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Offshore-Firmen sind legal


Ist es tatsächlich eine so enorm bedeutende journalistische Arbeit, wenn man 214.000 im Ausland gegründete Gesellschaften öffentlich mit Namen benennen kann? Denn alles, was bisher sonst noch auf den Tisch gelegt wurde, sind Vermutungen und einige Namen von Personen des öffentlichen Lebens, die natürlich der Sache eine hübsche Brisanz verleihen.
Und die bloße Feststellung, dass sich hinter öffentlich eingetragenen Organen einer Gesellschaft nun auch „tatsächliche Eigentümer“ finden lassen, dokumentiert noch lange keinen kriminellen Hintergrund. Vielmehr ist es auch in Europa seit Jahrzehnten durchaus gebräuchlich, bestimmte Organe einer Gesellschaft durch Dritte (u.a. Rechtsanwälte) vertreten zu lassen. Legal!

Eine Offshore Firma zu besitzen, ist keine Straftat
Eine Offshore-Firma ist rein rechtlich eine Auslandsbeteiligung. Ein in Deutschland Steuerpflichtiger ist gemäß § 138 Abgabenordnung zur Meldung innerhalb eines Monats verpflichtet. Dafür gibt es ein amtliches Formular vom Finanzamt.

Was wir bisher aus Medien noch erfahren haben, sind Begriffe aus dem Lager der „Superlative“: 2,6 Terabyte Datenvolumen, 400 Journalisten, zwölf Monate Recherche, 11,5 Millionen Dokumente von 214.000 Offshore Firmen.
Doch was wir nicht wissen, welche so brisanten Informationen enthalten diese enormen Datenmengen der "Panama Papers"? Bisher gibt es nur einige prominente Namen, die üblicherweise verwendeten Schlagwörter einiger Medien und politische Statements, die den Diebstahl von vertraulichen Dokumenten aus einer niedergelassenen Rechtsanwaltskanzlei im Ausland begrüßen. Und wir lesen und hören Verdächtigungen, nicht jedoch bewiesene Straftaten.

Woran könnte dies liegen? Eine Antwort ist schnell gegeben.
Die Gründung einer Offshore Firma ist legal, der Besitz einer Offhore Firma ist legal, die Eröffnung eine Bankkontos für die Offshore Firma ist legal, der Einsatz von Treuhändern ist, wie nahezu weltweit, auch im Offshore legal und selbst der Betrieb einer Offshore Firma ist legal, wie auch der Bezug von Dividenden und die darauf folgende Versteuerung am steuerlichen Sitz des Begünstigten.

Warum nutzen Unternehmen und Privatpersonen Offshore Firmen?
Auch diese Frage ist schnell und einfach anhand eines Beispiels beantwortet.
Privatperson „A“ ist eine sehr vermögende Person und ist schon aus Gründen der eigenen Sicherheit auf eine hohe Diskretion hinsichtlich seiner Vermögensverhältnisse angewiesen. Person „A“ beschließt, da ihm sowohl sein Banker aus der Nachbarschaft als auch der Finanzbeamte aus dem Schützenverein nicht sonderlich vertrauenswürdig erscheinen, einen Teil seines versteuerten Geldes im Ausland aufzubewahren. Zinsfrei! (Anm.: Die Mehrzahl aller internationalen Banken verwahren die Gelder einer Offshore Firma ohne jede Zahlung von Guthabenzinsen.) Damit der Einblick in seine privaten Vermögensverhältnisse nicht am Ende durch den simplen Informationsaustausch doch noch für beispielsweise benannte Dritte möglich wird, gründet „A“ legal eine Offshore Firma.

