Warum
Stiftungen und Trusts rausgeschmissenes Geld sind
In
letzter Zeit häufen sich Anfragen, doch mal etwas über das Thema
Stiftungen zu schreiben. Offenbar ist das Thema verstärkt durch die
Medien gegangen, allerdings anhand von Beispielen, die für unsere
Zwecke wenig hilfreich sind. Ein Leser fragte mich direkt, er lese
immer über Stiftungen von Soros, Clinton, Gates etc., ob sowas nicht
auch mit weniger Geld funktioniert.
Klare Frage, klare Antwort: Nein, funktioniert nicht!
Vergessen Sie
Stiftungen und Trusts, wenn Sie in Deutschland wohnen
Ich behandle dieses Thema deshalb so selten und empfehle sowas auch
nicht, weil ich bisher weder mit einem wirklichen Fachmann gesprochen,
noch in der Fachlektüre einen entsprechenden Text gefunden habe, der
mir stichhaltige Gründe für solch eine Gründung sagen konnte. Eine
Person, die das praktiziert und auf diese Weise Steuern spart, habe ich
erst recht nie kennen gelernt.
Die beste Erklärung zu dem Thema habe ich übrigens von Hans-Peter
Holbach im Geldbrief
gelesen. Hier eine Zusammenfassung:
Steuerliche Gründe,
die in Deutschland gegen einen Trust sprechen
„Erstaunlicherweise sind es nicht nur Politiker, sondern auch viele
Kapitalanleger, die sich mit einer neumodischen Wortschöpfung
beschäftigen müssen: „Exit-Strategien“ sind immer dann gefragt, wenn
jemand etwas angefangen hat, was er besser hätte bleiben lassen. Wie
komme ich da wieder heil heraus, lautet dann die entscheidende Frage.
Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass sich viele Kapitalanleger
diese Frage im Zusammenhang mit missratenen Trust- oder
Stiftungs-Modellen stellen oder stellen mussten. Deshalb nochmals aus
deutscher Sicht:
Mit Hilfe von Trusts und ausländischen Stiftungen lassen sich in aller
Regel weder sinnvolle Erbfolge-Gestaltungen schaffen, noch
Steuervorteile erzielen. Eine Vielzahl von (zusätzlichen) Problemen ist
mit solchen Konstrukten vorprogrammiert:
Besitzt der Erblasser (Trust-Errichter) die deutsche
Staatsangehörigkeit, so gilt weiterhin deutsches Erbrecht. Das wird
meist weder nachgefragt noch darauf hingewiesen. So genannte
Testamentary-Trusts sind steuerlich als Einsetzung eines Treuhänders
Dauer-Testamentsvollstreckung und/oder Vor- oder Nacherbschaft bzw. als
Errichtung einer ausländischen Familienstiftung auszulegen.
Damit ist dem Wissenden alles gesagt: Nichts Genaues weiß man nicht und
(zerstrittene) Erben können lebenslänglich weiter streiten.
Wie der deutsche
Fiskus Stiftungen und Trusts im Ausland behandelt
- Übersehen
wird, das ausländische
Trusts nach deutschem Recht körperschaftssteuerpflichtige
Vermögensmassen sind, die in Deutschland beschränkt
körperschaftssteuerpflichtig werden können.
- Übersehen
wird auch, dass Trusts als
(ausländische) Familienstiftung im Sinne des deutschen
Außensteuerrechts eingestuft werden können.
- Übersehen
wird, dass seit 1999 ausländische Trusts von der deutschen Erbschafts-
und Schenkungssteuer erfasst werden.
- Bei
ausländischen Stiftungen, auch
beim viel gepriesenen österreichischen Stiftungsrecht, wird vor allem
übersehen, dass für den Erwerb durch die ausländische Stiftung (also
die Einbringung des Vermögens in die Stiftung) deutsche
Schenkungssteuer in der ungünstigsten Steuerklasse anfällt.
- Gleiches gilt
bei Auflösung der
Stiftung, zum Beispiel wenn im Erbfall der oder die Erben noch einen
Wohnsitz in Deutschland haben oder wenn Inlandsvermögen vererbt wird.
