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Nur 2% Steuern für Firmen in Andorra

Es hat lange gedauert, nicht zuletzt durch einige Regierungswechsel, bis man sich in Andorra auf ein neues Gesellschaftsrecht einigte, aber jetzt ist es da. Für Ausländer, das kann man sagen, hat sich das Warten gelohnt. Alle EU-Bürger können nach dem neuen Recht 100% der Anteile an deiner Andorra-Gesellschaft halten, und zwar im Gegensatz zur letzten Regelung völlig unabhängig von der Branche. Andorraner sind damit für Geschäfte mit Standort Andorra nicht mehr nötig, weder als Teilhaber noch als Strohmann, Geschäftsführer oder Treuhänder.

Einen Nachteil hat das neue Recht allerdings: Es gibt keine Pauschalsteuer mehr in Andorra. Die lag bisher bei rund 800 Euro im Jahr, und mit Ihrer Zahlung war der Unternehmer alle Steuersorgen los. Niemand wollte wissen, wie viel Umsatz oder Gewinn er machte. In der Praxis hieß das in vielen Fällen: keine Steuererklärungen und nicht einmal eine Buchhaltung.

Das änderte sich für viele Firmen bereits vor einigen Jahren, als auf inländische Dienstleistungen eine Art Mehrwertsteuer in Höhe von 4 Prozent eingeführt wurde, was natürlich Erklärungen erforderlich machte. Jetzt ist auch für alle anderen Andorra-Unternehmer die glückliche Zeit ohne Papierkram Geschichte. Zum Glück sind die neuen Steuern erträglich…

Nach dem Vorbild Gibraltars oder Zyperns werden künftig auch in Andorra Gewinne mit 10% besteuert. Dafür fällt die jährliche Pauschale von 800 Euro weg, und es gibt auch gleich zwei Ausnahmen von den 10 Prozent. Ein Steuerrabatt von 80% wird nämlich eingeräumt…

Neu in Andorra: Offshore-Firmen mit Mini-Steuersatz von 2 Prozent

  • Unternehmen, deren einziger Geschäftszweck darin besteht, Anteile an Gesellschaften im Ausland zu halten, die also die Funktion einer Holding erfüllen…
  • Unternehmen, die ihre Waren und/oder Dienstleistungen ausschließlich im Ausland verkaufen.

Zum Beispiel also eine Handelsfirma, die mit Sitz in Andorra Waren z.B. in China einkauft und in Deutschland mit Gewinn verscherbelt. Damit hat ausgerechnet Andorra die dort bisher unbekannte Offshore-Firma eingeführt, die in anderen Ländern nach und nach verschwindet, und bei der Unternehmen steuerlich belohnt werden, die nur im Ausland geschäftlich tätig sind.

Im Fall von Andorra winkt solchen Firmen zwar keine komplette Freiheit von jeder Gewinnsteuer wie etwa in Panama oder Belize, wohl aber ein ziemlich günstiger Steuersatz. Denn ein Rabatt von 80% auf einen Steuersatz von 10% ergibt nun mal – zum Verständnis für Nicht-Mathematiker – eine sehr unternehmerfreundliche Besteuerung in Höhe von 2 Prozent. Da kann man wirklich nicht meckern…

Die Gründung durch Ausländer ist nicht mehr an Branchen gebunden
Kommen wir zu den Einzelheiten: welche Papiere Sie brauchen, welche Kosten entstehen und wie Sie in der Praxis vorgehen…

Nach dem neuen Gesetz über Investitionen durch Ausländer in Andorra, das im Sommer 2012 in Kraft trat und in der Praxis seit September funktioniert, dürfen sowohl ausländische Unternehmen als auch natürliche Personen in allen Branchen in Andorra investieren und 100% der Anteile an Andorra-Gesellschaften halten.

Nach wie vor ist allerdings für jeden Einzelfall eine Genehmigung durch die Regierung nötig, außer bei Beteiligungen unter 10%. Beim Antrag für diese Genehmigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Diese Unterlagen sind zur Firmengründung mitzubringen
Wenn der Gründer ein Unternehmen ist:

  • Kopie der Gründungsurkunde, übersetzt, notariell beglaubigt und mit der Den Haager Apostille versehen.
  • Notarielle Vollmacht in zweifacher Ausführung der Person(en), die im Namen des Unternehmens in Andorra unterschreiben. Übersetzt und mit der Den Haager Apostille abgestempelt. Falls aus der Gründungsurkunde hervorgeht, dass die betreffende Person vertretungsberechtigt ist, erübrigt sich die Vollmacht.
  • Zwei notariell beglaubigte Kopien des Reisepasses der vertretungsberechtigten Person.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis der vertretungsberechtigten Person, notariell bestätigt und mit Den Haager Apostille.
  • Eine schriftliche Bescheinigung in zweifacher Ausfertigung über den Beschluss des Mutter-Unternehmens, eine Gesellschaft in Andorra zu gründen.

