euro Verlust für das Depot.

Dies ist freilich ein Einzelfall, denn allgemein gehen die Vermögensberater der Banken vorsichtiger mit Kundengeldern um. Trotzdem ist man vor mangelhaften Tipps bezüglich aktueller Anlageentscheidungen nicht sicher.

Ein weiteres Beispiel:
Bei einem Vermögensverwalter wurden von einer Interessengemeinschaft 100.000 Euro mit der ausdrücklichen Bedingung angelegt, das Geld sicher, d.h. werterhaltend zu verwahren. Der Verwalter kaufte für den Betrag aber Anleihen eines Schuldners mit einem schlechten Rating von Moody's (Moody's Investor Service ist eine international anerkannte Organisation, die nahezu alle Emissionen von Emittenten untersucht. Die Emittenten werden auf ihre Kreditwürdigkeit geprüft und entsprechend bewertet. Die höchste Bewertung lautet AAA, d.h. das Papier ist praktisch so sicher wie eine Staatsanleihe der führenden Industrienationen.)

Die Zinsen für das erworbene Papier waren natürlich hoch, denn für das Risiko muss der Emittent höhere Zinsen bieten, sonst kauft niemand eine solche Anleihe. Als die Interessengemeinschaft ihr Geld wieder in Empfang nehmen wollte, war der Betrag leider durch einen Kursabfall einiger erworbener Papiere und einen Totalausfall eines Schuldners auf 80.000 Euro geschrumpft. Natürlich hätte der Vermögensverwalter das Geld entsprechend den genannten Bedingungen nur auf Festgeldbasis anlegen dürfen, denn auch Anleihen mit einem sehr guten Rating (AAA) können durch ungewisse Kursbewegungen den Wert einer Anlage positiv oder negativ beeinflussen. Solche Papiere sind zwar sicher, aber wenn man absolut kein kleines Verlustrisiko in Kauf nehmen möchte, bleibt eben nur das Festgeld als Alternative. Auch in diesem Fall verliefen die Bemühungen zur Rückerstattung des verlorenen Betrages im Sand.

Als geschädigter Anleger hat man in der Regel leider geringe Chancen auf eine Rückführung des verlorenen Kapitals, weil der Nachweis des nicht vertragsgemäßen Verhaltens des Portfoliomanagers ohne Hilfe oft sehr schwierig zu führen ist. Diese Chancen können jedoch erheblich verbessert werden, wenn professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird.

Haben auch Sie in den letzten 10 Jahren Geld verloren bei Kapitalanlagen aufgrund fehlerhafter Beratung? Es besteht jetzt Hoffnung auf Wiederherstellung Ihres Kapitals! 

Der Grund liegt darin, dass die Rechtsprechung immer anlegerfreundlicher wird. Damit bestehen nun gute Chancen auf Schadensersatz. Auch wenn Sie sich in dem einen oder anderen Fall schon haben anwaltlich beraten lassen und danach von einer Klage abgesehen haben, sollten Sie sich möglicherweise noch einmal beraten lassen, denn das Blatt hat sich durch neue Gerichtsurteile sehr zu Gunsten der Kapitalanleger gewendet.

Voraussetzung: 
Ihr Fall ist noch keine 10 Jahre alt und damit nicht verjährt. Doch die gute Nachricht ist, dass von der anlegerfreundlichen Rechtsprechung im Grunde alle Arten von Kapitalanlagen-Pleiten profitieren: Lebensversicherungen, Zertifikate, Investmentfonds, unternehmerische Beteiligungen usw.

So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 08.07.2010 (Az. IIIZR 249/09) entschieden, dass sich Banken und Anlageberater nicht mehr darauf berufen können, dem Anleger einen Verkaufsprospekt ausgehändigt zu haben (oft nachträglich!), anhand dessen der Anleger die Richtigkeit der Angaben des Beraters überprüfen konnte. Der Anleger muss sich vielmehr auf die Angaben des Beraters verlassen können.

Auch kann sich ein Vermögens- oder Bankberater nicht mehr aus der Haftung herausreden, indem er anführt, dass der Anleger über Erfahrungen in Bezug auf Kapitalanlagen verfüge. Auch erfahrene Anleger müssen über mögliche Risiken ausgeklärt werden. Wird das versäumt, entsteht ein Schadensersatzanspruch (OLG Frankfurt, 08.12.2010, Az. 19 U 22/10).

Interessant ist auch das Urteil des OLG Stuttgart vom 30.11.2010 (Az. 6 U 2/10): Eine Bank muss den Kunden darüber aufklären, dass sie bei Empfehlung für ein bestimmtes Kapitalanlageprodukt eine Vergütung erhält, wenn dies für den Kunden nicht erkennbar ist und er davon ausgeht, dass die Beratung neutral und objektiv erfolgt.