- Ferner ist
nach dem Außensteuergesetz
das gesamte Stiftungsvermögen dem Stifter zuzurechnen, wenn dieser nach
wie vor unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist.
- Selbstgestrickte
Probleme kommen
meist hinzu, zum Beispiel wenn die Geschäftsleitung (ja sogar die
„geschäftliche Oberleitung“) von ausländischen Trusts und Stiftungen,
oft ungewollt von deutschen Gründern in Deutschland ausgeübt wird.
Gründer vergessen meist, über die
Rechtslage in Deutschland zu reden
Das klingt alles sehr kompliziert, ist aber letzten Endes sehr einfach.
Das Grundübel bei steuerlichen Gestaltungsmodellen mit Trusts und
Stiftungen besteht meiner Meinung nach darin, dass ausländische Berater
aus erheblichem Eigeninteresse solche Konstruktionen empfehlen, und
dabei nur die durchaus vorhandenen Vorteile nach ihrem nationalen Recht
vorstellen („Bei uns sind keine Steuern zu zahlen“). Die Rechtslage im
Heimatland des Anlegers wird in solchen Fällen von ausländischen
Beratern gern übersehen.
Soll die ganze Veranstaltung letztlich dazu diesen, bestenfalls höchst
bescheidene legale Steuervorteile zu nutzen, oder aber, wie meistens,
Vermögensmassen einem zugegebenermaßen gierigen heimischen Fiskus
vorzuenthalten?
Meist geht es um letzteres – aber genau dafür sich ausländische
Stiftungen und Trusts ein zumeist unnötiges, in jedem Fall jedoch ein
viel zu teures Vehikel. Sie sind, so meine lange Erfahrung, immer
gewaltige Kostenfallen. Bezahlt werden laufend Treuhänder,
Steuerberater, Anwälte und Bänker, die ein Anleger bekanntlich alle
braucht, und denen er vertrauen muss. Eine Kontrolle von Kontoauszügen
findet fast nie statt. Damit bliebt meist unbemerkt, wo und wie die
laufenden Erträge im ausländischen Kostenapparat versickern.
Bei solchen Konstruktionen, so Aussagen von Insidern, werden in der
Regel drei Viertel der jährlichen Performance durch ausländische
„Kosten“ verbraucht. Bei Großvermögen fällt dieser Prozentsatz geringer
aus. Magere Erträge abzüglich Kosten, kein Wunder, dass Depots bei
solchen Vorgaben nicht vom Fleck kommen.
Warum unnötige,
teure Risiken eingehen, wenn es so einfache Lösungen gibt?
Zurück zu den Exit-Strategien: Von steuerunehrlichen Ansätzen ist
abzuraten, allein schon, um Steuerprobleme und Straftatbestände nicht
zu vererben. Jeder Fall liegt anders. Es gibt keine Patentlösungen. Im
Einzelfall kann sogar die korrekte Selbstanzeige richtig sein.
Der intelligentere Ansatz ist in der Regel, nicht deklarierte Vermögen
ertragssteuerfrei zu stellen, damit der Anleger die Zeit
(Verjährungsfristen bei ertragssteuerfreien Anlagen) für sich arbeiten
lassen kann. Legale Möglichkeiten bieten auch noch immer noch bestimmte
ausländische Lebensversicherungen.“
Soweit die Erfahrungen von Geldbrief-Herausgeber
Hans-Peter Holbach zum Thema. Nach wie vor habe ich nirgendwo ein
Argument gefunden, das meine Kernthese widerlegt, auf die alles
hinausläuft, was mit Steuern zu tun hat:
Wenn Sie die hohen deutschen Steuern legal vermeiden wollen, dann geht
das nur, indem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben (und dabei
eine ganze Reihe wichtiger Punkte beachten, siehe Gratis-Ebook
hier) – und entweder als Perpetual Traveller leben oder sich in
einem Land ansiedeln, das freundlicher mit seinen Bürgern umgeht.
|
|
|