Bei natürlichen Personen als Gründer ist die Sache sehr viel einfacher. Sie müssen für den Antrag zur Gründung einer Andorra-Firma lediglich eine Kopie Ihres Reisepasses sowie ein polizeiliches Führungszeugnis mitbringen, beides beglaubigt und mit Den Haager Apostille. Das Führungszeugnis sollte nicht älter als drei Monate sein.

Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich am besten an eine Gestoria in Andorra, selbst wenn Sie sehr gut Spanisch oder Katalanisch sprechen. Eine gute Adresse ist:
Gestoria Sicoris
Prat de la Creu 93
00500 Andorra la Vella
Tel. 00376-82 10 81, Email gestoriasicoris@andorra.ad (Spanisch, Englisch, Französisch)

Bis alles steht, vergehen gut und gern zwei Monate
1. Erster Schritt ist die Reservierung des Firmennamens, wofür die Gestoria zwei oder drei Vorschläge des Gründers erbittet. Der Name muss in Katalan sein, mit Ausnahme von geografischen Bezeichnungen oder dem Namen des Unternehmers. Bis der Name bestätigt wird, vergehen etwa drei bis fünf Tage.
Außerdem muss die Firmenadresse in Andorra angegeben sein, an der das zukünftige Unternehmen seinen Sitz hat.
2. Wenn der Firmenname bestätigt ist, wird die Satzung und Gründungsurkunde vorbereitet. Diese muss folgende Informationen enthalten:

  • den Geschäftszweck
  • den Firmennamen und die Adresse des Firmensitzes
  • die Vertretungsberechtigten. Das kann entweder ein einzelner Verwalter (Administrator) sein, mehrere gleichberechtigte Verwalter oder auch ein Verwaltungsrat mit mindestens einem Vorsitzenden und einem Sekretär.
  • das Geschäftskapital sowie dessen Aufteilung auf die beteiligten Anteilseigner. Bei einer „“Sociedad Limitada“ oder kurz S.L. (vergleichbar mit einer GmbH) muss das Kapital 3.000 Euro oder mehr betragen, bei einer „Sociedad Anonima“ oder kurz S.A. (nicht börsennotierte Aktiengesellschaft) 60.000 Euro. Die Escritura muss von allen Aktionären unterschrieben sein.

Damit wird der Antrag bei der Regierung eingereicht. Bis die benötigten Genehmigungen vorliegen, vergehen etwa 30 Tage. Sobald diese Papiere da sind, eröffnen Sie ein Firmenkonto bei einer andorranischen Bank, zahlen darauf das Stammkapital ein und lassen sich das bestätigen.

Mit der Genehmigung der Regierung und der Bestätigung der Bank geht es dann zur eigentlichen Gründung zum Notar, was noch einmal zwei bis drei Tage dauert, plus weitere acht Tage für den Eintrag ins Handelsregister. Damit ist die Firma einsatzfähig.

Was eine Gründung kostet und wer das für Sie abwickelt
An Gründungskosten kommt auf Sie zu: offizielle Gebühren für Antrag, Register, Geschäftsbücher etc. 1.243 Euro, Notar 500 Euro sowie weitere 100 Euro für jeden ausländischen Teilhaber. Das Honorar für Anwalt bzw. Gestoria richtet sich nach Aufwand und liegt bei der von uns empfohlenen Gestoria Sicoris zwischen 1.700 und 2.500 Euro. Die jährlichen Folgekosten liegen bei ca. 250 Euro aufwärts, was vom genauen Umfang für Buchhaltung und Erklärungen abhängt.

Bei Interesse wenden Sie sich an die Gestoria Sicoris, wo man außer Katalan auch Spanisch, Englisch und Französisch spricht. Oder Sie schildern uns Ihren Bedarf und Ihre Wünsche in einem einfachen, formlosen Email an die Adresse info@coin-sl.com


Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Norbert Bartl, Leben im Ausland / Roland Benn, Big Benn Books




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