Kostenlose Beratung und risikolose Abwicklung
Falls Sie in
  • Fonds
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  • Genussscheine
  • Optionen oder Swaps
investiert haben und Ihr so angelegtes Geld ist fast nichts mehr wert, sollten Sie sich bei Rechtsanwälten beraten lassen, die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialistiert sind. Solch eine Anlaufstelle ist z.B. die Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte (https://www.resch-rechtsanwaelte.de/), die auch vom Magazin "Kapitalschutz vertraulich" empfohlen wird. Betroffene Anleger erhalten eine unverbindliche und
kostenlose Vorab-Prüfung des Falles. Wie die Kanzlei mitteilt, besteht bei etwa 30% der Fälle keine Erfolgsaussicht, oder positiv gesehen: bei 70% besteht eine solche. Über Partnerkanzleien können auch Anleger aus Österreich und der Schweiz bzw. prinzipiell auch aus aller Weltvertreten werden. Über das Online-Formular auf der o.g. Internetseite kann der Fall bequem eingereicht werden.

Speziell bei Verdacht auf Kapitalanlagebetrug: Über die Internetseite trading-betrug.de haben geschädigte Anleger die Möglichkeit, den Anwälten einen Betrugsfall unverbindlich zu melden und dadurch eine kostenlose professionelle Ersteinschätzung zu erhalten, auf deren Basis dann weitere juristische Schritte eingeleitet werden können.

Übrigens kann man heutzutage auch Strafanzeigen online einreichen, und zwar über die Internetseite der Kriminalpolizei unter https://online-strafanzeige.de/ (für Österreich: https://www.polizei.gv.at/).

Bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) werden Verbraucher über dubiose Angebote und Unternehmen gewarnt: zur Webseite.


Rechtsschutzversicherungen müssen übrigens die Anwalts-, Gerichts- und sonstigen Kosten eines Verfahrens wegen unerlaubter Handlung tragen (BGH-Urteil Az IVa ZR 78/83).

Bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften kann man sich auch – wenn gravierende Fehler des Beraters beweisbar sind – an nachfolgende Einrichtung wenden und gegebenenfalls eine Entschädigung erhalten:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Postfach 04 03 47
10062 Berlin
Tel. 030 / 20 36 99-0
Internet: www.e-d-w.de

Noch eine Anlaufstelle, die erste Hilfe leistet:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: www.fachanwalt-hotline.eu

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Auch folgender Service könnte etwas für geschädigte Kapitalanleger sein
(Unterstützung und Finanzierung bei Prozessführung):

Weitere kostenlose Einschätzungen Ihres Falles
Ob außerbörsliche Investments oder durch die Finanzkrise wertlose gewordene Wertpapiere – auf erlittenen Verlusten müssen Sie nicht unbedingt sitzenbleiben, sondern können sich wehren. Doch ob Sie Erfolgsaussichten haben, ist die entscheidende Frage. LegalTech-Dienstleister wie myright.de, advocado.de, jurato.de oder frag-einen-anwalt.de prüfen und geben eine kostenlose Ersteinschätzung. Erst wenn man die beratende Kanzlei mit einem Mandat beauftragt, fallen die entsprechenden Anwaltsgebühren an; dann wäre es gut, man hat eine Rechtsschutzversicherung...

Falls Sie zufällig Leser von "Kapitalschutz vertraulich" sind, können Sie sich an eine der renommiertesten Kanzleien Deutschland in Sachen Anlegerschutz wenden: Kanzlei Herfurtner. Deren Anwälte beantworten vertraulich Ihre Fragen und geben eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Die Anfrage ist für Ksv-Leser kostenfrei. Die Kanzlei Herfurtner vertritt ausschließlich Verbraucher und private Anleger. Banken und Anbieter von Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktprodukten gehören nicht zum Mandantenkreis. Somit gibt es keinen Interessenskonflikt.
Kapitalschutz vertraulich empfiehlt auch die spezialisierte Kanzlei SBS Legal, wenn Sie außergerichtlich oder gerichtlich Ansprüche geltend machen möchten gegen betrügerisch agierende Anbieter und deren Vermittler (z.B. im Kryptobereich).

P.S.

Das neue Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll die Beratungsqualität für den privaten Anleger erhöhen, ihn besser als bisher schützen und Fehlverhalten, Fehlleistungen und Betrug der Berater und/oder Institutionen leichter nachweisen. Endlich wurden die von seriösen Beratern und Verbraucherschutzverbänden geforderten konkreten Verhaltensregeln bei der Anlageberatung festgelegt:
Ein Institut bzw. ein Berater muss beispielsweise stets Interessenkonflikte vermeiden und das Kundeninteresse voranstellen. Es muss offenbart werden, wenn das Institut (oder der Berater) keine ausreichenden Kenntnisse zu einem bestimmten Papier hat. Auch muss nun zwingend alles, was die Anlageentscheidung beeinflusst, offenbart werden, wie zum Beispiel: Verlustrisiken, Laufzeiten, Auszahlungsfristen, Aufschläge, Gebühren, Provisionen usw.

Grauer Kapitalmarkt
Die Tatsache ist so traurig wie die Summe gewaltig ist: Nicht weniger als 30 Milliarden Euro verlieren Anleger jedes Jahr durch dubiose Kapitalanlagen. Die STIFTUNG WARENTEST hat eine Warnliste zusammengestellt, die alle Anlageangebote, Initiatoren, Anbieter, Vermittler benennt, die in den letzten zwei Jahren negativ aufgefallen sind. Die Liste wird jeden Monat aktualisiert. Leider ist die z.Zt. 13-seitige Information kostenpflichtig (2,50 Euro):
https://www.test.de/Warnliste-Geldanlage-Unserioese-Firmen-und-Finanzprodukte-1131965-0/



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