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Warum Stiftungen und Trusts rausgeschmissenes Geld sind


In letzter Zeit häufen sich Anfragen, doch mal etwas über das Thema Stiftungen zu schreiben. Offenbar ist das Thema verstärkt durch die Medien gegangen, allerdings anhand von Beispielen, die für unsere Zwecke wenig hilfreich sind. Ein Leser fragte mich direkt, er lese immer über Stiftungen von Soros, Clinton, Gates etc., ob sowas nicht auch mit weniger Geld funktioniert.

Klare Frage, klare Antwort: Nein, funktioniert nicht!

Vergessen Sie Stiftungen und Trusts, wenn Sie in Deutschland wohnen
Ich behandle dieses Thema deshalb so selten und empfehle sowas auch nicht, weil ich bisher weder mit einem wirklichen Fachmann gesprochen, noch in der Fachlektüre einen entsprechenden Text gefunden habe, der mir stichhaltige Gründe für solch eine Gründung sagen konnte. Eine Person, die das praktiziert und auf diese Weise Steuern spart, habe ich erst recht nie kennen gelernt.

Die beste Erklärung zu dem Thema habe ich übrigens von Hans-Peter Holbach im Geldbrief gelesen. Hier eine Zusammenfassung:

Steuerliche Gründe, die in Deutschland gegen einen Trust sprechen
„Erstaunlicherweise sind es nicht nur Politiker, sondern auch viele Kapitalanleger, die sich mit einer neumodischen Wortschöpfung beschäftigen müssen: „Exit-Strategien“ sind immer dann gefragt, wenn jemand etwas angefangen hat, was er besser hätte bleiben lassen. Wie komme ich da wieder heil heraus, lautet dann die entscheidende Frage.

Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass sich viele Kapitalanleger diese Frage im Zusammenhang mit missratenen Trust- oder Stiftungs-Modellen stellen oder stellen mussten. Deshalb nochmals aus deutscher Sicht:

Mit Hilfe von Trusts und ausländischen Stiftungen lassen sich in aller Regel weder sinnvolle Erbfolge-Gestaltungen schaffen, noch Steuervorteile erzielen. Eine Vielzahl von (zusätzlichen) Problemen ist mit solchen Konstrukten vorprogrammiert:

Besitzt der Erblasser (Trust-Errichter) die deutsche Staatsangehörigkeit, so gilt weiterhin deutsches Erbrecht. Das wird meist weder nachgefragt noch darauf hingewiesen. So genannte Testamentary-Trusts sind steuerlich als Einsetzung eines Treuhänders Dauer-Testamentsvollstreckung und/oder Vor- oder Nacherbschaft bzw. als Errichtung einer ausländischen Familienstiftung auszulegen.

Damit ist dem Wissenden alles gesagt: Nichts Genaues weiß man nicht und (zerstrittene) Erben können lebenslänglich weiter streiten.