Privatperson „A“ muss sich zur Gründung seiner Offshore Gesellschaft, und dies wird weltweit so gehandhabt, mit amtlichen Dokumenten und weiteren geeigneten Belegen gegenüber seinem Anwalt, dem Registry Agent und insbesondere der Bank identifizieren (Ausnahme: Ausgerechnet in den USA, die die ganze Welt zwangen, gegen Steuerparadiese und Bankgeheimnis vorzugehen, ist in US-Steueroasen wie Delaware usw. keine Identifizierung erforderlich!!!).
Übrigens – auch am AIA, also am Allgemeinen Informationsaustausch in Steuersachen, den die USA via OECD ebenfalls angeregt haben, nehmen sie selber nicht teil…

Zudem muss „A“ auch dann seine Identität gegenüber allen vorgenannten Personen und Institutionen offenlegen, sollte er sich später nach außen durch einen sogenannten Treuhänder vertreten lassen wollen (Stichwort: Know Your Customer Policy).
Zu guter Letzt wird das von „A“ ausgewählte Bankhaus eine Abfrage vor Kontoeröffnung vornehmen, aus welcher zweifelsfrei hervorgeht, ob „A“ bereits schon einmal in irgendeiner Weise eine Straftat verdächtigt wurde oder es gar zu einer Verurteilung kam (ICC – International Crime Check). Wäre dies der Fall, würde die Bank den Antragsteller „A“ ablehnen – „A“ würde bei keiner Bank der Welt, ausgenommen vielleicht in Nordkorea, ein Geschäftskonto erhalten.

Unbestritten, nur Banken haben Einsicht in das tatsächliche Geschäft ihrer Offshore Kunden, denn kein Anwalt, kein Vermittler und kein Reg. Agent besitzt überhaupt eine Chance, in die Finanzströme und Geschäfte des Kunden Einblick zu nehmen. Aber dieser Verantwortung sind sich Banken durchaus bewusst.

Welche Beispiele finden sich noch dafür, warum eine Privatperson oder ein Unternehmen eine Offshore Firma gründet? Um den Rahmen hier nicht zu sprengen, hier eine stichwortartige Aufzählung:
  • stärkere Haftungsbegrenzung;
  • Reduzierung von Produktions- und Erstellungskosten (Outsourcing);
  • Vermögenssicherung (nicht jeder traut dem Euro, europäischen Banken und Gesetzgebungen);
  • Vorteile in der Sicherung intellektuellen Eigentums, unbürokratische Sicherung von Rechten;
  • Neutralität des Standortes – insbesondere für den Handel zwischen „verfeindeten“ Gebieten;
  • Vorteile bei der Beantragung erforderlicher Lizenzen (Online-Gaming, Forex, etc.).
Diese Liste lässt sich nahezu unendlich fortführen. Das Magazin Kapitalschutz vertraulich nennt speziell für Privatpersonen weitere einleuchtende Gründe. Oftmals geht es nämlich nicht um Steueroptimierung oder Steuerhinterziehung, sondern einfach um den Schutz der eigenen Privatsphäre. Davon abgesehen ist die teilweise Anlage von Vermögen im Nicht-EU-Ausland ein sehr wichtiger Baustein der Risiko-Minimierung!
Die Gründe zum Einsatz von Offshore-Firmen, um die Privatsphäre zu schützen, können unter anderem sein:
  • Probleme mit Ex-Partner/Ex-Partnerin
  • Probleme mit Schwiegersohn/Schwiegertochter
  • Probleme mit eigenen Kindern
  • Heimliche uneheliche Kinder
  • Heimlicher Partner / heimliche Partnerin
  • Gegenseitige Absicherung bei heimlicher Homosexualität
  • Individuelle Vermögensübertragungen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge
  • Vermögensschutz von GmbH-Geschäftsführern vor der sog. Durchgriffshaftung
Tatsache ist, es mag schwarze Schafe unter Offshore Unternehmern geben, doch hier sprechen wir von Einzelfällen und kriminellen Personen, die es in der Vergangenheit auch trotz eines soliden deutschen Umsatzsteuerrechts fertig brachten, den deutschen Staat um Milliarden zu bringen.

