Es hat
lange
gedauert, nicht zuletzt durch einige Regierungswechsel, bis man sich in
Andorra
auf ein neues Gesellschaftsrecht einigte, aber jetzt ist es da. Für
Ausländer,
das kann man sagen, hat sich das Warten gelohnt. Alle EU-Bürger können
nach dem
neuen Recht 100% der Anteile an deiner Andorra-Gesellschaft halten, und
zwar im
Gegensatz zur letzten Regelung völlig unabhängig von der Branche.
Andorraner
sind damit für Geschäfte mit Standort Andorra nicht mehr nötig, weder
als
Teilhaber noch als Strohmann, Geschäftsführer oder Treuhänder.
Einen
Nachteil hat das neue Recht allerdings: Es gibt keine Pauschalsteuer
mehr in
Andorra. Die lag bisher bei rund 800 Euro im Jahr, und mit Ihrer
Zahlung war
der Unternehmer alle Steuersorgen los. Niemand wollte wissen, wie viel
Umsatz
oder Gewinn er machte. In der Praxis hieß das in vielen Fällen: keine
Steuererklärungen und nicht einmal eine Buchhaltung.
Das
änderte sich für viele Firmen bereits vor einigen Jahren, als auf
inländische
Dienstleistungen eine Art Mehrwertsteuer in Höhe von 4 Prozent
eingeführt
wurde, was natürlich Erklärungen erforderlich machte. Jetzt ist auch
für alle
anderen Andorra-Unternehmer die glückliche Zeit ohne Papierkram
Geschichte. Zum
Glück sind die neuen Steuern erträglich…
Nach
dem Vorbild Gibraltars oder Zyperns werden künftig auch in Andorra
Gewinne mit
10% besteuert. Dafür fällt die jährliche Pauschale von 800 Euro weg,
und es
gibt auch gleich zwei Ausnahmen von den 10 Prozent. Ein Steuerrabatt
von 80%
wird nämlich eingeräumt…
Neu in
Andorra:
Offshore-Firmen mit Mini-Steuersatz von 2 Prozent
- Unternehmen,
deren einziger Geschäftszweck darin besteht, Anteile an Gesellschaften
im
Ausland zu halten, die also die Funktion einer Holding erfüllen…
- Unternehmen,
die ihre Waren und/oder Dienstleistungen ausschließlich im Ausland
verkaufen.
Zum
Beispiel also eine Handelsfirma, die mit Sitz in Andorra Waren z.B. in
China
einkauft und in Deutschland mit Gewinn verscherbelt. Damit hat
ausgerechnet
Andorra die dort bisher unbekannte Offshore-Firma eingeführt, die in
anderen
Ländern nach und nach verschwindet, und bei der Unternehmen steuerlich
belohnt
werden, die nur im Ausland geschäftlich tätig sind.
Im
Fall von Andorra winkt solchen Firmen zwar keine komplette Freiheit von
jeder
Gewinnsteuer wie etwa in Panama oder Belize, wohl aber ein ziemlich
günstiger
Steuersatz. Denn ein Rabatt von 80% auf einen Steuersatz von 10% ergibt
nun mal
– zum Verständnis für Nicht-Mathematiker – eine sehr
unternehmerfreundliche
Besteuerung in Höhe von 2 Prozent. Da kann man wirklich nicht meckern…
Die
Gründung durch
Ausländer ist nicht mehr an Branchen gebunden
Kommen
wir zu den Einzelheiten: welche Papiere Sie brauchen, welche Kosten
entstehen
und wie Sie in der Praxis vorgehen…
Nach
dem neuen Gesetz über Investitionen durch Ausländer in Andorra, das im
Sommer
2012 in Kraft trat und in der Praxis seit September funktioniert,
dürfen sowohl
ausländische Unternehmen als auch natürliche Personen in allen Branchen
in
Andorra investieren und 100% der Anteile an Andorra-Gesellschaften
halten.
Nach
wie vor ist allerdings für jeden Einzelfall eine Genehmigung durch die
Regierung nötig, außer bei Beteiligungen unter 10%. Beim Antrag für
diese
Genehmigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Diese
Unterlagen sind
zur Firmengründung mitzubringen
Wenn
der Gründer ein Unternehmen ist:
- Kopie
der Gründungsurkunde, übersetzt, notariell beglaubigt und mit der Den
Haager
Apostille versehen.
- Notarielle
Vollmacht in zweifacher Ausführung der Person(en), die im Namen des
Unternehmens in Andorra unterschreiben. Übersetzt und mit der Den
Haager
Apostille abgestempelt. Falls aus der Gründungsurkunde hervorgeht, dass
die
betreffende Person vertretungsberechtigt ist, erübrigt sich die
Vollmacht.
