Offshore-Firmen
sind legal
Ist
es tatsächlich eine so enorm bedeutende journalistische Arbeit, wenn
man 214.000 im Ausland gegründete Gesellschaften öffentlich mit Namen
benennen kann? Denn alles, was bisher sonst noch auf den Tisch gelegt
wurde, sind Vermutungen und einige Namen von Personen des öffentlichen
Lebens, die natürlich der Sache eine hübsche Brisanz verleihen.
Und die bloße Feststellung, dass sich hinter öffentlich eingetragenen
Organen einer Gesellschaft nun auch „tatsächliche Eigentümer“ finden
lassen, dokumentiert noch lange keinen kriminellen Hintergrund.
Vielmehr ist es auch in Europa seit Jahrzehnten durchaus gebräuchlich,
bestimmte Organe einer Gesellschaft durch Dritte (u.a. Rechtsanwälte)
vertreten zu lassen. Legal!
Eine Offshore Firma
zu besitzen, ist keine Straftat
Eine Offshore-Firma ist rein rechtlich eine Auslandsbeteiligung. Ein in
Deutschland Steuerpflichtiger ist gemäß § 138 Abgabenordnung zur
Meldung innerhalb eines Monats verpflichtet. Dafür gibt es ein
amtliches Formular vom Finanzamt.
Was wir bisher aus Medien noch erfahren haben, sind Begriffe aus dem
Lager der „Superlative“: 2,6 Terabyte Datenvolumen, 400 Journalisten,
zwölf Monate Recherche, 11,5 Millionen Dokumente von 214.000 Offshore
Firmen.
Doch was wir nicht wissen, welche so brisanten Informationen enthalten
diese enormen Datenmengen der "Panama Papers"? Bisher gibt es nur
einige prominente Namen, die üblicherweise verwendeten Schlagwörter
einiger Medien und politische Statements, die den Diebstahl von
vertraulichen Dokumenten aus einer niedergelassenen
Rechtsanwaltskanzlei im Ausland begrüßen. Und wir lesen und hören
Verdächtigungen, nicht jedoch bewiesene Straftaten.
Woran könnte dies
liegen? Eine Antwort ist schnell gegeben.
Die Gründung einer Offshore Firma ist legal, der Besitz einer Offhore
Firma ist legal, die Eröffnung eine Bankkontos für die Offshore Firma
ist legal, der Einsatz von Treuhändern ist, wie nahezu weltweit, auch
im Offshore legal und selbst der Betrieb einer Offshore Firma ist
legal, wie auch der Bezug von Dividenden und die darauf folgende
Versteuerung am steuerlichen Sitz des Begünstigten.
Warum nutzen
Unternehmen und Privatpersonen Offshore Firmen?
Auch diese Frage ist schnell und einfach anhand eines Beispiels
beantwortet.
Privatperson „A“ ist eine sehr vermögende Person und ist schon aus
Gründen der eigenen Sicherheit auf eine hohe Diskretion hinsichtlich
seiner Vermögensverhältnisse angewiesen. Person „A“ beschließt, da ihm
sowohl sein Banker aus der Nachbarschaft als auch der Finanzbeamte aus
dem Schützenverein nicht sonderlich vertrauenswürdig erscheinen, einen
Teil seines versteuerten Geldes im Ausland aufzubewahren. Zinsfrei! (Anm.: Die Mehrzahl aller internationalen
Banken verwahren die Gelder einer Offshore Firma ohne jede Zahlung von
Guthabenzinsen.)
Damit der Einblick in seine privaten Vermögensverhältnisse nicht am
Ende durch den simplen Informationsaustausch doch noch für
beispielsweise benannte Dritte möglich wird, gründet „A“ legal eine
Offshore Firma.