Wie der deutsche Fiskus Stiftungen und Trusts im Ausland behandelt
  • Übersehen wird, das ausländische Trusts nach deutschem Recht körperschaftssteuerpflichtige Vermögensmassen sind, die in Deutschland beschränkt körperschaftssteuerpflichtig werden können.
  • Übersehen wird auch, dass Trusts als (ausländische) Familienstiftung im Sinne des deutschen Außensteuerrechts eingestuft werden können.
  • Übersehen wird, dass seit 1999 ausländische Trusts von der deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuer erfasst werden.
  • Bei ausländischen Stiftungen, auch beim viel gepriesenen österreichischen Stiftungsrecht, wird vor allem übersehen, dass für den Erwerb durch die ausländische Stiftung (also die Einbringung des Vermögens in die Stiftung) deutsche Schenkungssteuer in der ungünstigsten Steuerklasse anfällt.
  • Gleiches gilt bei Auflösung der Stiftung, zum Beispiel wenn im Erbfall der oder die Erben noch einen Wohnsitz in Deutschland haben oder wenn Inlandsvermögen vererbt wird.
  • Ferner ist nach dem Außensteuergesetz das gesamte Stiftungsvermögen dem Stifter zuzurechnen, wenn dieser nach wie vor unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist.
  • Selbstgestrickte Probleme kommen meist hinzu, zum Beispiel wenn die Geschäftsleitung (ja sogar die „geschäftliche Oberleitung“) von ausländischen Trusts und Stiftungen, oft ungewollt von deutschen Gründern in Deutschland ausgeübt wird.
Gründer vergessen meist, über die Rechtslage in Deutschland zu reden
Das klingt alles sehr kompliziert, ist aber letzten Endes sehr einfach. Das Grundübel bei steuerlichen Gestaltungsmodellen mit Trusts und Stiftungen besteht meiner Meinung nach darin, dass ausländische Berater aus erheblichem Eigeninteresse solche Konstruktionen empfehlen, und dabei nur die durchaus vorhandenen Vorteile nach ihrem nationalen Recht vorstellen („Bei uns sind keine Steuern zu zahlen“). Die Rechtslage im Heimatland des Anlegers wird in solchen Fällen von ausländischen Beratern gern übersehen.

Soll die ganze Veranstaltung letztlich dazu diesen, bestenfalls höchst bescheidene legale Steuervorteile zu nutzen, oder aber, wie meistens, Vermögensmassen einem zugegebenermaßen gierigen heimischen Fiskus vorzuenthalten?

Meist geht es um letzteres – aber genau dafür sich ausländische Stiftungen und Trusts ein zumeist unnötiges, in jedem Fall jedoch ein viel zu teures Vehikel. Sie sind, so meine lange Erfahrung, immer gewaltige Kostenfallen. Bezahlt werden laufend Treuhänder, Steuerberater, Anwälte und Bänker, die ein Anleger bekanntlich alle braucht, und denen er vertrauen muss. Eine Kontrolle von Kontoauszügen findet fast nie statt. Damit bliebt meist unbemerkt, wo und wie die laufenden Erträge im ausländischen Kostenapparat versickern.

Bei solchen Konstruktionen, so Aussagen von Insidern, werden in der Regel drei Viertel der jährlichen Performance durch ausländische „Kosten“ verbraucht. Bei Großvermögen fällt dieser Prozentsatz geringer aus. Magere Erträge abzüglich Kosten, kein Wunder, dass Depots bei solchen Vorgaben nicht vom Fleck kommen.

Warum unnötige, teure Risiken eingehen, wenn es so einfache Lösungen gibt?
Zurück zu den Exit-Strategien: Von steuerunehrlichen Ansätzen ist abzuraten, allein schon, um Steuerprobleme und Straftatbestände nicht zu vererben. Jeder Fall liegt anders. Es gibt keine Patentlösungen. Im Einzelfall kann sogar die korrekte Selbstanzeige richtig sein.

Der intelligentere Ansatz ist in der Regel, nicht deklarierte Vermögen ertragssteuerfrei zu stellen, damit der Anleger die Zeit (Verjährungsfristen bei ertragssteuerfreien Anlagen) für sich arbeiten lassen kann. Legale Möglichkeiten bieten auch noch immer noch bestimmte ausländische Lebensversicherungen.“

Soweit die Erfahrungen von Geldbrief-Herausgeber Hans-Peter Holbach zum Thema. Nach wie vor habe ich nirgendwo ein Argument gefunden, das meine Kernthese widerlegt, auf die alles hinausläuft, was mit Steuern zu tun hat:

Wenn Sie die hohen deutschen Steuern legal vermeiden wollen, dann geht das nur, indem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben (und dabei eine ganze Reihe wichtiger Punkte beachten, siehe Gratis-Ebook hier) – und entweder als Perpetual Traveller leben oder sich in einem Land ansiedeln, das freundlicher mit seinen Bürgern umgeht.


Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Leben im Ausland / Roland Benn, BIG BENN BOOKS


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