- Zwei
notariell beglaubigte Kopien des Reisepasses der
vertretungsberechtigten
Person.
- Ein
polizeiliches Führungszeugnis der vertretungsberechtigten Person,
notariell
bestätigt und mit Den Haager Apostille.
- Eine
schriftliche Bescheinigung in zweifacher Ausfertigung über den
Beschluss des
Mutter-Unternehmens, eine Gesellschaft in Andorra zu gründen.
Bei
natürlichen Personen als Gründer ist die Sache sehr viel einfacher. Sie
müssen
für den Antrag zur Gründung einer Andorra-Firma lediglich eine Kopie
Ihres
Reisepasses sowie ein polizeiliches Führungszeugnis mitbringen, beides
beglaubigt und mit Den Haager Apostille. Das Führungszeugnis sollte
nicht älter
als drei Monate sein.
Mit
diesen Unterlagen wenden Sie sich am besten an eine Gestoria in
Andorra, selbst
wenn Sie sehr gut Spanisch oder Katalanisch sprechen. Eine gute Adresse
ist:
Gestoria
Sicoris
Prat
de la Creu 93
00500
Andorra la Vella
Tel.
00376-82 10 81, Email gestoriasicoris@andorra.ad
(Spanisch, Englisch, Französisch)
Bis alles
steht,
vergehen gut und gern zwei Monate
1.
Erster Schritt ist die Reservierung des Firmennamens, wofür die
Gestoria zwei
oder drei Vorschläge des Gründers erbittet. Der Name muss in Katalan
sein, mit
Ausnahme von geografischen Bezeichnungen oder dem Namen des
Unternehmers. Bis
der Name bestätigt wird, vergehen etwa drei bis fünf Tage.
Außerdem
muss die Firmenadresse in Andorra angegeben sein, an der das zukünftige
Unternehmen seinen Sitz hat.
2.
Wenn der Firmenname bestätigt ist, wird die Satzung und
Gründungsurkunde
vorbereitet. Diese muss folgende Informationen enthalten:
- den
Geschäftszweck
- den
Firmennamen und die Adresse des Firmensitzes
- die
Vertretungsberechtigten. Das kann entweder ein einzelner Verwalter
(Administrator) sein, mehrere gleichberechtigte Verwalter oder auch ein
Verwaltungsrat mit mindestens einem Vorsitzenden und einem Sekretär.
- das
Geschäftskapital sowie dessen Aufteilung auf die beteiligten
Anteilseigner.
Bei einer „“Sociedad Limitada“ oder kurz S.L. (vergleichbar mit einer
GmbH)
muss das Kapital 3.000 Euro oder mehr betragen, bei einer „Sociedad
Anonima“
oder kurz S.A. (nicht börsennotierte Aktiengesellschaft) 60.000 Euro.
Die
Escritura muss von allen Aktionären unterschrieben sein.
Damit
wird der Antrag bei der Regierung eingereicht. Bis die benötigten
Genehmigungen
vorliegen, vergehen etwa 30 Tage. Sobald diese Papiere da sind,
eröffnen Sie
ein Firmenkonto bei einer andorranischen Bank, zahlen darauf das
Stammkapital
ein und lassen sich das bestätigen.
Mit
der Genehmigung der Regierung und der Bestätigung der Bank geht es dann
zur
eigentlichen Gründung zum Notar, was noch einmal zwei bis drei Tage
dauert,
plus weitere acht Tage für den Eintrag ins Handelsregister. Damit ist
die Firma
einsatzfähig.
Was eine
Gründung
kostet und wer das für Sie abwickelt
An
Gründungskosten kommt auf Sie zu: offizielle Gebühren für Antrag,
Register,
Geschäftsbücher etc. 1.243 Euro, Notar 500 Euro sowie weitere 100 Euro
für jeden
ausländischen Teilhaber. Das Honorar für Anwalt bzw. Gestoria richtet
sich nach
Aufwand und liegt bei der von uns empfohlenen Gestoria Sicoris zwischen
1.700
und 2.500 Euro. Die jährlichen Folgekosten liegen bei ca. 250 Euro
aufwärts,
was vom genauen Umfang für Buchhaltung und Erklärungen abhängt.
Bei
Interesse wenden Sie sich an die Gestoria Sicoris, wo man außer Katalan
auch
Spanisch, Englisch und Französisch spricht. Oder Sie schildern uns
Ihren Bedarf
und Ihre Wünsche in einem einfachen, formlosen Email an die Adresse info@coin-sl.com