Privatperson „A“ muss sich zur Gründung seiner Offshore Gesellschaft,
und dies wird weltweit so gehandhabt, mit amtlichen Dokumenten und
weiteren geeigneten Belegen gegenüber seinem Anwalt, dem Registry Agent
und insbesondere der Bank identifizieren (Ausnahme: Ausgerechnet in den
USA, die die ganze Welt zwangen, gegen Steuerparadiese und
Bankgeheimnis vorzugehen, ist in US-Steueroasen wie Delaware usw. keine
Identifizierung erforderlich!!!).
Übrigens – auch am AIA, also am Allgemeinen Informationsaustausch in
Steuersachen, den die USA via OECD ebenfalls angeregt haben, nehmen sie
selber nicht teil…
Zudem muss „A“ auch dann seine Identität gegenüber allen vorgenannten
Personen und Institutionen offenlegen, sollte er sich später nach außen
durch einen sogenannten Treuhänder vertreten lassen wollen (Stichwort:
Know Your Customer Policy).
Zu guter Letzt wird das von „A“ ausgewählte Bankhaus eine Abfrage vor
Kontoeröffnung vornehmen, aus welcher zweifelsfrei hervorgeht, ob „A“
bereits schon einmal in irgendeiner Weise eine Straftat verdächtigt
wurde oder es gar zu einer Verurteilung kam (ICC – International Crime
Check). Wäre dies der Fall, würde die Bank den Antragsteller „A“
ablehnen – „A“ würde bei keiner Bank der Welt, ausgenommen vielleicht
in Nordkorea, ein Geschäftskonto erhalten.
Unbestritten, nur Banken haben Einsicht in das tatsächliche Geschäft
ihrer Offshore Kunden, denn kein Anwalt, kein Vermittler und kein Reg.
Agent besitzt überhaupt eine Chance, in die Finanzströme und Geschäfte
des Kunden Einblick zu nehmen. Aber dieser Verantwortung sind sich
Banken durchaus bewusst.
Welche Beispiele finden sich noch dafür, warum eine Privatperson oder
ein Unternehmen eine Offshore Firma gründet? Um den Rahmen hier nicht
zu sprengen, hier eine stichwortartige Aufzählung:
- stärkere
Haftungsbegrenzung;
- Reduzierung
von Produktions- und Erstellungskosten (Outsourcing);
- Vermögenssicherung
(nicht jeder traut dem Euro, europäischen Banken und Gesetzgebungen);
- Vorteile in
der Sicherung intellektuellen Eigentums, unbürokratische Sicherung von
Rechten;
- Neutralität
des Standortes – insbesondere für den Handel zwischen „verfeindeten“
Gebieten;
- Vorteile bei
der Beantragung erforderlicher Lizenzen (Online-Gaming, Forex, etc.).
Diese Liste lässt
sich nahezu unendlich fortführen. Das Magazin Kapitalschutz
vertraulich
nennt speziell für Privatpersonen weitere einleuchtende Gründe. Oftmals
geht es nämlich nicht um Steueroptimierung oder Steuerhinterziehung,
sondern einfach um den Schutz der eigenen Privatsphäre. Davon abgesehen
ist die teilweise Anlage von Vermögen im Nicht-EU-Ausland ein sehr
wichtiger Baustein der Risiko-Minimierung!
Die Gründe zum Einsatz von Offshore-Firmen, um die Privatsphäre zu
schützen, können unter anderem sein:
- Probleme mit
Ex-Partner/Ex-Partnerin
- Probleme mit
Schwiegersohn/Schwiegertochter
- Probleme mit
eigenen Kindern
- Heimliche
uneheliche Kinder
- Heimlicher
Partner / heimliche Partnerin
- Gegenseitige
Absicherung bei heimlicher Homosexualität
- Individuelle
Vermögensübertragungen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge
- Vermögensschutz
von GmbH-Geschäftsführern vor der sog. Durchgriffshaftung
Tatsache ist, es
mag schwarze Schafe unter Offshore Unternehmern geben, doch hier
sprechen wir von Einzelfällen und kriminellen Personen, die es in der
Vergangenheit auch trotz eines soliden deutschen Umsatzsteuerrechts
fertig brachten, den deutschen Staat um Milliarden zu bringen.