Man kann sich, und dies sieht jeder klar denkende Mensch hoffentlich ein, nicht von der enormen kriminellen Energie einiger weniger Gauner schützen. Doch dies kann nicht der Grund dafür sein, eine Branche, Berufsgruppen, Staaten und das System in Frage zu stellen oder gar zu verteufeln.

Fördern Offshore Staaten tatsächlich die Steuerhinterziehung?
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!" (Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965 und Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt).
Ja, vielleicht ein etwas abgedroschenes Zitat. Aber der Wahrheitsgehalt in diesem Zitat ist nicht verblasst, im Gegenteil! Steuerlasten zu reduzieren – und wir sprechen hier u.a. von Körperschaftssteuern und Gewerbesteuern, sind ein legitimes Mittel zur betrieblichen Kostenreduzierung bzw. Gewinnmaximierung.

Und bitte seien wir realistisch. Unternehmen können sich in einer globalisierten Welt ihren Standort frei wählen. Doch wer richtig Steuern sparen will, geht längst nicht mehr ins Offshore - nein - Europa ist viel angesagter.
Der enorme Steuerwettbewerb innerhalb Europas hat dazu geführt, dass sich einige europäische Mitgliedsländer - häufig auf Grund einer etwas unglücklichen geographischen Lage und/oder angespannter wirtschaftlichen Situation - dazu gezwungen sehen, derweil Körperschaftssteuern auf nahezu fünf Prozent abzusenken (mit Ausnahmetatbeständen übrigens dann bis fast an die Null-Grenze).

Und wenn es dann noch ausländischen Unternehmern mit steuerlichem Wohnsitz am Ort ihrer Gesellschaft gestattet ist, diese schon kaum im Unternehmen besteuerten Firmengewinne folgend völlig steuerfrei der Gesellschaft zu entnehmen und darüber hinaus keine Steuern auf erwirtschaftete Zinsen zahlen zu müssen (Non-Dom-Regelungen beispielsweise in Zypern, Europa), dann fragt man sich doch ernsthaft, was an Offshore Unternehmen so unseriös sein soll und warum 214.000 Firmennamen aus einem außereuropäischen Land so furchtbar spannend sind.

Tatsache ist, wer kaum oder keine Steuern auf Unternehmensgewinne und/oder persönliches Einkommen aus Dividenden zahlen möchte, der wandert in der Regel nicht ins Offshore ab, sondern geht nur ein paar Kilometer weiter ins schöne Nachbarland Zypern - und kein Hahn wird je nach ihm krähen.

Aus diesen Erkenntnissen lässt sich schließen: Offshore Firmen dienen überwiegend als ein legales Vehikel und wohl sehr selten nur noch als ein Steuersparmodell. Banken überprüfen mittlerweile die Konten ihrer Kunden sehr genau, ganz gleich, ob es sich hierbei um das Geschäftskonto eines Offshore Unternehmens oder eines europäischen Unternehmens handelt. Und, wer etwas zu verbergen hat, gar kriminelle Energien besitzt, der wird überall einen leichteren Weg finden - Offshore macht ihm die Sache ganz sicher nicht einfach.

Kurzer Nachtrag
Vielleicht stört eine Gruppe von „Funktionsträgern“ in so manchem Land einfach nur, wenn sich mündige Bürger gegen einen ständigen und immer tiefer gehenden Eingriff in die Privatsphäre „zur Wehr“ setzen...
Bleiben Sie bitte auch weiterhin kritisch!

Privacy Management Group, Vereinigte Arabische Emirate.
Die Autoren, Juristen und Steuerexperten der Privacy Management Group stehen Ihnen gern auch telefonisch unter Phone +357 22 02 82 66 (Support Deutsch) und +971 4 453 2747 (Support Englisch) für weitere Informationen zur Verfügung.

© Copyright: PMG / Roland Benn, BIG BENN BOOKS



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