Wie Sie die GEZ-Gebühren-Abzocker am besten ärgern
Macht es Sie krank, Ihre eigene Gehirnwäsche zu bezahlen? So wird Ihre Zwangsgebühr für die GEZ zum Verlustgeschäft:
Egal ob es um Merkels Flüchtlinge geht, um Klima und CO2, Brüssel,
Putin, Brexit, Trump, Diesel oder die AfD – das Staatsfernsehen
informiert nicht mehr, sondern meint, uns erziehen zu müssen und
bombardiert uns mit Nachrichten, Magazinen und Talkshows mit
linksgrüner Propaganda. Weil das immer mehr Zuschauer merken, bauen die
Volkserzieher ihr Weltbild längst auch in die sog. Unterhaltung ein,
vom Tatort bis zur langweiligsten Serie. Das ist Gehirnwäsche, die Sie
über den Zwangsbeitrag obendrein auch noch selbst bezahlen müssen. Da
ist es doch unser gutes Recht, dass wir uns dagegen wehren, oder?
Dass immer mehr Menschen so denken, zeigen die Zahlen. 2017, so der
„Beitragsservice“, wie die GEZ jetzt im Neusprech heißt, erfolgten 21,2
Millionen Zahlungsvorgänge nicht freiwillig und erforderten Maßnahmen
der Eintreibung, darunter in 1,32 Mio. Fällen die Zwangsvollstreckung.
Natürlich hat nicht jeder Lust, sich mit dem Gerichtsvollzieher zu
streiten oder vor Gericht zu gehen, wo bisher jeder verloren hat – außer Norbert Häring, dessen Fall noch offen ist.
Einen anderen Weg, wie Sie sich gegen die Zwangsgebühr wehren, verrät Eugen Prinz jetzt in PI-News
– wobei PI für „Politically Incorrect“ steht. Er meint, es sei
effektiver und billiger als der Rechtsweg, wenn Sie die GEZ ärgern, wo
es nur geht, und damit für die Zwangsgebühren-Sender zum
Verlustgeschäft werden. Das geht so…
Zuerst sei wichtig zu wissen, so Prinz, dass der Zwangsbeitrag
monatlich 17,50 Euro beträgt. Vierteljährlich werden per Lastschrift
52,50 Euro abgebucht;
am 15. Februar für Januar bis März,
am 15. Mai für April bis Juni,
am 15. August für Juli bis September und
am 15. November für Oktober bis Dezember.
Erste und wichtigste Maßnahme sei es, die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Schreiben Sie dies Ihrer Bank sowie der GEZ an:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Tel.: 0221 50610 (Zentrale)
Fax: 01806-99 95 55 01
Email: impressum@rundfunkbeitrag.de
Aufforderungen ignorieren und gegen Bescheide Widerspruch einlegen
Damit machen Sie der GEZ bereits Arbeit. Zuerst kommt ein Brief mit
Zahlungsformular und Aufforderung, den Beitrag zu zahlen und am besten
wieder der Einzug per Lastschrift zu ermöglichen. Sie machen gar nichts.
Als nächstes schickt der Beitragsservice eine Zahlungserinnerung, die
noch keine Mahngebühr kostet, und bettelt erneut um ein
Lastschriftverfahren. Sie fangen bereits an, die Gebühreneintreiber für
Ihr Geld arbeiten zu lassen.
Was tun mit der Zahlungserinnerung? Machen Sie zwei Löcher rein und heften sie ab, sonst nichts.
Jetzt ist bei der GEZ der Spaß vorbei. Als nächstes kommt ein
Festsetzungsbescheid, der immer noch keine Mahngebühr kostet. Darin
steht, wie viel Sie den Gehirnwäschern angeblich schulden.
Der Bescheid enthält eine Belehrung, die Sie aufklärt, dass Sie
innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können. Genau das machen
Sie auch. Die Partei Die Linke hat sich da eine gute Begründung
ausgedacht (hier), die dem Beitragsservice bei der Ablehnung des Widerspruchs Arbeit macht.
8 Euro Säumniszuschlag ist Ihnen dieser Spaß doch wert, oder?
Jetzt kriegen Sie einen Bettelbrief, dass Sie den Widerspruch
zurücknehmen. Der Beitragsservice teilt Ihnen darin mit, dass der
Beitrag rechtmäßig erhoben wurde und Sie doch bitte Ihren Widerspruch
zurücknehmen und bezahlen sollen. Damit will sich die GEZ die Arbeit
sparen, einen rechtsmittelfähigen Widerspruchs-Bescheid formulieren zu
müssen.
An der Stelle folgt schon der Hinweis, dass den Beitragsservice „sehr
viele Anfragen“ erreichen und es deshalb längere Zeit dauern kann.
Anders formuliert: „Wir ersaufen in Arbeit, weil es so viele Deppen wie
Dich gibt, die uns auf Trab halten“…
Sie machen wieder … gar nichts. Sie warten auf den
Widerspruchsbescheid. Mit diesem Bescheid fällt auch erstmals ein
Säumniszuschlag an. Der bewegt sich allerdings nur im Bereich von etwa
8 Euro und ist damit den Spaß wert.
Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo Sie entweder bezahlen oder vor
Gericht gehen. PI-Autor Prinz empfiehlt, dass Sie jetzt zahlen – und im
Gegenzug die zahlreichen weiteren Möglichkeiten nutzen, mit denen Sie
dem Beitragsservice weiter auf die Nerven gehen.