Man kann sich, und dies sieht jeder klar denkende Mensch hoffentlich
ein, nicht von der enormen kriminellen Energie einiger weniger Gauner
schützen. Doch dies kann nicht der Grund dafür sein, eine Branche,
Berufsgruppen, Staaten und das System in Frage zu stellen oder gar zu
verteufeln.
Fördern Offshore
Staaten tatsächlich die Steuerhinterziehung?
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu
sparen!" (Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965 und Alt-Bundeskanzler
Helmut Schmidt).
Ja, vielleicht ein etwas abgedroschenes Zitat. Aber der Wahrheitsgehalt
in diesem Zitat ist nicht verblasst, im Gegenteil! Steuerlasten zu
reduzieren – und wir sprechen hier u.a. von Körperschaftssteuern und
Gewerbesteuern, sind ein legitimes Mittel zur betrieblichen
Kostenreduzierung bzw. Gewinnmaximierung.
Und bitte seien wir realistisch. Unternehmen können sich in einer
globalisierten Welt ihren Standort frei wählen. Doch wer richtig
Steuern sparen will, geht längst nicht mehr ins Offshore - nein -
Europa ist viel angesagter.
Der enorme Steuerwettbewerb innerhalb Europas hat dazu geführt, dass
sich einige europäische Mitgliedsländer - häufig auf Grund einer etwas
unglücklichen geographischen Lage und/oder angespannter
wirtschaftlichen Situation - dazu gezwungen sehen, derweil
Körperschaftssteuern auf nahezu fünf Prozent abzusenken (mit
Ausnahmetatbeständen übrigens dann bis fast an die Null-Grenze).
Und wenn es dann noch ausländischen Unternehmern mit steuerlichem
Wohnsitz am Ort ihrer Gesellschaft gestattet ist, diese schon kaum im
Unternehmen besteuerten Firmengewinne folgend völlig steuerfrei der
Gesellschaft zu entnehmen und darüber hinaus keine Steuern auf
erwirtschaftete Zinsen zahlen zu müssen (Non-Dom-Regelungen
beispielsweise in Zypern, Europa),
dann fragt man sich doch ernsthaft, was an Offshore Unternehmen so
unseriös sein soll und warum 214.000 Firmennamen aus einem
außereuropäischen Land so furchtbar spannend sind.
Tatsache ist, wer kaum oder keine Steuern auf Unternehmensgewinne
und/oder persönliches Einkommen aus Dividenden zahlen möchte, der
wandert in der Regel nicht ins Offshore ab, sondern geht nur ein paar
Kilometer weiter ins schöne Nachbarland Zypern - und kein Hahn wird je
nach ihm krähen.
Aus diesen Erkenntnissen lässt sich schließen: Offshore Firmen dienen
überwiegend als ein legales Vehikel und wohl sehr selten nur noch als
ein Steuersparmodell. Banken überprüfen mittlerweile die Konten ihrer
Kunden sehr genau, ganz gleich, ob es sich hierbei um das
Geschäftskonto eines Offshore Unternehmens oder eines europäischen
Unternehmens handelt. Und, wer etwas zu verbergen hat, gar kriminelle
Energien besitzt, der wird überall einen leichteren Weg finden -
Offshore macht ihm die Sache ganz sicher nicht einfach.
Kurzer Nachtrag
Vielleicht stört eine Gruppe von „Funktionsträgern“ in so manchem Land
einfach nur, wenn sich mündige Bürger gegen einen ständigen und immer
tiefer gehenden Eingriff in die Privatsphäre „zur Wehr“ setzen...
Bleiben Sie bitte auch weiterhin kritisch!
Privacy
Management Group, Vereinigte
Arabische Emirate.
Die Autoren, Juristen und Steuerexperten der Privacy Management Group
stehen Ihnen gern auch telefonisch unter Phone +357 22 02 82 66
(Support Deutsch) und +971 4 453 2747 (Support Englisch) für weitere
Informationen zur Verfügung.
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