Zahlen Sie auf Raten! Teilen Sie den fälligen Betrag auf mehrere
Überweisungen auf. Als Faustregel gilt: Je mehr Überweisungen, desto
höher der Aufwand beim Beitragsservice. Wer Durchhaltevermögen hat,
kann jeden Tag zum Beispiel einen Euro an die Gehirnwäscher senden.
Mehr ist gar nicht nötig, damit Ihre Gebühren für die GEZ ein
Draufzahlgeschäft sind.
Bauen Sie einfach die tägliche Überweisung in Ihren 24-Stunden-Rhythmus
ein, wie das Zähneputzen. Wichtig ist dafür natürlich ein
gebührenfreies Bankkonto, wofür der Autor beispielsweise die Sparda
Bank empfiehlt.
Jedes Jahr eine kostenlose Selbstauskunft – und jede Menge dumme Fragen
Ganz wichtig ist jetzt die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung.
Vermerken Sie im Verwendungszweck bei sämtlichen Zahlungen, die Sie
leisten, dass diese unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen. Es
könnte ja theoretisch sein, dass irgendwann ein Gericht die
Zwangsgebühr für rechtswidrig erklärt.
Um zu vermeiden, dass die Verjährungsfrist solche Ansprüche nach Ablauf
von drei Jahren zunichtemacht, fordern Sie jeweils vor Ablauf der Frist
die gezahlten Beträge zurück. Damit stellen Sie die Uhr wieder auf null.
Fordern Sie eine kostenlose Selbstauskunft an! Der Beitragsservice ist
verpflichtet, einmal im Jahr auf Anfrage schriftlich mitzuteilen,
welche Daten er von Ihnen gespeichert hat. Also: Jedes Jahr die
entsprechende Auskunft anfordern!
Eine besonders perfide Methode, die Rundfunkanstalten zu ärgern, bietet
der Paragraph 25 des Verwaltungsverfahrens-Gesetzes oder kurz VwVfG.
Dieser Paragraph besagt, dass die Verwaltungsmitarbeiter der
Rundfunkanstalten gegenüber den Gebührenzahlern eine Beratungspflicht
haben – mehr dazu in diesem Bericht im Focus.
Eine Spielwiese für solche Beratungen bietet der Rundfunkstaatsvertrag
vom 15. Dezember 2010. Da finden sich in beinahe jedem Paragraphen
Ansätze, wie Sie am besten dumme Fragen stellen, die trotzdem
beantwortet werden müssen. Zwei Beispiele:
- „§2, Absatz
II, Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages ist der im Mietvertrag genannte
Mieter einer Wohnung Beitragsschuldner und hat den Rundfunkbeitrag zu
entrichten. Hiermit beantrage ich gemäß §25
Verwaltungsverfahrens-Gesetz Auskunft, wie diese Bestimmung ausgelegt
werden muss, wenn kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen ist.“
- „Gemäß §3,
Absatz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist eine Wohnung eine baulich
abgeschlossene Raumeinheit. Hiermit beantrage ich gemäß §25
Verwaltungsverfahrens-Gesetz Auskunft über die Mindestgröße der
Raumeinheit.“
Hier sind Ihrer
Fantasie keine Grenzen gesetzt – und wie gesagt: Die Frage kann gar
nicht dumm genug sein, als dass sie nicht beantwortet werden muss.
Einige interessante Strategien steuert übrigens auch der Focus bei.
Sie sind Geschäftspartner der GEZ. Überweisen Sie willig die Gebühr,
stellen der GEZ dafür jedoch im Gegenzug eine Aufwandsentschädigung in
Rechnung – zum Beispiel in genau der gleichen Höhe wie die Gebühr.
Beschäftigen Sie die GEZ mit einer Flut falscher Neuanmeldungen
Ein GEZ-Gegner schlägt vor, mit Hilfe eines Telefonbuchs und eines
kleinen Computer-Programms eine Flut falscher Anmeldungen zu erzeugen.
Aus dem Telefonbuch, so die Idee, Nachname, Straße, Postleitzahl und
Ort beliebiger Personen übernehmen, mit erdachten Vornamen und
Geburtsdaten kombinieren und anonym aus dem Internetcafé Unmengen
falscher Neuanmeldungen an die GEZ schicken.
Teilen Sie diese Tipps, um den Beitragsservice zu beschäftigen
Wie Sie sicher gelesen haben, hat die ARD für über 120.000 Euro von einer Linguistin ein sog. Framing Manual erstellen lassen (hier),
damit die Zuschauer von den Sendern noch besser sprachlich manipuliert
werden können. Bezahlt wurde diese Gehirnwäsche-Anleitung natürlich
auch aus den Gebühren der Opfer. Noch ein Grund mehr, dem so genannten
Beitragsservice das Leben möglichst schwer zu machen.
Dass Sie sich juristisch gegen die Zwangsgebühr wehren, hält PI-Autor
Prinz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Das kann sich
natürlich theoretisch jederzeit ändern. Große Hoffnungen setzen die
GEZ-Gegner aktuell vor allem auf den Ansatz der Barzahlung, der nach
der bisher erfolgreichen Klage von Norbert Häring nun vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird.
Bis zu einem hoffentlich positiven Urteil rät Autor Prinz, diese
Gebrauchsanweisung so oft wie möglich zu teilen, was ich hiermit tue.
Je mehr Zahler des Zwangsbeitrags diese Tipps lesen und danach handeln,
desto mehr Arbeit verursachen sie bei der GEZ, und desto mehr Sinn
machen sie.
AUCH INTERESSANT:
Der ultimative, garantierte Beitragservice-K.o.
So holen Sie sich die Rundfunkbeiträge zurück
Gratis-Ebook: Ich will mein Geld zurück
|
|
|